Geschäft: E-Voting - wie weiter?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.15.79 |
Titel | E-Voting - wie weiter? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 16.9.2015 |
Abschluss | 30.11.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hasler-St.Gallen | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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30.11.2015 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich danke der Regierung für die Beantwortung unserer Fragen. Die Ereignisse haben sich ja seit dem Zeitpunkt, als wir die Interpellation eingereicht haben, etwas überschlagen. Wir danken natürlich auch für die Aufdatierung. Das Konsortium hat sich inzwischen ja aufgelöst. Es ist sicher schade, dass dieses Projekt gescheitert ist, aber es ist natürlich auch lobenswert, dass der Kanton St.Gallen den Blick schon in die Zukunft richtet. Es ist natürlich zu bedenken, dass eine sehr grosse Skepsis da ist, sowohl in diesem Rat, wie auch in der Bevölkerung zum Thema E-Voting. Wir haben vor ein paar Jahren, anlässlich der Kommission des Öffentlichkeitsgesetzes Ausführungen erhalten zu den Pilotprojekten. Es wurde damals schon darauf hingewiesen, dass die Gratwanderungen zwischen der Sicherung gegen Manipulationen bei Abstimmungen und der Sicherung des Stimmgeheimnisses eine wahnsinnig enge ist. Es wurde damals unter anderem diskutiert, dass es ja möglich sein müsste, für den individuellen Abstimmenden im Nachhinein zu schauen, ist meine Stimme so registriert worden, wie ich sie abgegeben habe. Das öffnet natürlich gewisse Sicherheitslücken im Bereich des Stimmgeheimnisses. In diesem Zusammenhang stellt sich sehr wohl auch die Frage nach der Besitzform eines solchen Systems. Wenn ich ganz kurz zitieren darf: «Um die Kriterien für die Transparenz und die Sicherheit einzuhalten muss zwingend sichergestellt sein, dass ein System zur elektronischen Stimmabgabe bereitgestellt wird, das vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist und nicht von Privatinteressen in der Schweiz oder im Ausland abhängt. Es geht um den Grundstein unserer Demokratie, um die Ausübung der politischen Rechte. Dies zu einem Zeitpunkt, in dem die IT-Spionage und die Fernüberwachung unabhängig davon, ob sie von den Staaten oder von Privatfirmen entwickelt wurden im grossen Stil betrieben werden.» Das Zitat ist von Christophe Darbellay, falls Sie es nachlesen möchten und ist Teil seiner Motion auf Bundesebene. Er ist wie wir anscheinend der Ansicht, dass ein System des E-Votings komplett in der öffentlichen Hand sein muss. Die SP-GRÜ-Fraktion teilt diese Ansicht voll umfänglich. Wir sind natürlich froh, wenn zumindest diese Überlegungen in das Auswahlverfahren einfliessen werden. Bis dahin harren wir der Dinge die da kommen werden. Da wird ja auch die Beantwortung dieser Motion auf Bundesebene wahrscheinlich auch eine Rolle spielen, ebenso wie die Ankündigung des Bundesrates, dass die Quellcodes offengelegt werden. Wir sind für den Moment zufrieden und werden zu gegebenem Zeitpunkt nachfragen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |