Geschäft: Wie können Wiederherstellungsmassnahmen nach Unwettern an einem geringen Teil eines Gewässers effizient und kostengünstig getätigt werden?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.56
TitelWie können Wiederherstellungsmassnahmen nach Unwettern an einem geringen Teil eines Gewässers effizient und kostengünstig getätigt werden?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung20.9.2016
Abschluss2.11.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. November 2016
VorstossWortlaut vom 20. September 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2016Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Regierung erwähnt in ihrer Antwort, dass nach einem Unwetterereignis sofort erforderliche bauliche Vorkehrungen zur unmittelbaren Schadenabwehr von der Aufsichtsbehörde bewillig werden können, wenn unmittelbar Gefahr im Verzug ist.

Weiters wird erwähnt, dass diese Massnahmen zeitnah zum Ereignis umgesetzt werden müssen, damit diese als Sofortmassnahmen gelten.

Jedoch führt die Regierung aus, dass aus ihrer Sicht eine generelle Quote – wie wir es im Sinn der Effizienz und Gleichheit vorgeschlagen haben – weder sinnvoll noch zulässig ist. Wieso aber diese Quote nicht zulässig und sinnvoll sei, wurde nicht weiter aufgezeigt, was uns doch erstaunte.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016