Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Die aktuelle Situation sieht vor, rund 1'400 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in den Gewässerraum einzuteilen. Das heisst, der Gewässerraum von 1'400 ha ist als ökologische Ausgleichsfläche bestimmt und nicht mehr als landwirtschaftliche Produktionsfläche. Die Regierung ist der Ansicht, dass es bei kleinen Gewässern keine oder nur marginale Veränderungen in der Bewirtschaftung ergibt, da die bisherigen Vorschriften schon gelten. Bei den mittleren und grösseren Gewässern sieht es anders aus. Was sich wesentlich verändert ist die Menge Hektaren der Ausgleichsflächen. Die Menge der bisherigen Ausgleichsflächen sind wesentlich mehr als der Gesetzgeber es vorsieht und diese müssen nicht mehr ausgedehnt werden. Die bisherigen Ausgleichsflächen haben langjährige Verträge und es muss doch möglich sein, während der Vertragsdauer Flächenänderungen vorzunehmen. Weil die Verträge einseitig vom Staat verändert werden können, soll das auch von den Bewirtschaftern möglich sein. Weil sich die besten Böden in Gewässernähe befinden, wird es bei der Ausscheidung des Gewässerraumes Konflikte geben, bei denen die Regierung Lösungsansätze geben kann und auch muss. lch hätte gerne von der Regierung eine Antwort, die nicht nur für die Artenvielfalt und den Lebensraum die Interessen einsetzt, sondern wie ich eingangs der Interpellation beschrieben habe, wie viele Ökologie und Stellenwert hat eine produzierende Landwirtschaft in unserem Kanton und wie gedenkt die Regierung Lösungen vorzuschlagen.