Geschäft: Sicherstellung des bestehenden Angebots an Talentschulen im Bereich Sport
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.16.67 |
Titel | Sicherstellung des bestehenden Angebots an Talentschulen im Bereich Sport |
Art | KR Interpellation |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 28.11.2016 |
Abschluss | 20.2.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hess-Balgach | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Schöbi-Altstätten | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Dürr-Gams | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2017 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Offenbar sieht diese in den neu angesetzten Schulgeldbeiträgen für auswärtige Schülerinnen und Schüler an Talentschulen Sport mit gemischten Klassen kein finanzielles Problem. Dass diese Beurteilung wohl eher nicht zutrifft, zeigen uns Rückmeldungen aus betroffenen und erheblich verunsicherten Schulgemeinden. Wie allen in diesem Saal wissen, ist es mit dem Rechnen manchmal so eine Sache. Aber ich möchten meine Ratskolleginnen und -kollegen mit konkreten Rechnungsbeispielen an dieser Stelle verschonen. Man kann es nämlich drehen und wenden, wie man will die Kosten werden künftig mancherorts nicht mehr nur nicht gedeckt, sondern gewisse Standortgemeinden legen massiv drauf! Allein schon die unterschwellig mögliche Interpretation, dass ein qualitativ hochstehendes Zusatzangebot letztendlich die Schulkosten vermindern könne, erscheint uns mehr als abenteuerlich. Jedenfalls riskieren wir durch die neue Schulgeldregelung in verschiedenen Regionen unseres Kantons eine Verschlechterung oder gar den Verlust eines funktionierenden und weitgehend sehr geschätzten schulischen Zusatzangebots im Bereich der sportlichen Talentförderung. Könnte es vielleicht sogar sein, dass dieses in der heutigen, eher dezentralen Form von der Regierung gar nicht gewünscht ist? Das wäre eine Unterstellung. Ohne dass es den Kanton selbst einen Rappen kostet, erweisen Sie den Kindern und den Schulträgern aber einen Bärendienst. Wir sind jedenfalls davon überzeugt, dass die Mehrheit im Rat eine entsprechende Verschlechterung des Bildungsangebots sowie eine erschwerte Zusammenarbeit unter den Schulgemeinden als Konsequenz aus dieser zu wenig durchdachten Änderung der Rahmenbedingungen nicht gutheisst. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |