Ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Gerne spreche ich zu meiner Interpellation «Nebenerwerb von Studenten, Steuerbelastungen und Stipendienberechtigung». Es freut mich, dass durch das geltende Stipendienrecht einen Anreiz zur Ausübung der Erwerbstätigkeit geschaffen wird. Die Regelung mit den Mindestansätzen bei studierenden scheint mir eine sinnvolle und faire Lösung zu sein. Bei studierenden mit Erwerbstätigkeit kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Steuerabzügen und der tarifarischen Ausgestaltung von einem fairen System gesprochen werden. Die Besteuerung erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dies ist auch gut so. Das geltende Stipendienrecht gibt mit den eingangs erwähnten Mindestansätzen bei den Eigenleistungen den Studierenden sehr wohl einen Anreiz, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Für mich ist es beruhigend zu wissen, dass auch der Staat eine Mehrleistung entsprechend fördert. Weiter ist für mich ebenfalls gut nachvollziehbar, dass studierende mit einer Erwerbseinkunft aber einer bestimmten Höhe geringere oder keine Stipendien erhalten. lch bedanke mich bei der Regierung für die ausführlichen Beantwortung meiner Fragen. lch bin mit der Antwort zufrieden.