Geschäft: Untergetauchte Asylbewerber - Scheitern der Asylgesetzgebung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.01
TitelUntergetauchte Asylbewerber - Scheitern der Asylgesetzgebung
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung20.2.2017
Abschluss25.4.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 11. April 2017
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Regierung begründet in ihrer Antwort, dass die untergetauchten Asylsuchenden die Schweiz verlassen haben. Man ist sich also auf Grund der Sachlage mehr als nicht sicher.

Ebenso liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen mit Wegweisungsentscheid unkontrolliert abreisen. Die aufgezeigten Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg, auch wenn der Peak von 2015 auf 2016 kurzfristig sinkt.

Ferner wird das Argument genannt, dass auf Grund der kleinräumigen Schweiz die entsprechenden Personen durch polizeiliche Kontrollen angehalten und Untersucht werden. Für diese Kontrollen sind aber Polizeikräfte in besiedelten Gebieten oder in Zentren gefragt. Denn diese Personen sind nicht selbständig in Personenwagen auf den Strassen unterwegs. Einfach gesagt: Kontrollen unter Gleichgesinnten bzw. Landsleuten wäre zielführend.

Erschütternd ist sind auch die steigenden Zahlen, welche Verfahren wegen Förderung der rechtswidrigen Handlung welche Hilfestellung beim Abtauchen der Asylbewerber tätigen.

Positiv zu werten ist die Beobachtungen der Staatsanwaltschaft, dass die unkontrollierten Asylsuchenden nichts mit einer Zunahme der Kriminalität zusammenhängt. Allerdings gibt es dennoch Delikte bei Diebstählen. Ebenso ist die Situation doch beunruhigend, weil wie der Attentäter von Berlin und der mutmassliche Vergewaltiger im deutschen Freiburg ehemalige Asylanten waren, die vor ihren Gewalttaten inkognito durch Europa gereist waren.

lm Grundsatz der vorliegenden Regierungsantwort kann davon ausgegangen werden, dass die angestrebte Gesetzesanpassung des Asylgesetzes bei weitem noch nicht so fortgeschritten ist, wie sie angepriesen wurde. Auch im Bezug auf die fehlende Infrastruktur oder eben nur mehr Personen in den Prozess aufnehmen, deren Rückschaffung und Abweisung überhaupt nicht geklärt sind. Zusätzlich sind keine Massnahmen geplant, welche die kontrollierte Ausweisung der abgewiesenen Personen vorsieht. Bereits beim Testbetrieb in Zürich zeigt sich: Durch die neuen Abläufe steigt die Anzahl der Untergetauchten.

Erfreulich ist, dass die Regierung die Grenzkontrolle an der Ostgrenze aufrechterhalten will. Allerdings reicht eine Aufrechterhaltung nicht, eine Aufstockung oder systematische Grenzkontrollen sind wichtiger um die Kriminalität zu senken und unkontrollierte Migrationsströme unterbindet.

In der Umsetzung besteht noch bedeutendes Potenzial bzw. Handlungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017