Geschäft: Gesundheits- und Rettungsdienst in ausserordentlichen Lagen (GRAL)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.16.01
TitelGesundheits- und Rettungsdienst in ausserordentlichen Lagen (GRAL)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung9.5.2000
Abschluss25.4.2016
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 29. Februar 2016
BeilageKonzept des Gesundheitsdepartementes vom Januar 2016
BotschaftBericht der Regierung vom 12. Januar 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichts fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Regierungsrätin Hanselmann: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vielen Dank vorweg für die gute Aufnahme dieses Berichtes, wenn auch der Hinweis, dass 16 Jahre lange sein mögen, sicher berechtigt ist. Der Präsident hat es bereits gesagt. Das haben wir uns so auch nicht gewünscht. Allerdings gibt es auch Gründe dazu. Wir haben das Geschäft nicht einfach liegen gelassen. Sie wissen, dass mit knappen Ressourcen gut umgegangen werden muss. D.h., dass Prioritäten gesetzt werden müssen. Sie haben es selber erwähnt, das GRAL-Konzept 1996 funktioniert und ist eigentlich nicht etwas wesentlich anderes als das Konzept 2016, ausser dass GRAL besser ausformuliert ist und die Aufgabenverteilung differenzierter ausgeführt wird – auch die Kompetenzen und die Verantwortlichkeiten. Deswegen war es auch verantwortbar, mit diesem Bericht noch etwas zuzuwarten.

In der Organisation der Gesundheitslandschaft blieb in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren kein Stein auf dem andern:

  • Spitalorganisation: Die Spitalunternehmen wurden zusammengeführt.

  • Regio 144 wurde ins Leben gerufen.

  • Die gesamten Rettungsdienste im Kanton St.Gallen wurden zur Rettung St.Gallen zusammengeschlossen.

Das hat immer wieder zu Erneuerungen geführt, und heute haben wir eine Auslegeordnung, die das auch berücksichtigt. Demgegenüber wird aber trotzdem moniert, dass man eine Risiko- und Gefährdungsanalyse gerne auch miteinbezogen gehabt hätte, was ich ebenfalls nachvollziehen kann. Dieses Projekt liegt beim Sicherheits- und Justizdepartement, und wenn wir darauf gewartet hätten, dann hätte die Fertigstellung dieses Berichtes noch länger gedauert. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass man im Rettungswesen gerne eine Ostschweizer Strategie hätte. Das ist sehr wünschenswert und könnte ein nächster Schritt sein, aber auch das hätte noch einmal viele Wochen gedauert, um auf ein Resultat zu kommen – um nicht zu sagen, dass wiederum Jahre ins Land gezogen wären.

Wir sind froh, dass wir Ihnen diese Auslegeordnung im Sinne eines Grobkonzeptes vorlegen dürfen und dass Sie dieses auch positiv gewürdigt haben. Es ist die Grundlage für die einzelnen Betriebe, Rettungsdienste und Blaulichtorganisationen, um in ihren Institutionen oder Rettungsdienste im Detail niederzuschreiben, welche Massnahmen und Strukturen sie zur Verfügung stellen sollen und müssen. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die positive Aufnahme und für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Rettungswesen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Der Bericht deckt den Gesundheits- und Rettungsdienst ab und zeigt die wichtigsten Herausforderungen auf. Den Grundsatz «so normal wie möglich – so ausserordentlich wie nötig» unterstützen wir. Die Abwägung, wie viel in den Aufbau einer Organisation, die hoffnungsvollerweise nie gebraucht wird, investiert werden soll, ist keine einfache. Aus unserer Sicht wird das hier gut gelöst. Wir danken für die im Bericht aufgeführten Kosten. Diese Kostentransparenz begrüssen wir. Die Diskussion darüber ist jedoch Sache des regulären Budgetprozesses. Unglücklich sind wir darüber, wie es schon mehrfach erwähnt wurde, dass die Erstellung des Berichtes 16 Jahre dauerte. Es kann nicht sein, dass Anfragen aus dem Kantonsrat so lange hinausgeschoben werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Schneider-Goldach (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für die Erarbeitung des umfassenden Berichtes und des Konzeptes. Beide geben einen sehr guten Überblick, welche sanitätsdienstlichen Mittel und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Wenn ein Grossereignis unseren Kanton trifft, müssen alle Organisationen, die im Bereich Gesundheit und Rettung tätig sind, innerhalb kürzester Zeit ihre Aufgaben koordiniert und strukturiert angehen können. Dazu muss klar sein, wer welche Aufgaben übernimmt, welche Kompetenzen wo liegen und nach welchen Abläufen und Vorschriften gearbeitet werden muss. Ziel ist es, dass der Schaden nicht noch grösser wird und den Betroffenen schnell geholfen werden kann. Dabei wird die KNZ, wie auch im Konzept erwähnt, zweifellos eine wichtige Aufgabe übernehmen.

Doch die Arbeit vor Ort, im Schadengebiet selber, wird sicher die grösste Herausforderung sein. Dazu ist es aus unserer Sicht nötig, dass gerade auch die örtlichen Organisationen gut in die Konzeptplanung des Kantons eingebunden sind. Denn wenn sich ein Schadenereignis über mehrere Tage hinzieht oder viele Verletzte und deren Angehörige zu betreuen sind, werden die personellen Ressourcen rasch ansteigen. Der Einbezug der örtlichen Feuerwehr und der Samaritervereine ist deshalb sinnvoll und wichtig. Beide Organisationen bilden ihre Mitglieder regelmässig und auf hochstehendem Niveau aus und es wäre schade, wenn dieses Wissen nicht abgeholt wird. Gerade der kantonale Samariterverband wird im Konzept kaum erwähnt und dessen Einbezug wird den Gemeinden überlassen. Dies ist aus unserer Sicht nicht richtig, denn der Verband und seine Vereine verfügen über viel Material und Personal. Des Weiteren stellt sich die Frage, wieso er die einzige Organisation ist, welche nicht zur Rettungskonferenz eingeladen wird.

Griffige Sofortmassnahmen, die definiert sind und bei allen Organisationen und der frei praktizierenden Ärzteschaft zusammen geübt und geschult werden, vermissen wir. Denn gerade die ersten Minuten nach einem Schadenereignis und bis zum Eintreffen der ersten Rettungsteams können für Betroffene und Angehörige entscheidend sein. Sehr gut im Bericht aufgezeigt werden alle Spezialsituationen, wie sie in Abschnitt 8 beschrieben werden. Wie bereits vom Präsidenten der vorberatenden Kommission erwähnt, besteht bei der Finanzierung der KNZ noch Klärungsbedarf. Wir wünschen uns, dass dies über die jetzt erfolgten Veränderungen hinaus auch geschieht.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Mächler-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sicherheit gehört zu den Kernaufgaben des Staates, denn sie ist die Basis, ohne die ein soziales Leben und wirtschaftliches Handeln nicht möglich wären. Zur Sicherheit gehört auch das Gesundheits- und Rettungswesen in ausserordentlichen Lagen. Die FDP-Fraktion dankt den Verantwortlichen für die Aktualisierung dieses Konzeptes – auch wenn das gemäss Postulatsauftrag überhaupt nicht notwendig gewesen wäre. Die Vorsorgeplanungen sind wichtig, obwohl wir hoffen, dass wir diese nie brauchen werden. Die FDP-Fraktion kritisiert ausdrücklich, dass der Bericht seit der Einreichung des Postulats 16 Jahre benötigte. Dies lässt sich unter keinem Titel rechtfertigen, zumal das neue GRAL-Konzept keine wesentlichen Neuigkeiten enthält. Zudem ist einmal mehr festzustellen, dass eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung dieses Berichtes fehlt. Das ist nämlich die Gefährdungs- und Risikoanalyse, wie sie der Bund übrigens, gestützt auf Art. 8 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (SR 520.1; abgekürzt BZG), von den Kantonen erwartet. Es ist unverständlich, dass die Regierung verschiedene Konzepte in den Bereichen Feuerwehrwesen, Bevölkerungsschutz und nun auch GRAL erarbeitet und vorlegt, jedoch eine grundlegende Basis, ebendiese Risikoanalyse, erst kürzlich in Auftrag gegeben hat.

Unter den finanziellen Auswirkungen wird im Konzept, nicht aber im Bericht der Regierung erwähnt, dass der Kanton ab dem Jahr 2017 neu einen Teil der Besoldungskosten der «144-Disponenten» ins Budget aufnehmen will. Wir wollen hier explizit festhalten, dass dazu in der Vorlage weitere Grundlagen für diesen Entscheid fehlen und dass dies auch in der vorberatenden Kommission nur marginal erläutert wurde. Die Zustimmung zum Geschäft gilt deshalb nicht automatisch als Zustimmung zu dieser Ausgabenposition.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Koller-Gossau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion bedankt sich für den vorliegenden Bericht, welcher aus dem Postulat 43.00.05 aus dem Jahr 2000 hervorgeht. Für uns ist es stossend, dass zwischen der Einreichung des Postulates und dem vorliegenden Bericht die Ausarbeitung 16 Jahre dauern musste. Nichtsdestotrotz und auch ohne diesen Bericht leisten die Rettungsdienste für die St.Galler Bevölkerung gute Arbeit, und dafür bedanken wir uns. In den 16 Jahren zwischen Postulat und Bericht hat es bereits einige Änderungen gegeben, und daher werden die Antworten auf das Postulat weit weniger ins Gewicht fallen als im Jahre 2000. Dies auch, weil mit Strukturänderungen, wie z.B. die Schaffung der vier Spitalregionen oder die Neuorganisation des Rettungsdienstes im Kanton St.Gallen, einige Anpassungen stattgefunden haben und vereinfachte Abläufe eingeführt wurden.

Das Konzept baut auf das Rettungswesen im Alltag auf. Die Grundlagen bilden die öffentlichen Spitäler mit ihrem Rettungswesen zusammen mit der KNZ der Polizei, welche eine wichtige Koordinationsaufgabe zwischen allen Beteiligten wahrnimmt. Es ist zu begrüssen, dass im Falle eines grösseren Ereignisses auch die umliegenden Kantone sowie allenfalls das Ausland zur Hilfeleistung miteinbezogen werden können. Ebenso wird im Bericht erwähnt, wie die vereinzelten Rettungsorganisationen, Rettungsdienste, See-, Luft- und alpine Rettung zusammenarbeiten und allenfalls Feuerwehr und Armee miteinbezogen werden.

Im Zusammenhang mit dem Bericht wurde auch diskutiert, dass die Kostenaufwände der «Disponenten Rettungswesen», der Aufwand der KNZ oder die Mitfinanzierung der Rettungskosten bzw. der Rettungstransporte durch die Patientinnen und Patienten künftig geregelt werden sollen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Diskussion über die Zuteilung der Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit diesem Bericht, sondern in Zusammenhang mit dem Budget bzw. über die Finanzkommission, wie es die Regierung bereits signalisiert hat, beraten werden muss.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Müller-St.Gallen (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten

Ich bedanke mich für den Bericht. Die Dauer von 16 Jahren ist definitiv zu lange. Ich habe das Gefühl, dass sich die Berichte aus dem Blaulichtsektor gegenteilig zu den Einsätzen der Feuerwehr und Rettungsdiensten verhalten. Auch der III. Nachtrag zum Gesetz über den Feuerschutz (22.15.11) wird morgen wahrscheinlich beraten und ist auch seit Langem hängig.

Der vorliegende Bericht und das Konzept zeigen die breite Palette der Massnahmen auf, die der Kanton bei ausserordentlichen Lagen ein- und umsetzen kann. Was im Bericht gut veranschaulicht ist und aus Erfahrung auch gut funktioniert, sind bspw. die psychologische erste Hilfe und die verschiedenen Situationen, die im Konzept in Abschnitt 8 beschrieben werden. Pandemie und Strommangellage sind nach meiner Einschätzung diejenigen Situationen, welche die höchste Priorität in der Vorbereitung haben müssen. Bei Pandemie und Strommangellage ist es nicht eine Frage, ob es passiert, sondern lediglich, wann es passiert.

Im Bereich der Sanitätszüge verzichtet der Kanton aus finanziellen Gründen auf eine kantonsweite Einbindung. Der Kanton begründet dies mit den niedrigen Einsatzzahlen und den Kosten. Bei den Feuerwehren ist das mit Befremden zur Kenntnis genommen worden. Was dem Bericht trotz sehr viel Gutem aber auch noch fehlt, ist eine Gesamtstrategie mit den Nachbarkantonen und verbindliche Aussagen zur Qualitätssicherung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Aerne-Eschenbach, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission tagte am 23. März 2015 zum Bericht «Gesundheits- und Rettungsdienst in ausserordentlichen Lagen (GRAL)». Nebst den Mitgliedern der vorberatenden Kommission waren seitens der Regierung die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Regierungsrätin Hanselmann, der Generalsekretär des Gesundheitsdepartementes, Donat Ledergerber, sowie Kantonsarzt Markus Betschart an der Sitzung anwesend. Zusätzlich zu den erwähnten Kantonsvertretern waren als Praktiker der Front der Leiter der Rettung St.Gallen, Günter Bildstein, sowie der Geschäftsführer der Regio 144, Heinz Wagner, an der Sitzung anwesend. In Absprache mit der vorberatenden Kommission standen die Rettungsfachleute während der gesamten Dauer der Beratung für praktische Fachfragen zur Verfügung.

Es liegen nun zwei Berichte zur Beratung vor: der Bericht der Regierung vom 12. Januar 2016 sowie das dazugehörende Konzept des Gesundheitsdepartementes vom Januar 2016, «GRAL-2016». Durch die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Regierungsrätin Hanselmann, wurde der Werdegang bis zum vorliegenden Konzept erläutert. Dabei wurde auch nicht verhehlt, dass der nun vorliegende Bericht länger auf sich warten liess, als dass man sich dies gewünscht hätte. Er ersetzt das Kurzkonzept aus dem Jahre 1996, welches aus lediglich drei A4-Seiten besteht. Der Kanton St.Gallen hat den Begriff «GRAL» mit dem Protokoll der Regierung vom 8. Oktober 1996 eingeführt. Der Begriff setzt sich aus den Anfangsbuchstaben des Begriffs «Gesundheits- und Rettungswesen in ausserordentlichen Lagen» zusammen. Die Strukturen von GRAL 1996 gelten im Grundsatz immer noch. Es sind seit dieser Zeit keine wesentlich neuen Aufgaben hinzugekommen. Sämtliche Bedrohungslagen von 1996 gelten auch heute noch, auch wenn der Terrorismus heute stärker denn je mitberücksichtigt werden muss.

Das vorliegende GRAL-Konzept 2016 ist deutlich ausführlicher. Der Grundsatz von GRAL lautet «so normal wie möglich – so ausserordentlich wie nötig». Das Konzept baut auf dem Rettungswesen im Alltag auf. Die Grundlagen bilden die öffentlichen Spitäler mit ihren Rettungsdiensten und die Kantonale Notrufzentrale (abgekürzt KNZ), ergänzt durch die Luftrettung, durch den Notfalldienst der praktizierenden Ärzteschaft, durch die besonderen Rettungsdienste für Berg- und Seerettung sowie durch weitere Organisationen wie beispielsweise die Feuerwehr.

Das GRAL-Konzept 2016 ist als Grobkonzept zu verstehen, das die breite Palette von Massnahmen, die zur Bewältigung der verschiedenen Bedrohungslagen im Kanton St.Gallen zum Einsatz kommen, aufzeigt. Im Vordergrund stehen dabei nicht die sog. Normallagen, wie sie durch die Rettungsdienste täglich zu bewältigen sind. Vielmehr werden im Grobkonzept die Massnahmen aufgezeigt, wie sie bei sog. ausserordentlichen Lagen, die in der Praxis glücklicherweise sehr selten vorkommen, ergriffen werden müssen. «GRAL-2016» regelt sanitätsdienstliche Mittel. Jedes Spital muss über einen Plan verfügen, wie es den Betrieb bei ausserordentlichen Lagen regelt. Es werden die alpine Rettung, Seerettung, Luftrettung, frei praktizierende Ärzteschaft, die Samaritervereine und die Armee und deren Aufgaben erwähnt. Alle diese Institutionen sind Teil der sanitätsdienstlichen Versorgung bei einer Katastrophe. Die Transportmittel, vor allem die Rettungsfahrzeuge, gehören ebenfalls dazu wie auch, bei Bedarf, der Sanitätszug der Feuerwehr und der Wechselladebehälter (abgekürzt Welab) der Sanität.

Die Organisation des Sanitätsdienstes bei grossem Patientenanfall wird vom Interverband für Rettungswesen (abgekürzt IVR) vorgegeben und ist im GRAL-Konzept beschrieben. Dazu gehören Leitende Notärzte sowie die Bereichsleiter Sanität.

Vor dem Hintergrund, dass die Sanitätszüge in den letzten Jahren äusserst selten zum Einsatz kamen, kann angenommen werden, dass künftig ein Sanitätszug, der im Konzept neu nur noch auf den Standort der Feuerwehr Region Wil definiert wurde, den ganzen Kanton abdecken kann. Die KNZ ist zur Sicherstellung einer raschen und zuverlässigen Bearbeitung aller Notfälle die wichtige Schaltzentrale bei einer Katastrophe. Bei ihr laufen alle Fäden zusammen. lm Konzept GRAL-2016 sind auch spezielle Situationen wie Atom-, Chemie- und Biologie-Gefahren sowie hochinfektiöse Krankheiten wie zum Beispiel eine Pandemie beschrieben. Weiter im Konzept aufgeführt sind der GRAL-Verantwortliche und die Kantonale Rettungskonferenz. Schliesslich wird im Konzept auch die interkantonale und internationale Zusammenarbeit thematisiert.

Explizit nahm die vorberatende Kommission zur Kenntnis, dass es sich beim vorliegenden Bericht um ein Grobkonzept handelt, welches die breite Palette von Massnahmen aufzeigt, die zur Bewältigung der verschiedenen Bedrohungslagen im Kanton St.Gallen zum Einsatz kommen. Es ist jedoch die Aufgabe der Verantwortlichen der Rettungsdienste, der Spitäler sowie der involvierten Institutionen, die Konzeptdetails praxistauglich zu erarbeiten. Kritisch wurde durch die vorberatende Kommission die Finanzierungsfrage in Bezug auf die Besoldungskosten der «144-Disponenten» der KNZ beurteilt. Die vorberatende Kommission vertritt die Auffassung, dass diese Finanzierung nicht Bestandteil des GRAL-Konzeptes sein kann. lm Grundsatz geht die Kommission davon aus, dass es sich bei der Disposition des Rettungswesens um eine öffentliche Aufgabe – analog Polizei und Feuerwehr – handelt und somit nicht verursachergerecht abgerechnet werden soll. Auch wenn in dieser Frage bei der Behandlung des vorliegenden Berichts keine entsprechenden Anträge gestellt wurden, stellt sich die vorberatende Kommission auf den Standpunkt, dass die Frage rund um die Finanzierung der Personalkosten der «144-Disponenten» genauer, allenfalls in einer separaten Vorlage, beleuchtet werden sollte.

Zusammenfassend kann jedoch erwähnt werden, dass die vorberatende Kommission positiv zur Kenntnis genommen hat, dass sich der Kanton St.Gallen eingehend mit der Thematik rund um das Rettungswesen in ausserordentlichen Lagen, die glücklicherweise sehr selten eintreffen, auseinandergesetzt hat und auf entsprechende Szenarien vorbereitet ist. Das vorliegende Konzept ist als Grobkonzept zu verstehen, welches sich situationsbedingt weiterentwickeln wird. Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat, dem GRAL-Bericht 2016 und dem Konzept mit einem Stimmenverhältnis von 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates