Geschäft: Gesamterneuerungswahl des Verwaltungsgerichtes für die Amtsdauer 2017/2023 (Februarsession 2017)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer15.17.04
TitelGesamterneuerungswahl des Verwaltungsgerichtes für die Amtsdauer 2017/2023 (Februarsession 2017)
ArtKR Mutation Wahl
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung22.11.2016
Abschluss21.2.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinWahlergebnis (1. Wahlgang) vom 20. Februar 2017
AntragWahlvorschläge der Fraktionen vom 20. Februar 2017
AllgemeinWahlergebnis (3. Wahlgang, nebenamtlich) vom 21. Februar 2017
AllgemeinWahlergebnis (2. Wahlgang) vom 20. Februar 2017
AntragAntrag der FDP-Fraktion vom 20. Februar 2017
AllgemeinWahlergebnis (3. Wahlgang, hauptamtlich) vom 21. Februar 2017
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2017Ordnungsantrag auf Verschiebung der Wahl30Zustimmung83Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2017Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen und den Wahlvorschlag der SVP-Fraktion zu unterstützen.

Wir schätzen es, dass der Anspruch von keiner Seite, die bis jetzt gesprochen hat, bestritten wird, so auch nicht vom Antragsteller, der FDP-Fraktion. Trotzdem wird die SVP-Fraktion diesen FDP-Antrag klar ablehnen. Wir haben einen sauberen Prozess durchgeführt. Wir sind in ganz klaren Voten zur Überzeugung gekommen, dass unser Kandidat Güntzel-St.Gallen zum jetzigen Zeitpunkt der Richtige für diese Funktion ist, und somit würde auch eine Verschiebung dieses Wahlgeschäfts keine Wunder bezwecken.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Richterwahlen wurden über längere Zeit sehr seriös und umfassend vorbereitet. Kandidatinnen und Kandidaten konnten sich melden, wurden von der RPK geprüft und auf ihre Eignung getestet. Es liegen für alle frei werdende Sitze genügend Kandidatinnen und Kandidaten vor – auch beim Verwaltungsgericht. Die CVP-GLP-Fraktion ist der Meinung, dass wir die Wahlen durchführen können. Es liegt keine Notwenigkeit vor, dass wir einen Teil dieser heutigen Wahlen beim Verwaltungsgericht aussetzen müssen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion) stellt den Ordnungsantrag, die Wahl der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes auf die Aprilsession 2017 des Kantonsrates zu verschieben.

Der Anspruch der SVP-Fraktion auf den hauptamtlichen Sitz im Verwaltungsgericht ist unbestritten seitens der FDP-Fraktion. Ich lege dar, dass es sehr wohl einzelne Mitglieder in unserer Fraktion gibt, die Vorbehalte gegenüber dem kandidierenden Güntzel-St.Gallen vorbringen. Wir bringen auch Vorbehalte gegenüber der Kampagne vor, die in den letzten Tagen im «St.Galler Tagblatt» gefahren worden ist und die es letztlich Güntzel-St.Gallen nicht erlaubt hat, sich auch dazu zu erklären. Wir sind aber auch überzeugt, dass das Kantonsparlament gut beraten ist, Bedenken und Stimmungen aufzunehmen und dafür besorgt ist, dass wir im Kanton St.Gallen unsere Richterstellen so besetzen können, dass letztlich ein Gros des Parlamentes aber sicher auch das Gros der Wählerinnen und Wähler dahinter stehen kann.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Beim ersten Wahlgang ins Verwaltungsgericht als hauptamtlicher Richter hat unser Kandidat, Urs Peter Cavelti für das Nebenamt 11 Stimmen bekommen. Ich halte ganz klar fest, dass wir Urs Peter Cavelti für das Nebenamt Verwaltungsgericht nominiert haben, keinesfalls aber für das Hauptamt. Dese 11 Stimmen sind mit Bestimmtheit nicht aus unserer Fraktion. Wir möchten im zweiten Wahlgang an Urs Peter Cavelti festhalten. Wir haben ihn nominiert, weil wir ihn als fachlich sehr kompetente Person kennen. Wir sind der Meinung, dass er für das Verwaltungsgericht im Nebenamt sehr gute Fähigkeiten mitbringt.

Hartmann-Flawil hat uns angegriffen und auf den Proporz hingewiesen. Selbstverständlich, die Proporz wird angewendet, soweit es geht bei den Richterwahlen. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass im Versicherungsgericht, in der Anklagekammer und in der Verwaltungsrekurskommission der Proporz nicht so stimmt, wie wir hier jetzt im Rat die Aufteilung zwischen den Fraktionen haben. Eine gewisse Durchlässigkeit darf somit erwartet werden. Wir haben im Vorfeld verschiedene sehr gute Kandidaten zurückgezogen, wir haben sogar einen bisherigen Kandidaten gegen seinen Willen nur des Proporzes Willen abgelehnt und ich denke, es ist angebracht, dass wir hier im Nebenamt Verwaltungsgericht mit Urs Peter Cavelti eine sehr kompetente Person vorschlagen und auch Sie bitten, ihn zu wählen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: erläutert das Wahlverfahren. Der Kantonsrat wählt die Mitglieder des Verwaltungsgerichts und aus deren hauptamtlichen Mitgliedern deren Präsidentin oder deren Präsident. Wir wählen zuerst zwei hauptamtliche Richterinnen und Richter. Ein Kandidat ist der bisher einzige hauptamtliche Richter. Für die mit der Verwaltungsjustizreform neugeschaffene zweite hauptamtliche Stelle bewirbt sich ein Kandidat, zu vergeben sind zwei Sitze. Güntzel-St.Gallen erklärte als Kandidat bei diesem Wahlgeschäft in den Ausstand zu treten. Auf dem gleichen Blatt wählen wir sechs nebenamtliche Richterinnen und Richter, es kandidieren sieben Personen. Die ersten vier Kandidierenden sind Wiederkandidierende. Für die zwei frei werdende Sitze kandidieren drei Personen, zu vergeben sind insgesamt sechs Sitze.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: erläutert das Verfahren des Teils 2 des Wahlgeschäfts (zwei nebenamtliche Richterinnen und Richter).

Urs Peter Cavelti hat seine Kandidatur zurückgezogen, er steht nicht zur Verfügung und deshalb ist auf dem Wahlzettel aufgedruckt, dass zwei nebenamtliche Richterinnen und Richter zu wählen sind, Kandidat 1, Wahlvorschlag der CVP-GLP-Fraktion, Dr.iur. Walter Engeler, Bütschwil sowie Kandidat 2, Wahlvorschlag der SP-GRÜ-Fraktion, lic.iur.LL.M.,RA Thomas Zogg. Sie erhalten diesen Wahlzettel anschliessend ausgeteilt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Gemäss Kantonsratsreglement sind von den Fraktionen Wahlvorschläge einzureichen, welche den Ratsmitgliedern spätestens zu Beginn der Sitzung zugestellt werden. Solche Wahlvorschläge haben Sie alle bekommen und gestützt darauf haben wir den ersten Wahlgang durchgeführt. Die Staatskanzlei hat für Sie sinngemäss, gestützt auf die eingegangenen Wahlvorschläge, einen Wahlzettel erstellt für den zweiten Wahlgang, wo die bereits gewählten Richterinnen und Richter nicht mehr enthalten sind und bei dem Sie auch erkennen können, wie viele Kandidaten für wie viele Sitze noch offen sind. Konkret, zu wählen ist am Verwaltungsgericht ein hauptamtlicher Richter oder eine hauptamtliche Richterin. Dafür gibt es zu Beginn der Sitzung einen eingereichten Wahlvorschlag und das ist Güntzel-St.Gallen. Zu wählen sind vier nebenamtliche Richterinnen und Richter. Dazu gibt es insgesamt fünf Wahlvorschläge, nämlich zwei bisherige, Walter Engeler und Iris Zindel und drei neue, die gemeinsam für zwei frei werdende Sitze kandidieren: Urs Peter Cavelti, Kurt Steiner und Thomas Zogg.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Wenn ich das heutige Horoskop aus der «Boulevardzeitung» lese - das mache ich höchsten in der Session - dann müsste ich mich jetzt wieder setzten. Hier heisst es nämlich unter Flopp: «Halten sie inne, wenn sie spüren, dass sie Gegenwind haben. Lieber erst mal nichts sagen, bis sich die Lage beruhigt hat.» Dem Horoskop kann ich heute leider nicht folgen. Sie haben verschiedene Voten vor dem ersten Wahlgang zum Verwaltungsgericht abgegeben. Zur grossen Überraschung hat nicht unser eingereichter Kandidat die gewünschte Stimmenzahl erhalten, dafür ein anderes SVP-Mitglied namens Stefan Zürn. Wir haben mit Stefan Zürn gesprochen und er war bei uns in der Fraktion. Güntzel-St.Gallen hat innerhalb der Fraktion viermal mehr Stimmen als Zürn. Somit ist es der SVP-Fraktion völlig klar und unmissverständlich. Es überrascht mich auch, da ich gestern noch schriftlichen Kontakt mit Stefan Zürn hatte, dass er mit keiner andern Fraktion Kontakt hatte. Es sei bei ihm ruhig geblieben, Zitat aus einer SMS von gestern Vormittag. Entweder war seine Aussage nicht korrekt oder es werden andere «Spielchen» gespielt. Man bringt Leute auf den Stimmzettel, mit denen man überhaupt nicht über diese Funktion spricht.

Wir unterstützen klar Güntzel-St.Gallen, wenn alles nach Plan läuft. Und Stefan Zürn unterstützen wir für die Verwaltungsrekurskommission, er war auch vor einigen Jahren unser Kandidat und wir haben ihn auch in dieser Funktion schätzen gelernt, nicht aber zum jetzigen Zeitpunkt für die Funktion als Verwaltungsrichter. Es ist für uns sehr absurd, dass der Respekt nicht gilt, ein seriöser Kandidat, den wir vorgeschlagen haben zu unterstützen. Ich dachte immer solche «Spiele» werden nur in Bern gemacht. Ich möchte zurückerinnern an die Bundesratswahlen von Eveline Widmer-Schlumpf und dachte nie, dass ich vor solchen Themen hier in diesem Parlament bei Richterwahlen stehen werde. Wir sind jetzt heute in dieser Situation, was ich sehr bedaure, vor allem auch mit der ganzen Geschichte, wie wir seriös über alle Fraktionen hinweg diese Richterwahlen aufgleisen konnten, gegenseitig den Proporz respektierend. Und jetzt werden hier solche Spiele getrieben, wie wir diese bis heute nur aus der nationalen Politik kennen.

Für die SVP-Fraktion ist es klar Güntzel-St.Gallen. Er steht auch wieder für den zweiten Wahlgang zur Verfügung. Und ich bitte Sie beim Wahlzettel Güntzel-St.Gallen anzukreuzen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Über den Ordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgestimmt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ich hatte nicht mit weiteren Wahlgängen gerechnet und erkläre hiermit, dass ich jetzt wieder in den Ausstand trete.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Wahl des SP-Kandidaten in nebenamtliche Richterstellen.

Wenn wir in kantonale Gericht wählen, dann haben wir ein wichtiges Ziel vor Auge: Es gilt eine ausgewogene, unabhängige und dem Gesetz verpflichtete Rechtsprechung sicher zu stellen. Wir machen dies, indem wir die Qualifikationen bewerten und auch würdigen, indem wir auch darauf achtgeben, dass keine Befangenheiten vorhanden sind, die eine unabhängige Tätigkeit an den Gerichten verunmöglicht. Wir schauen, dass alle gesellschaftlich relevanten Bevölkerungsgruppen, die abgebildet werden durch die Parteien, eingebunden und einbezogen sind. Im Kanton St.Gallen haben wir seit Jahrzehnten das bewährte Prinzip des freiwilligen Proporzes wenn es darum geht die Gerichte zu bestellen. Natürlich gibt es immer wieder Schwierigkeiten mit diesem freiwilligen Proporz, wenn beispielsweise Parteien kleiner oder grösser werden, dass dann dieser Übergang nicht immer vollständig und im ersten Anlauf funktioniert. Aber, unser Grundsatz, der sich bewährt hat ist der freiwillige Proporz. Man sieht das heute auch bei den anstehenden Wahlen. Ich verweise Sie auf das Versicherungsgericht. Hier hat die SP-GRÜ-Fraktion einen Rücktritt bei den hauptamtlichen Richterinnen und wir haben zu Gunsten der FDP-Fraktion verzichtet, die eindeutig und klar Anspruch hat auf einen Sitz im Versicherungsgericht im Bereich der hauptamtlichen Richterinnen und Richter. Oder, bezüglich der anderen anstehenden Wahl beim Verwaltungsgericht die zusätzliche hauptamtliche Stelle, da ist für uns klar, die SVP-Fraktion hat diesen Sitz zu gut und es ist klar, dass wir eine Person der SVP-Fraktion unterstützen und wählen werden. Wenn wir das Verwaltungsgericht in der Gesamtheit und in den Nebenämtern betrachten, dann stellen wir fest, dass hier ein massives Ungleichgewicht droht und zwar zu Lasten der SP-GRÜ-Fraktion. Die CVP-GLP-Fraktion möchte bei diesen acht Personen mit einer hauptamtlichen Richterstelle und mit zwei nebenamtlichen Richterinnen und Richter beanspruchen. Wir stellen fest, dass die SVP-Fraktion vertreten mit einem hauptamtlichen und einem nebenamtlichen Richter ist. FDP-Fraktion und SP-GRÜ-Fraktion haben entsprechend Anspruch ihrer Grösse mit zwei nebenamtlichen Richterstellen. Der Anspruch also der CVP-GLP-Fraktion mit zwei nebenamtlichen, nebst ihren hauptamtlichen Richter ist eine Überbeanspruchung dieses freiwilligen Proporzes, sie hätten dann drei Richterinnen und Richter des achtköpfigen Verwaltungsgerichts. Ich glaube, es müsste eigentlich klar sein, wenn wir alle Parteien nach ihrer Grösse berücksichtigen, dass dann der Kandidat der SP-GRÜ-Fraktion, Thomas Zogg, dass er der Kandidat ist, der ans Verwaltungsgericht ins Nebenamt gewählt werden sollte. Thomas Zogg ist qualifiziert und bringt die notwendigen Voraussetzungen mit. Es wäre richtig, dass das Verwaltungsgericht das Abbild ist der Bevölkerung und der Parteienstärke. Ich weise Sie darauf hin, dass das immer ein Minderheitsproblem ist, alle Kandidatinnen und Kandidaten haben ohne Begründung ungefähr zwanzig Stimmen weniger. Es gibt also in diesem Saal eine Grundstimmung, die konsequent ohne Begründungen SP-Kandidatinnen und Kandidaten ablehnt. Betrachten wir die Zahlen der SVP-Kandidaten, dann sehen Sie, sie haben praktisch am meisten Stimmen von allen erhalten. Das heisst wir haben es akzeptiert und haben die Kandidaten der SVP-Fraktion, die nicht immer unsere Linie vertreten haben, haben wir auch unterstützt. Ich bitte Sie einfach, halten Sie doch bitte Gegenrecht und verzichten Sie auf solche Spiele und wählen Sie beim Nebenamt im Verwaltungsgericht den zweiten Kandidaten der SP-GRÜ-Fraktion Thomas Zogg.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Sie haben es gehört: Die Rechtspflegekommission hat zusammen mit der Fraktion über längere Zeit ein ausführliches Prozedere durchgeführt mit dem klaren Ziel, heute saubere seriöse Wahlen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichte durchzuführen. Ich glaube, dieser Prozess zeigt Wirkung. Wir haben nicht in jedem Gericht irgendeine Veranstaltung, die mit offenem Ausgang ist. Trotzdem hat in den letzten Tage die Stimmung etwas getrübt und diese seriöse Arbeit sehr stark in Frage gestellt. Die Thematik vom Verwaltungsgericht konnten wir nicht von Anfang an im Prozess wie die anderen Gerichte verfolgen, weil bis und mit Novembersession wussten wir nicht, ob es diesen Sitz über den wir jetzt sprechen gibt oder nicht. Das hat uns die Wahlen sicher nicht vereinfacht. Ganz kurz zu unseren Kandidaten: Dass Güntzel-St.Gallen Jugendjahre hinter sich hat, sollte allen klar sein. Da somit auch die Zeit von Sturm und Drang bei Güntzel-St.Gallen vorbei sind, kann auch nachvollzogen werden. Es ist aber richtig, dass Güntzel-St.Gallen sehr viel Erfahrung mitbringt in all diesen Funktionen, die es für dieses Amt braucht. Zum Thema «Alter» erlaube ich mir zu erwähnen, dass es keine Seltenheit ist, wenn wir Güntzel-St.Gallen wählen. Auch wenn es jetzt nicht an der Tagesordnung ist. Wir haben heute mindestens zehn Richter im kantonalen Gericht, die deutlich älter sind wie Güntzel-St.Gallen. Einige davon komme wieder zur Wahl, andere kommen nicht mehr zur Wahl. Wir haben aber mindestens eine Handvoll, die deutlich älter sind, und heute wieder zur Wahl antreten und wahrscheinlich auch die Wahl erfolgreich über die Bühne bringen. Das Hauptthema kann nicht das Alter sein, sondern das fachliche. Als es um das Planungs- und Baugesetz (PBG) ging und CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion und SVP-Fraktion gemeinsam eine gute Lösung gegen die Vorstellungen SP-GRÜ-Fraktion über längere zu Mehrheiten diskutiert haben, hat Güntzel-St.Gallen immer, für alle Fraktionen eine klare Lead Funktion zusammen mit andern übernommen. Ich habe nie gehört Güntzel-St.Gallen sei nicht der Richtige und nicht fähig für diese Aufgabe. Im Gegenteil, es hat geheissen: Güntzel-St.Gallen kannst du nicht auf die nächste bilaterale Absprache dies vorbereiten oder kannst du nicht noch das Abklären usw. Alle haben an Karl geglaubt und waren froh, dass das PBG klare Mehrheiten gefunden hat. Ich denke, das ist eine klare Kompetenz, die es in diesem Amt braucht. Gerade das neue PBG wird Verwaltungsgericht in absehbarer Zeit sehr beschäftigen und da gibt es keinen der mehr Erfahrung und Wissen mitbringt wie unser Kandidat Güntzel-St.Gallen. Das Güntzel-St.Gallen bekannt ist für seine klare Politik, dass wissen wir aber klare Politik ist für mich nicht «foltern». Ich habe Güntzel-St.Gallen erlebt als einen klaren Politiker und auch ich wurde schon Opfer von seiner klaren Politik. Bei Güntzel-St.Gallen wusste man immer, woran man ist und das möchte ich genau auch vom «Richter» Güntzel-St.Gallen. Ich bin auch überzeugt, dass er das so klar richten wird, wie er heute politisiert hat. Das Politiker und Richter nicht dasselbe ist, das weiss wahrscheinlich keiner besser als Güntzel-St.Gallen. Man hat immer wieder gehört, dass Güntzel-St.Gallen auch innerhalb der SVP-Fraktion zu diskutieren gibt. Die Diskussion war relativ kurz: Wir hatten am Anfang Güntzel-St.Gallen und haben nach der Novembersession den Fächer weiter geöffnet, als wir wussten, dass es um den zweiten hauptamtlichen Sitz beim Verwaltungsgericht geht. Die ganze Fraktion hat verschiedene Kandidaten angehört und Güntzel-St.Gallen hat mit überraschen hohem Resultat eine mehr als deutliche Mehrheit der SVP-Fraktion hinter sich. Ein ganz klare Antwort der SVP-Fraktion. Jene die sich nach persönlicher Überlegungen zu diesem Zeitpunkt noch für einen anderen Kandidaten entschieden haben, haben unterdessen auch gesagt, wir stehen hinter der Kandidatur von Güntzel-St.Gallen. Die SVP-Fraktion steht einstimmig hinter Güntzel-St.Gallen. Als ich diese Gerüchte heute Mittag hören musste – wir wissen es nicht – wir wissen es haarscharf 40 SVP-Mitglieder stehen hinter Güntzel-St.Gallen. Das ist unser Wahlvorschlag und ich bitte Sie, dies zu respektieren und Güntzel-St.Gallen in dieses Amt zu wählen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Ich habe heute Vormittag kurz Ausführungen gemacht dazu, dass sich das Präsidium nochmals zusammen gefunden und die Wahlzettel auseinandergenommen hat. Es gibt je einen separaten Zettel für die hauptamtlichen und die nebenamtlichen Richterinnen und Richter. Beim hauptamtlichen Richter finden Sie den Wahlvorschlag der SVP-Fraktion auf dem Wahlzettel und der zweite Name, der hervorgegangen ist aus dem zweiten Wahlgang von gestern, Stefan Zürn.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Nach einigen Querelen um den dritten Wahlgang bin ich froh, dass wir diesen in wenigen Minuten geordnet abhalten können. Unser Kandidat, es wird Sie nicht überraschen, ist nach wie vor Güntzel-St.Gallen. Wir waren ja gestern doch etwas überrascht, das habe ich auch mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass unser Präsident des Verwaltungsgerichtes gestern wiedergewählt wurde und von einigen von Ihnen den Vorzug für dieses Amt erhalten hat, dies ohne ein Hearing mit ihm für diese Funktion durchzuführen.

Sie werden auf dem Stimmzettel, der in wenigen Minuten ausgeteilt wird, sehen, dass unser Kandidat Güntzel-St.Gallen mit der Parteibezeichnung versehen ist, nicht so ist dies bei Stefan Zürn.

So hoffe ich nun auf die Votantinnen und Votanten von gestern, die mehrfach erläutert haben, der freiwillige Parteiproporz sei nicht in Frage zu stellen, der Sitz sei der SVP-Fraktion. Sie werden auch künftig mit dem freiwilligen Proporz arbeiten, was auch auf Gegenseitigkeit beruht. Ich glaube, so waren wir in den letzten Jahren auch erfolgreich.

Somit bleibt abschliessend mein Wunsch an die Votanten von gestern und auch die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen, halten Sie sich an Ihre Versprechen, halten Sie sich an den freiwilligen Parteiproporz, auch bei den Gerichten, und setzen Sie das Kreuz bei Güntzel-St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat wählt als hauptamtlichen Richter: Stefan Zürn.

Wahlprotokoll:

– Zahl der ausgeteilten Stimmzettel: 119

– Zahl der eingegangenen Stimmzettel: 119

davon ungültig: 0

davon leer: 2

– gültige Stimmzettel: 117

– absolutes Mehr: 59

Gültige Stimmen haben erhalten:

– Karl Güntzel: 47

Gewählt ist Stefan Zürn: 70

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017