Geschäft: Aussetzen der Aufhebung von Art. 5 bis 7 sowie Abschnitt II gemäss VIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz (Titel des Antrags: Aussetzen der Aufhebung von Art. 5 bis 7 sowie der Anwendung von Abschnitt II gemäss VIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.15.16
TitelAussetzen der Aufhebung von Art. 5 bis 7 sowie Abschnitt II gemäss VIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz (Titel des Antrags: Aussetzen der Aufhebung von Art. 5 bis 7 sowie der Anwendung von Abschnitt II gemäss VIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz)
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung16.9.2015
Abschluss25.4.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 16. September 2015
AntragAntrag der Regierung vom 13. Oktober 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.4.2016Eintreten24Zustimmung75Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 75:24 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Motion nicht ein.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Regierungsrat Klöti: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Die Diskussion haben wir im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket bereits weitgehend geführt. Wir haben mit dem Kantonsrat zusammen ein sehr grosszügiges Übergangsszenario entwickelt und dieses auch genehmigt, und man darf sagen, es trifft nun wirklich niemanden mehr überraschend. Man kann sich einstellen. Ausserdem ist das Mietzinsniveau in unserem Kanton nicht so hoch wie in vergleichbaren Agglomerationen, wo ausserordentliche Beiträge bezahlt werden. Es stimmt, dass der Bund mit seiner Lösung leider auf sich warten lässt, aber auch diese ist in Aussicht gestellt. Daher gibt es überhaupt keinen Grund, jetzt den Beschluss des Kantonsrates noch einmal anzutasten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Mit der vorliegenden Motion der SP-GRÜ-Fraktion will einmal mehr eine Gruppe in diesem Rat eine Massnahme aus dem Entlastungspaket des St.Galler Staatshaushalts rückgängig machen. Die vorberatende Kommission und der Rat haben bei der Begrenzung des maximal anrechenbaren Mietzinsmaximums bei der ausserordentlichen EL eine sehr soziale Lösung mit einer zuvorkommenden Übergangslösung getroffen. Es wäre nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus sachlichen Gründen falsch, den Entscheid des Kantonsrates aufzuheben.

Die politischen Mühlen in Bern mahlen leider sehr langsam. Die Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene lassen auf sich warten. Dies soll uns aber nicht dazu verleiten, mit unüberlegtem Handeln gute Entscheide auf kantonaler Ebene über Bord zu werfen.

Wenn die SP-GRÜ-Fraktion politisch handeln will, dann ist ein Einwirken auf die eigenen Bundesparlamentarier der erfolgreichere Weg als hier bei uns im Kanton über eine Motion.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Personen, denen die normalen Ergänzungsleistungen (EL) nicht ausreichen, um die Wohnungsmiete zu bezahlen, erhielten bis Ende 2015 im Kanton St.Gallen ausserordentliche EL. Ab 2016 gibt es sie nicht mehr, mindestens nicht mehr für alle.

Mit dem VIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz (22.14.04C) im Rahmen des letzten Sparpakets wurde eine Ungleichbehandlung geschaffen, indem seit dem 1. Januar 2016 neuen Bezügern von EL keine ausserordentlichen EL mehr zugesprochen werden. Für AHV- und IV-Beziehende entsteht so eine Finanzierungslücke, bis der Bund irgendwann die Mietzinsmaxima gemäss dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (SR 831.30; abgekürzt ELG) anhebt.

Die Regierung rechnet weiterhin damit, dass der Bund die anrechenbaren Mietzinsmaxima bis 2017 oder 2018 anhebt. Wir denken, dass das kein realistisches Szenario ist. Es ist gegen Treu und Glauben, wer eine Neuregelung per 2017 verspricht. Der Nationalrat hat die zuständige Kommission dazu verknurrt, sich entgegen ihrem Willen dieses Geschäfts anzunehmen und es zu beraten. Wir müssen uns keine Illusionen machen, wie die Beratung vonstattengehen wird, nach den Erneuerungswahlen im vergangenen Oktober. Wenn per 2018 die Anpassungen auf nationaler Ebene erfolgen, wäre die SP-GRÜ-Fraktion überrascht. Es besteht also Handlungsbedarf.

Die Motion ist klar gerechtfertigt, weil es nicht sein kann, dass auf Jahre hinaus eine Ungleichbehandlung zementiert wird.

In verschiedenen Kantonen, in denen Sparpakete geschnürt werden, ist die EL in Diskussion, bspw. im Kanton Luzern oder im Kanton Nidwalden, der Ende des letzten Jahres über die Revision des EL-Gesetzes abgestimmt hat. Dort, man höre und staune, hat die Bevölkerung mit 70 Prozent Nein-Stimmen wuchtig eine Änderung abgelehnt. Es ging dort um Kürzungen der persönlichen Auslagen und Anpassungen beim Vermögensverzehr.

Diese Abstimmung zeigt, dass sogar der Kanton Nidwalden Mass hält bei Sparmassnahmen im EL-Bereich, während man im Kanton St.Gallen bei der ausserordentlichen EL einen offensichtlichen Missstand über Jahre hinweg tolerieren will.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates