Geschäft: Wie können Wiederherstellungsmassnahmen nach Unwettern an einem geringen Teil eines Gewässers effizient und kostengünstig getätigt werden?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.16.56 |
Titel | Wie können Wiederherstellungsmassnahmen nach Unwettern an einem geringen Teil eines Gewässers effizient und kostengünstig getätigt werden? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 20.9.2016 |
Abschluss | 2.11.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Huber-Oberriet | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Broger-Altstätten | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2016 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Die Regierung erwähnt in ihrer Antwort, dass nach einem Unwetterereignis sofort erforderliche bauliche Vorkehrungen zur unmittelbaren Schadenabwehr von der Aufsichtsbehörde bewillig werden können, wenn unmittelbar Gefahr im Verzug ist. Weiters wird erwähnt, dass diese Massnahmen zeitnah zum Ereignis umgesetzt werden müssen, damit diese als Sofortmassnahmen gelten. Jedoch führt die Regierung aus, dass aus ihrer Sicht eine generelle Quote wie wir es im Sinn der Effizienz und Gleichheit vorgeschlagen haben weder sinnvoll noch zulässig ist. Wieso aber diese Quote nicht zulässig und sinnvoll sei, wurde nicht weiter aufgezeigt, was uns doch erstaunte. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |