Geschäft: Geschwindigkeitskontrollen zur Prävention von Unfällen statt zur Aufbesserung der Staatskasse

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.16.08
TitelGeschwindigkeitskontrollen zur Prävention von Unfällen statt zur Aufbesserung der Staatskasse
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung19.9.2016
Abschluss29.11.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. September 2016
AntragAntrag der Regierung vom 15. November 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2016Eintreten28Zustimmung68Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich habe heute zu diesem Thema bereits einmal gesprochen in Zusammenhang mit diesem Streichungsantrag. Ich verzichte jetzt darauf, das alls noch einmal zu wiederholen. Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann, ich gebe Ihnen ja Recht, wenn wir vor jedem Automaten ein Warnschild aufstellen, so haben wir wahrscheinlich in diesen 200 Metern eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die Geschwindigkeit tatsächlich eingehalten wird. Diese Wirkung hätte Ihre Idee. Das Problem ist, dass wir mit diesen Massnahmen vielleicht 4 km von 700 km Kantonsstrassen abdecken können. Auf den übrigen 696 km wäre dann die sogenannte Kontrollerwartung, das ist das Stichwort in diesem Zusammenhang, wesentlich tiefer. Die Wahrscheinlichkeit, dass man dort geblitzt wird würde senken und das würde insgesamt dazu führen, dass die Leute schneller fahren und nicht etwa langsamer.

Ich würde Ihre Idee gerne weiterverfolgen, wenn ich mehr Apparate hätte. Dann könnte man dieses Ziel tatsächlich erreichen, wenn man jeden zweiten Kilometer damit rechnen müsste, dass man geblitzt wird und das vorne auch noch angezeigt würde, dann wäre das Ziel, die Geschwindigkeit flächendeckend reduzieren zu können wahrscheinlich eher zu erreichen, als mit der heutigen Situation. Ihr Antrag führt dazu, dass mehr gerast wird, weil die Wahrscheinlichkeit, dass man erwischt wird insgesamt sinkt – das ist das, was die Automobilisten beeinflusst. Es ist jedem unbenommen, sich an die Vorgaben und Schilder, die Dürr-Widnau angesprochen hat, zu halten und das wäre ansich das Schönste, dass man diese Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne die nötigen Kontrollen durchsetzen könnte.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion), legt seine Interessen als Mitarbeiter der Kantonspolizei offen. Auf die Motion ist einzutreten.

Ich habe mit Radarkontrollen nur am Rande zu tun, bin aber auch Verkehrsteilnehmer, sei es als Autofahrer, Motorradfahrer, Velofahrer oder als Fussgänger und gehe davon aus, dass die anderen Motorfahrzeuglenker zu meiner Sicherheit die Geschwindigkeit einhalten. Ich komme hier zu einem anderen Schluss als Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann, ich habe einige Angaben aus einer Verlautbarung der BFU, die kommen ebenfalls zu einem andern Schluss. Ich kann Ihnen versichern, auch ich bin kein Heiliger. Auch ich habe scho Radarbussen erhalten für Geschwindigkeitsübertretungen. Die haltens sich aber Gott sei Dank im Rahmen in der Häufigkeit und der Höhe der Bussen, trotzdem habe ich mich jeweils geärgert. Geärgert habe ich mich über mich und es wurde mir jeweils wieder bewusst, dass auf der Strasse überall mit Radarkontrollen gerechnet werden muss und ich meine Geschwindigkeit anzupassen habe.

Überhöhte Geschwindigkeit ist eine zentrale Unfallursache und hierzu zitiere isch aus dem BFU-Bericht: «Zu Geschwindigkeitskontrollen gehören Radarkontrollen zur Überprüfung und Verminderung der Unfallhäufigkeit». Diese rufen uns die Bedeutung der Geschwindigkeitslimiten in Erinnerung und haben eine abschreckende Wirkung auf Schnellfahrer. Vor stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen eine entsprechende Signalisation anzubringen, wie es die SVP-Fraktion in ihrer Motion verlangt, macht wirklich keinen Sinn. Ein Zwang zur Ankündigung dieser Radarstandorte wäre ein Freipass für Schnellfahrer. Darunter zu leiden hätten vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Für sie wird es schwierig, die Geschwindigkeit richtig einzuschätzen.

Wöchentlich lesen wir in den Zeitungen von Raserdelikten. So fuhr vorletzte Woche ein Autolenker auf der Zürcherstrasse in Rapperwil innerhalb der 50 km/h Begrenzung mit 102 km/h. Wohl war es Nacht, trotzdem rechnet ein anderer Autofahrer, welcher in die Zürcherstrasse einbiegen will oder ein die Strasse überquerender Fussgänger nicht mit solch einer unverantwortlichen Fahrweise. Solche Lenker müssen aus dem Verkehr gezogen und entsprechend bestraft werden. Sie mit einer Signalisation auf die Geschwindigkeitskontrolle aufmerksam zu machen, macht nun wirklich keinen Sinn.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir sehen die Forderung als Motionäre bereits umgesetzt. Die Warnschilder sind flächendeckend im ganzen Kanton vorhanden. Wenn ich zur Arbeit fahre, lächeln diese mich ständig an. Es sind die Schilder mit dem roten Rand und wo eine Zahl wir 50 / 70 oder 100 darauf steht. Wir sehen keinen Grund den Schilderwall weiter zu erhöhen und lehnen die Motion ab.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Eintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Dass die Regierung die Motion zur Ablehnung bzw., Nichteintreten empfiehlt, ist wenig überraschend. So wäre doch eine grosse Einnahmequelle des Kantons gefährdet und daher hat die Regierung gänzlich auf fiskalischen Gründe in ihrer Beantwortung verzichtet.

Folgedessen sind durch den Antrag der Regierung im Rahmen des Entlastungspakets 2013 fünf zusätzliche semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen beschafft worden. Diese Geräte bessern die Staatseinnahmen enorm auf, es wurden Mehreinnahmen im Jahr 2014 von 6,8 Mio. Franken und im 2015 sogar 8 Mio. Franken erzielt. So sind doch die Einnahmen seit 2012 verdoppelt worden – also innert rund drei Jahren auf 23,8 Mio. Franken im Jahr 2015.

Würden die eingesetzten Geräte ausschliesslich zu diesem Zweck genutzt werden, wären Akzeptanz und Verständnis dieser Massnahme grösser. So hat doch eine kürzlich durchgeführte Umfrage durch zwei grosse Medienunternehmen ergeben, dass die vorliegende Zielsetzung der Motion auf einen Zuspruch der Bevölkerung gegen rund 70 Prozent kommt.

Zusätzlich ist die Auswahl der Standorte der Radarkontrollen wirklich in Frage zu stellen. So auch wieder zu beobachten am letzten Freitag in der Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann.

Nun – die Radarkontrolle soll ja der Verkehrssicherheit dienen, das haben wir von Regierungsrat Fässler gehört. Gehen wir dementsprechend einen Schritt weiter in der Prävention und Stärkung dieser Verkehrssicherheit. Einen Grundschritt hat ja die Kantonspolizei im 2014 vollzogen, in dem die Standorte der semistationären Geräte im lnternet und auf Facebook publiziert werden.

So sollen doch gefährliche Verkehrssituation mit entsprechendem Warnhinweis die Situation sicherer machen. Beispielsweise im Bereich der Schule oder Baustellen. Denn es nützt doch nichts, wenn der Schnellfahrer eine Busse kriegt, aber das unbescholtene Opfer angefahren wird.

Zusätzlich werden Auffahrunfälle minimiert, in dem Automobilisten durch das Radargerät im Augenschein abrupt bremst, obwohl er eventuell nicht mal unbedingt mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist. (Satz nicht minimiert??15.34.09) Somit könnten wir die Unfallursache Nr. 3 weiterhin vermehrt senken.

Unsere Nachbarländer wie z.B. Österreich oder Frankreich haben diese Regelung bereits. Wir haben sie ja bereits im eigenen Kanton auf der Autobahnverzweigung Meggenhuus von St.Gallen Richtung Arbon.

Mit der vorgesehen Motion sind lediglich die stationären wie semistationären Geräte betroffen. ln der Begründung der Regierung wird eine Empfehlung der Beratungsstelle für Unfallverhütung zitiert. Ein Verkehrspsychologe der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hat einmal festgehalten, dass er es gutheisse, wenn man die Standorte der semistationären Radarkontrollen kommuniziere – aber nur, sofern dazu mobile Geschwindigkeitskontrollen gemacht werden. Diese Kombination führe zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit – das was die Regierung immer predigt. Also genau das was wir wollen.

Die Kantonspolizei hat immer noch die Möglichkeit mobile Kontrollen durchzuführen, somit muss der Automobilist jederzeit mit einer Kontrolle rechnen und Schnellfahrer erhalten keinen Freipass.

Schützen wir die Opfer, schützen wir unsere Kinder und senken wir die Unfallopfer weiter – heissen Sie die Motion gut – im Sinn der Verkehrssicherheit.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016