Geschäft: Kosten für Klanghaus-Vorlage: was ist davon verwertbar?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.19
TitelKosten für Klanghaus-Vorlage: was ist davon verwertbar?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung26.4.2016
Abschluss20.9.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. August 2016
VorstossWortlaut vom 26. April 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2016Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort zufrieden.

Etwas überrascht haben wir die Höhe der Nebenkosten von 0,7 Mio. Franken zur Kenntnis genommen. Weiter überrascht hat uns, dass die Liegenschaft nicht vorbehaltlich der Projektumsetzung gekauft wurde. Uns ist es wichtig, dass im Falle einer Neuauflage die getätigten Arbeiten wiederum genutzt werden können. Das wurde mit dieser Antwort bestätigt. Sehr wichtig ist uns aber, dass die nun aktuell stattfindende Überarbeitung des Projektes tiefere Investitions- und Betriebskosten und insbesondere eine höhere Beteiligung von Dritten bei der Finanzierung bringt. Dies dann allenfalls auf Kosten schon geleisteten Arbeiten. Nach einer solchen Überarbeitung hat aus unserer Sicht das Projekt gute Chancen vom Kantonsrat wie auch von der Bevölkerung angenommen zu werden. Wir sind überzeugt, dass das Klanghaus gut ins Toggenburg passt und freuen uns auf die überarbeitete Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016