Geschäft: Funktioniert die aktuelle Ausschaffungspraxis im Kanton St.Gallen wirklich?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.16.46 |
Titel | Funktioniert die aktuelle Ausschaffungspraxis im Kanton St.Gallen wirklich? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.9.2016 |
Abschluss | 22.11.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - CVP-GLP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Die Regierung hat in ihrer Antwort nachvollziehbar aufgezeigt, in welchem Rahmen in den letzten Jahren die Ausschaffungspraxis angewendet wurde. Es ist festzustellen, dass sich seit dem Jahr 2012 die Ausschaffungen von 538 auf 464 reduziert haben. Spannend dabei ist aber, dass das Migrationsamt vom Kanton die Ausschaffungen von 149 auf 289 beinahe verdoppelte, das Staatssekretariat für Migration (SEM) jedoch 389 auf 175 beinahe halbierte. Wieso diese Zahlen trotz grossen Flüchtlingsströmen mit der Thematik der «Dublin Fälle» sich so entwickelten, ist nicht ganz nachvollziehbar. Es ist uns aber klar, dass dies ein schweizweites Problem darstellt. Was uns zudem unverständlich ist, dass 2015 233 Personen ohne Abmeldung abgereist oder untergetaucht sind. Es ist davon auszugehen, dass eine grosse Zahl dieser Untergetauchter sich weiterhin in der Schweiz aufhält. Dabei stellt sich die Frage, wie mit solchen Personen nach einem späteren Aufgreifen umgegangen wird. Zudem wird gemäss Antwort der Regierung die durchschnittliche Verfahrensdauer nicht erfasst. Es wird ausgeführt, wieso teils die Verfahren sehr lange dauern dabei ist speziell zu erwähnen, dass der Anteil straffälliger Ausländerinnen und Ausländer bei den ausgeschafften Personen statistisch nicht erfasst wird. Gründe dafür werden nicht erwähnt und wieso keine Erfassung gemacht wird, ist nicht nachvollziehbar. Am Schluss wird erwähnt, dass unter anderem zur konsequenten Ausschaffung genügend Haftplätze vorhanden sein müssen. Aus diesem Schlusssatz kann durchaus interpretiert werden, dass aufgrund nicht genügender Haftplätze die Ausschaffungspraxis nicht durchgesetzt werden kann. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |