Geschäft: Abschaffung kantonales Verbandsbeschwerderecht

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.92
TitelAbschaffung kantonales Verbandsbeschwerderecht
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung1.12.2015
Abschluss1.3.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. Februar 2016
VorstossWortlaut vom 1. Dezember 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.3.2016Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich danke der Regierung für die Beantwortung der drei Fragen. Hier hatte die zuständige Stelle es sehr einfach, ich denke auch aus gutem Grund, denn die Antworten sind sehr einfach zu geben.

Bei der dritten Fragen hätte man die entsprechenden Informationen beschaffen können. Wenn ein Betrieb eine neue Bestimmung einführt, ist es üblich, nach einer bestimmten Zeit zu evaluieren, was diese neue Regelung nun auch effektiv gebracht hat. Wäre es dem Kanton ein Anliegen zu erfahren, was der Wegfall des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes nun wirklich gebracht hat, hätte er bei den Gemeinden nachfragen können. Das ist sicher nicht die Aufgabe eines einzelnen Kantonsrates. Ich denke jedoch, es ist vorteilhafter bei den Gemeinden lieber nicht nachzufragen, da die Antwort sowieso allen Involvierten zum Vornherein klar ist, nämlich nichts, gar nichts. Dies kann man auch aus der Antwort der Regierung entnehmen. Die Abschaffung führte weder zu weniger Einsprache noch zu mehr Planungssicherheit noch zu schnelleren Verfahren. Dafür konnte man dem Natur- und Heimatschutz ein griffiges Instrument entziehen, sich für Verbandsinteressen einzusetzen. Die Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes gehört in die Kategorie der Initiativen, die keines von den Problemen löste, die der Stimmbürgerin und dem Stimmbürger versprochen wurde. Von solchen Initiativen wimmelt es seit Jahren in unserer Politlandschaft.

Beim neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) hat die bürgerliche Mehrheit in der vorberatenden Kommission in ihrem gruppentheratpeutischen Teamgeist übers Ziel hinausgeschossen. Es liegt nun morgen am Parlament, das Gesetz noch in einen Rahmen zurückzugiessen, der nicht von verschiedenen Seiten, Referenden oder Initiativen heraufbeschwört. Sollte der Denkmalschutz im neuen PBG noch weiter ausgehöhlt werden, könnte auch das kantonale Verbandsbeschwerderecht wieder ein Thema werden. Ich habe von der Regierung keine Antwort erwartet und bin zufrieden.

Ich wollte das Thema «Kantonales Verbandsbeschwerderecht» sowie einen griffigen Natur- und Heimatschutz in Zusammenhang mit dem PBG in Erinnerung rufen, auch für morgen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016