Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (I)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.16.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (I)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung27.4.2016
Abschluss7.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 3. Mai 2016
AntragAnträge der Finanzkommission vom 18. Mai 2016
BotschaftLotteriefonds-Botschaft Beiträge Sommer 2016
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 7. Juni 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2016Gesamtabstimmung107Zustimmung0Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2016Wortmeldung

zu 3.1. Soziales, Bildung und Gesundheit, L 16.1.07 Anschubfinanzierung für den Betriebsaufbau des Hospizes St.Gallen. (im Namen der FDP-Fraktion):

Ich mache darauf aufmerksam, dass mit einer Anschubfinanzierung für den Betriebsaufbau die Finanzierung der Tagespauschalen der Sterbehospize nicht geklärt sind. Hier ist eine gesetzliche Regelung zwingend notwendig. lch habe bereits in der Begründung zur Interpellationsantwort der Regierung zu der von mir eingereichten Interpellation Sterbehospize auf zwei wesentliche Punkte hingewiesen. Ich zitiere aus der damaligen Antwort: «Es wird sich ohne finanzielle Beteiligung des Kantons auch keine Gemeinde oder Stadt finden lassen, die sich als Standort für ein Hospiz zur Verfügung stellt, ohne dass die Restkostenfinanzierung geklärt ist. Nicht einmal die Stadt St.Gallen, wo das Hospiz vorgesehen ist.

Wichtig scheint auch eine Abstimmung des Angebots über den ganzen Kanton. Das ist jetzt wirklich ein zentrales Anliegen, da aufgrund der hohen Kosten wohl nicht in jeder Region ein Angebot eines Sterbehospizes aufgebaut werden kann.

Die FDP-Fraktion wird sich nicht gegen den Beitrag der Anschubfinanzierung wehren, sondern erwartet, dass die Regierung die Betriebskostenfinanzierung der Sterbehospize klärt und dem Parlament rasch möglichst eine Vorlage zuleitet, aus der u.a. auch eine Mengenbeschränkung für Sterbehospize bzw. deren Betten ersichtlich ist.

Bevor eine solche Finanzierungsvorlage zugeleitet ist, sind weitere Gesuche an den Lotteriefonds zurückzustellen, oder dann nur in begründeten Ausnahmefällen zu genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 19. Mai 2016 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Die Regierung stellt dem Kantonsrat Antrag für 66 Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (l) im Gesamtbetrag von 5'429'800 Franken. Ende Dezember 2015 wies der Lotteriefonds einen Stand von 3 Mio. Franken auf. Aus der Gewinnausschüttung der Landeslotterie fallen dem Lotteriefonds aus dem laufenden Jahr 20,25 Mio. Franken zu. lm Budget 2016 sind im Rechnungsabschnitt 3259 «Lotteriefonds (SF)» Aufwendungen von rund 12,4 Mio. Franken gebunden. Daraus resultiert ein verfügbarer Betrag von rund 10,85 Mio. Franken. Nach Abzug der jetzt beantragten Beiträge von rund 5,43 Mio. Franken stehen noch rund 5,42 Mio. Franken zur weiteren Verfügung. Die Finanzkommission hat verschiedene Gesuche eingehend diskutiert, zum Teil hinterfragt und letztendlich gutgeheissen. Das Amt für Kultur hat in der Vorprüfung 43 Gesuche abgelehnt, da diese den geltenden Reglementsanforderungen nicht genügten. Viele dieser Gesuche mussten abgelehnt werden, weil die Formalitäten nicht oder nur ungenügend eingehalten wurden. Bei einem Gesuch wurde ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Es handelt sich um einen Beitrag von 40'000 Franken an den Neubau des Pfadiheims Lattenhof. Die Finanzkommission stimmt dem Antrag aus der Mitte der Kommission mit 10:4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die Subkommission BLD wird die finanzielle Unterstützung von Pfadiheimen durch die lG Sport im Herbst 2016 vertiefter thematisieren. lm Zusammenhang mit dem Prozess bei abgelehnten Gesuchen beim Lotteriefonds dürfte den Rat interessieren, dass in er Finanzkommission verschiedene Varianten geprüft und beraten wurden, wie inskünftig vorzugehen ist. Bis vor kurzem galt die Regelung, dass die Finanzkommission über die abgelehnten Gesuche zwar informiert wurde, der Entscheid des zuständiges Amtes bzw. des Departementes als unumstösslich galt (Ausnahmen bestätigen die Regel). Die Kommission einigte sich letztendlich auf einen Vorschlag, welcher dem Amt für Kultur es zukünftig ermöglichen würde, bei einem allfälligen Rückkommen vorgängig, eine Beurteilung der Beitragshöhe vorzunehmen. Grundsätzlich gibt es gegen die Ablehnung von Gesuchen kein Rechtsmittel. Es besteht aber die Möglichkeit eines sogenannten Wiedererwägungsverfahrens. Diese Variante obsiegte mit 11:4 Stimmen. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmen den Beiträgen aus dem Lotteriefonds 2016 (l) im Gesamtbetrag von 5'429'800 Franken mit 14:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zu. lch bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf die Vorlage einzutreten und der, um diesen Betrag von 40'000 Franken erhöhten Botschaft der Regierung vom 3. Mai 2016 ebenfalls zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich erhebe mich für eine kleine Antwort – noch nicht für eine Beschwerde!

Unser Regierungsbeschluss hat unsere Regierungskollegin mit Weisung beauftragt, eben in diesem Beschluss Nein zu stimmen. Wir haben Nein gestimmt. Wir waren wahrscheinlich einer der einzigen Kantone der Nein gestimmt hat. Wir hatten unsere Gründe, wir haben ein internes Gutachten erstellt, und wir haben ganz genau aufgezeigt, dass dieser Beschluss so nicht rechtens ist.

Ich werde aber gerne diesen Gedanken aufnehmen – wir hätten noch Zeit. Es ist nicht sicher, ob es einen grossen Unterschied macht, wenn noch eine Beschwerde mehr eingeht oder nicht, das müssen wir abwägen. Jedenfalls danke ich für die Kommunikation, die in der Öffentlichkeit ganz sicher notwendig gewesen ist, um zu wissen, wie diese Gelder fliessen und in welchem Ausmass. Es ist schon ein grosser Unterschied, ob der Bund noch mitmacht mit 15 Mio. Franken oder nicht, oder ob die restlichen 15 Mio. Franken ausreichen, oder ob dann nicht vielleicht doch die Kantone in eine Nachschusspflicht gerufen würden. Das wäre dann nicht von Gutem, daher wollen wir das sicher genau diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Ich habe mich mit dieser Geschichte nicht vertieft befasst. Ich habe das den Medien entnommen und nun gehört, was Hasler-St.Gallen gesagt hat. Es hat niemand von den Fraktionen gesprochen. Wir haben uns auch in unserer Fraktion nicht abgesprochen. Ich denke aber, dass die Aussage von Hasler-St.Gallen schon sehr überzeugend ist. Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem Rat ganz viele Leute, die das jetzt gelesen und gehört haben, diese Überzeugung teilen.

Ich möchte gern nachdoppeln und die Regierung ermuntern, hier den Rechtsweg zu beschreiten, wenn die Möglichkeit besteht und damit vielleicht einen anderen Entscheid zu bewirken oder zumindest festzustellen, dass dieser Entscheid allenfalls nicht rechtens zustand gekommen ist. Ich bitte die Regierung in diesem Fall im eigenen Namen, – aber ich hoffe auch in möglichst vieler Namen in dieser Runde – hier aktiv zu werden.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

stellt eine Frage zum Bericht der Regierung, S.4:

Ich möchte gerne zum Bericht der Regierung, Seite 4, 1. Einführung, sprechen. Bin ich da am richtigen Ort oder nicht?

Ratspräsident: Sie sind etwas spät, weil das eigentlich noch in die Eintretensdebatte gehörte hätte, aber Sie dürfen sprechen.

Ich entschuldige mich für das formelle Versehen. Ich beziehe mich auf einen Satz auf Seite 4 in der Einführung. Im Abs. 2 steht: «Im April 2016 hat die Swisslos-Generalversammlung dem Gesuch der Sport-Toto-Gesellschaft zugestimmt, den jährlichen Gewinnanteil zugunsten von Swiss Olympic, und damit zugunsten des Leistungs- und Spitzensports, um 15 Mio. Franken jährlich zu erhöhen. Dadurch fliessen ab Anfang 2017 rund 700'000 Franken weniger Lotteriegewinne in den Lotteriefonds des Kantons St.Gallen.»

Das ist eine etwas komplizierte Geschichte. Ich wurde schon darauf hingewiesen, dass das in der Finanzkommission kein Thema war. Da kann man niemandem einen Vorwurf machen. Ich bin selber auch eher durch einen Zufall auf diese Geschichte gestossen. Der Hintergrund davon ist dieser: Swiss Olympic fordert seit Jahren eine Erhöhung ihrer jährlichen Beiträge. Die Rede war lange Zeit von etwa 30 Mio. Franken, die hälftig vom Bund und den Kantonen hätten getragen werden sollen. Es geht dabei um Beiträge, die insbesondere an den Spitzensport gehen sollten und nicht an den Breitensport. Das sind Beiträge an die verschiedenen Nationalmannschaften (Fussball, Eishockey). Ebenfalls sind auch Beiträge an das Davis Cup-Team enthalten, damit werden u.a. Coachs bezahlt. Es werden auch Olympia-Kandidaturen wie Graubünden mitfinanziert bzw. finanziell unterstützt.

Die Swiss Olympics gelangte an die Swisslos. Swisslos ist, wie Sie sicher wissen, eine Genossenschaft, die für die Durchführung der Landeslotterien zuständig ist sowie für die Verteilung der Lotteriegewinne an die einzelnen Kantone. Die Genossenschafter sind die Kantone selber. Swisslos kann unter ganz spezifischen Voraussetzungen selber direkt gewisse Gelder sprechen. Das sind ziemlich hohe Hürden. In den Statuten der Swisslos, sind Quoren von drei Viertel der Kantone sowie drei Viertel der repräsentierten Bevölkerung die Rede. Wie sie im St.Galler Tagblatt von heute lesen konnten, hatte die St.Galler Regierung ein Rechtsgutachten zu diesem Entscheid von Swisslos erstellen lassen und kam zum Schluss, dass es nicht rechtens sei, dass die Swisslos von sich aus diesen Betrag sprechen könne, sondern dass sie damit auf die einzelnen Kantone zugehen müsse, dass ganz spezifisch in unserem Fall nicht die Regierung diesen Entscheid treffen kann, sondern dass wir als Kantonsparlament dafür zuständig wären.

An der letzten Genossenschaftsversammlung hat die Swisslos nun, wie Sie lesen können, diesem Anteil zugestimmt. Wie erwähnt, das Quorum wäre drei Viertel der Kantone sowie drei Viertel der repräsentierten Bevölkerung. Es handelt sich dabei nur um deutschsprachigen Kantone sowie das Tessin. Meinen Informationen zufolge war nicht nur der Kanton St.Gallen gegen diesen Entscheid, sondern auch der Kanton Zürich, womit das mit dem Quorum schon ziemlich eng wird. Das Protokoll der Versammlung ist leider nicht öffentlich. Wir haben diese Informationen nicht. Es ist allerdings so, dass eine Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht wurde – von Kantonsräten aus vier Kantonen – an der auch ich beteiligt bin. Die anderen Kantone sind Bern, Basel Land und Zürich. Der Kanton St.Gallen hat leider darauf verzichtet, selber eine Beschwerde zu führen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt juristisch unklar, ob wir als Kantonsräte tatsächlich befugt sind, Beschwerde zu führen. Das wird das Bundesgericht entscheiden müssen. Die St.Galler Kantonsregierung könnte durchaus selber auch noch eine Beschwerde führen.

Das wir uns richtig verstehen: Es geht bei dieser Geschichte nicht um Sport gegen Kultur. Es geht um das Vorgehen eines Sportverbandes, der zwar behauptet sich für Transparenz einzusetzen, aber wie so häufig das bei grossen Sportverbänden ist, ist das offensichtlich nur ein Lippenbekenntnis. Ein Verband, der in einer Zeit, in der die «Mauscheleien» eines Josef Blatters öffentlich gemacht werden und dafür öffentlich geächtet wird (Josef Blatter übrigens bis 2015 Exekutivmitglied von Swiss Olympic), immer noch nicht begriffen hat, dass demokratische Entscheidungen und demokratische Strukturen auch für sie zu gelten haben. Das geht so einfach nicht! Klar kann man jetzt sagen: «Ja nur, sind 700'000 Franken für uns, das ist jetzt kein Weltuntergang!»

Lassen Sie mich folgendes festhalten: Es war, wie ich erwähnt habe, ursprünglich von 15 Mio. Franken die Rede, die der Bund einschiessen sollte. Von denen ist im Rahmen der Sparanstrengungen des Bundes keine Rede mehr. Es ist ziemlich offensichtlich, dass wenn man sich jetzt seitens der Kantone nicht wehrt, dass Swiss Olympic früher oder später wieder kommen wird und sich diese restlichen 15 Mio. Franken ebenfalls auf dem Weg durch die Hintertür holen will, sprich von uns und damit unsere politischen Rechte beschneidet. Das finde ich persönlich, dass so nicht geht!

Sie haben im Tagesanzeiger und im St.Galler Tagblatt lesen können, dass eine Beschwerde eingereicht wurde. Wie gesagt, die Fristen sind noch offen. Die St.Galler Kantonsregierung könnte bis zum 22. Juni 2016 ebenfalls noch eine Beschwerde einreichen, welche wahrscheinlich grössere Chancen hätte, behandelt zu werden oder nicht. Ich weiss, ich habe keine Möglichkeit die St.Galler Regierung zu zwingen oder zu nötigen selber eine Beschwerde zu führen. Aber ich weiss, jeder einzelne und jede einzelne von Ihnen – da vorne sitzend – hat ein sehr ausgeprägtes Gespür für Gerechtigkeit und Demokratie, sonst wären Sie nicht hier. Ich möchte an jedes einzelne Mitglied von Ihnen an diesen Sinn appellieren: Gehen Sie noch einmal über die Bücher, schauen Sie sich Ihr eigenes Rechtsgutachten an, dass zum Schluss kam, dieses Vorgehen von Swisslos ist nicht rechtens! Schauen Sie sich unsere Beschwerde an! Schauen Sie sich zugegebenermassen auch die Stellungnahme von Swisslos an! Prüfen Sie das alles noch einmal! Wenn Sie erneut zum Schluss kommen, das Vorgehen von Swisslos nicht rechtens ist, dann tun Sie das, was Sie wissen, dass Sie das eigentlich müssen! Stehen Sie ein für die Rechte des Kantons St.Gallen und erheben Sie ebenfalls Beschwerde beim Bundesgericht! Ich danke.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016