Geschäft: Handhabung von Stimm- und Wahlmaterial in den Gemeinden

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.15
TitelHandhabung von Stimm- und Wahlmaterial in den Gemeinden
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung25.4.2016
Abschluss29.11.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 25. April 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. August 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Aufgrund der Antworten der Regierung muss man zum Schluss kommen, dass die Regierung offenbar nicht weiss, wie in den Gemeinden mit Stimmmaterial umgegangen wird. Nach Art. 37 des Gesetzes über die Urnenabstimmung darf das mit brieflicher Stimmabgabe eingegangene Couvert am Vormittag des Abstimmungssonntags geöffnet werden. Es folgt die Kontrolle, ob der Stimmausweis unterzeichnet ist. Das Stimmzettelcouvert, welches das effektive Stimmmaterial enthält, muss ungeöffnet bleiben, ausser im politischen St.Gallen, Wil und Rapperswil, wo bereits am Samstag geöffnet und ausgezählt werden darf.

Der SVP-Fraktion und insbesondere dem Sprechenden liegen aber mehrere andere Sachverhalte vor. Auch in andern Gemeinden wird bereits an Vortagen damit begonnen, die brieflichen Stimmen auszusortieren. Wir wollen festhalten, dass wir damit nicht sagen, dass dadurch das Endresultat von Wahlen und Abstimmungen nicht korrekt sei.

Der SVP-Fraktion geht es darum, darauf hinzuweisen, dass die Praxis beim Auszählen von Stimm- und Wahlzetteln nicht überall gesetzeskonform ist. Wir kritisieren die Regierung, weil sie offenbar nicht weiss, was in den Gemeinden beim Auszählen abgeht. Die SVP-Fraktion ist sich bewusst, dass die Öffentlichkeit immer schneller die Resultate von Wahlen und Abstimmungen erfahren möchte, dadurch sind die Gemeinden unter Druck und einzelne reagieren darauf, indem sie mit einer unerlaubten Vorsortierung diesem Bedürfnis gerecht werden.

Die SVP-Fraktion wird prüfen, inwieweit mit einem parlamentarischen Vorstoss sichergestellt werden kann, dass alle Gemeinden in Zukunft die Handhabung von Stimm- und Wahlmaterial gesetzeskonform durchführen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016