Geschäft: Pflege ganzheitlich betrachten - Verwaltungsinterne Zusammenlegung von Akutpflege und Langzeitpflege prüfen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.16.02
TitelPflege ganzheitlich betrachten - Verwaltungsinterne Zusammenlegung von Akutpflege und Langzeitpflege prüfen
ArtKR Postulat
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung25.4.2016
Abschluss29.11.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 16. August 2016
VorstossWortlaut vom 25. April 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2016Eintreten40Zustimmung66Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion), beantragt Eintreten auf das Postulat.

Der Kanton und die Gmeinden machen bezüglich Akut- und Langzeitpflege schon vieles sehr gut. Aber das ist kein Grund sich nicht eingehend mit der Thematik befassen zu wollen.

Natürlich macht die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden die Sache nicht einfacher. Es wäre wohl einfacher, umfassende neue Strategien zu entwickeln, wenn die Verantwortung für die Pflege gesamtheitlich beim Kanton wäre, aber da ist bei uns jetzt nicht der Fall.

Die Herausforderungen in der Langzeitpflege werden in den nächsten Jahrzehnten nicht kleiner sondern viel grösser werden. Ob diese Herausforderungen mit der aktuellen Aufgabenteilung effizient und kostengünstig und vor allem im Sinne der Betagten, der Pflegebedürftigen, gemeistert werden können, ist mindestens in Frage zu stellen.

Heute hat nicht die gesamte Bevölkerung unseres Kantons auf vergleichbare gute ambulante Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftliche Dienste Zugang. Jede Gemeinde macht es anders. Das ist aus Sicht der betagten und pflegebedürftigen Personen eigentlich nicht hinnehmbar. Es braucht eine gesamtheitliche Konzeption, damit Pflegebedürftige möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können. Diese Konzeption muss der Kanton zusammen mit den Gemeinden leisten.

Dass die Regierung nicht bereit ist, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die künftigen Herausforderungen sind und zusammen mit den Gemeinden angegangen werden können, ist enttäuschend.

Wenn wir es schaffen, dass weniger Personen stationär gepflegt werden müssen, weil die ambulante Betreuung top ist, weil es unterstützende Angebote für

pflegende Angehörige gibt, weil die Koordination und Kooperation über alle Leistungserbringer hinweg optimal funktioniert, wenn das gelingt, dann ist das

massiv kostenrelevant und erst noch im Sinne der Betroffenen.

Aus Sicht der SP-GRÜ-Frkation macht macht es also Sinn, dass wir prüfen, wie wir eine umfassende, gute oder noch bessere zeitgemässe Pflege und Betreuung in Zukunft gewährleisten können. Dazu braucht es nicht zwingend eine Anpassung der Zuständigkeiten, wie es die Regierung auf

dem roten Blatt schreibt. Wir müssen das zusammen angehen, Kanton und Gemeinden zusammen.

Wir müssen uns gemeinsam dieser Herausforderung stellen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrätin: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Ich denke, Ammann-Waldkirch hat es auf den Punkt gebracht: Wir haben zwischen den Departementen in den letzten Jahren sehr viele Schnittstellen und Nahtstellen gemacht und dementsprechend auch die Zusammenarbeit so gut es geht natürlich verbessert. Das ist ein stetiger und ständiger Prozess.

Storchenegger-Jonschwil hat es angesprochen: Es ist ein Problem, das auf nationaler Ebene besteht, nämlich die verschiedenen Finanzierungsquellen, die Pflegefinanzierung und die Leistungen, die über das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bezahlt werden müssen. Da können die beiden Departemente noch so nahe zusammenrücken, diese Finanzierungsquellen können wir nur auf nationaler Ebene verbessern oder verändern. Dazu müsste man sich überlegen, ob man das möchte oder nicht.

Ebenfalls ist es so, dass die Schnittstelle zur Gemeinde gegeben ist. Auch da ändert sich nichts, wenn man jetzt die Langzeitpflege in ein Departement geben würde, in welches denn auch immer. Diese Schnittstelle bleibt. Ein Beispiel dazu: Controlling der Spitex. Da haben wir keine einheitliche Vorgehensweise zwischen den privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen, nicht weil die Langzeitpflege nicht im gleichen Departement angesiedelt ist, sondern weil das Gesundheitsdepartement für die privaten Spitex-Organisationen zuständig ist und die Gemeinden für die öffentlichen Spitex-Organisationen. Auch das würde sich nicht ändern.

Wir haben die Struktur 2004 bis 2008 auch mit dem Auftrag des Kantonsrates sehr genau durchleuchtet. Die Organisation oder die Voraussetzungen haben sich diesbezüglich nicht unglaublich verändert. Die Problematiken sind immer noch die gleichen. Damals hat man dann mit Arbeitsgruppen auch die Schnittstelle zur Nahtstelle gemacht zwischen dem Gesundheitsdepartement und dem Departement des Innern, und das hat sehr viel gebracht.

Wir möchten die Ressourcen wirklich für wirksame Projekte und Berichte einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Die bisherige Regelung hat sich bewährt und ist eingespielt zwischen den beiden Departementen. Mehr Verwaltungszentralismus ist nicht notwendig.

Die im Postulat erwähnten problemhaften Schnittstellen sind weniger das Problem der Verwaltung sondern der täglichen Arbeit im medizinischen Alltag von Spitälern, Reha-Kliniken, Spitex und den praktizierenden Ärztinnen und Ärzten. Gemeinden und Kanton haben klar zugeteilte Aufgabenbereiche die auf der Aufgabenteilung beruhen, welche unter anderem im Rahmen der Sparmassnahmen beschlossen wurden – ändern Sie nicht etwas, was sich am Einspielen ist. Dieses Postulat würde nur wieder viel Papier ergeben.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Postulat.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion), beantragt Eintreten auf das Postulat.

Die Ausgangslage: Die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton St.Gallen und den Gemeinden ist bei den Verantwortlichkeiten bezüglich ambulanter und stationärer Pflege und Betreuung zwar geregelt, aber ob sie den zukünftigen Ansprüchen auch genügen, soll aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion geklärt werden.

Die ambulante und die stationäre Pflege und Betreuung ist einem starken Wandel unterworfen. Durch die demographische Entwicklung, durch die Verknappung von Personalressourcen, durch die Zunahme der Einpersonenhaushalte und durch den anhaltenden Wunsch, solange wie möglich in einer eigenen Wohnung zu verbleiben sind wir in der Pflicht, eine klare Strategie und daraus die Verantwortlichkeiten, Finanzierungen, Aufgaben, Leistungen und Umsetzungsplanung auszuarbeiten.

Pflege und Betreuung sowie ambulante und stationäre Versorgung können nicht mehr separat betrachtet werden. Sie stehen in einer Wechselwirkung zueinander und bilden im Idealfall eine Versorgungskette. Diese Versorgungskette, die häufit mehrfach genutzt ist, wird in Zukunft noch mehr Bedeutung erlangen. Herausforderungen, die heute in den verschiedenen Finanzierungssystemen nicht genügend berücksichtigt sind.

Die herkömmlichen ambulanten und stationären Systeme erweitern sich mit zusätzlichen Leistungsbereichen insbesondere entlang der Schnittstellen der Akut- und Langzeitpflege und Betreuung. Zu den Leistungserbringern finden sich die herkömmlichen MPO (??) und zunehmend privatwirtschaftliche Anbieter. Alle beanspruchen die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand, sei es über die Pflegefinanzierung oder Sozialversicherungsbeiträge. Für eine optimale Entwicklung brauchen wir bzw. erwarten wir aus dem Postulatsbericht Antworten zu einer konsistenten und von allen Staatsebenen mitgetragenen Konzeption und Strategie, Disziplinen und organisationsübergreifende Handlungsstrategien, optimale Personenressourcen sowie einen optimalen Ressourceneinsatz, Vernetzung und Verstärkung von gesundheits- und gesellschaftspolitischen Belangen und Stärkung der volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise.

Heute sind seitens des Kantons zwei Departemente für die Pflege und Betreuung Regulierer. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt die Absicht, die Aufgaben des Kantons bei einem Departement festzulegen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016