Geschäft: Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.17.05 |
Titel | Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 6.4.2017 |
Abschluss | 1.7.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 11. Juli 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 12. Juni 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 28. November 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Mai 2018 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 6. Februar 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 11. Juli 2017 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 2. Mai 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 20. September 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.17.04 / 22.17.05 / 23.17.01 voKo Gerichtsgesetz / Zivilprozessordnung / Zahl der Richter | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
28.11.2017 | Schlussabstimmung | 111 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 9 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2017 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Gemeinsam mit der Beratung betreffend dem Nachtrag des Gerichtsgesetzes hat die vorberatende Kommission anlässlich der Sitzung vom 11. Juli 2017 St.Gallen auch die folgende Vorlage beraten. Anwesend waren neben den Kommissionsmitgliedern Regierungspräsident Fredy Fässler, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes, der Generalsekretariat des Sicherheits- und Justizdepartementes Hans-Rudolf Arta, David Knecht, Leiter Rechtsdienst, sowie Patrick Guidon, Präsident des Kantonsgerichtes. Das Protokoll führten Christina Wirz und Sandra Stefanovic. Auch hier möchte ich mich ganz herzlich für ihre Unterstützung bedanken. Nach dem Einführungsreferat von Regierungspräsident Fässler wurde die Vorlage in der allgemeinen Diskussionen, welcher die Spezialdiskussion folgte, beraten. Zeitgleich mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 1. Juni 2011 trat das kantonale Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung in Vollzug. Mit einem Bericht vom 19. Mai 2014 ersuchte das Kantonsgericht um verschiedene Anpassungen in einzelnen spezifischen Themenfeldern im Einführungsgesetz zum ZPO. Dazu gehören die Erledigung von Verfahren bei nicht Leistung eines Kostenvorschusses, die Ergänzung der Kompetenz der Familienrichterinnen und Familienrichter, die Verfahren vor Handelsgericht, die Nachzahlungsverfügungen bei der unentgeltlichen Prozessführung, der Beizug der Polizei bei der Vollstreckung von Zivilurteilen sowie die Parteikostenentschädigung. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates behandelte die erwähnten Themenfelder in ihrem Bericht aus dem Jahr 2014 betreffend die Einführung und die ersten Erfahrungen der neuen ZPO. Auf eine formelle Vernehmlassung wurde verzichtet, jedoch ein internes Mitberichtsverfahren mit den betroffenen Stellen durchgeführt. Bei den vorliegenden Gesetzesänderungen handelt es sich weitgehend um Präzisierungen und Ergänzungen von Zuständigkeitsfragen sowie um Bereinigungen und Klarstellungen. Dabei wird auch eine Modifikation des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl der Richter vorgeschlagen, um die Kohärenz mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit sicherzustellen. Insbesondere klarer geregelt wurde etwa der Beizug von Polizisten bei der Vollstreckung von Urteilen, um die derzeitig gelegte Praxis zu bestätigen bzw. festzuhalten. Augenmass wird bei der Rückforderung von Verfahrenskosten behalten, wobei regelmässig die Bewährungshilfe miteinbezogen wird. Die Regierung ist sich gemäss Aussage eines professionellen Inkassos bewusst. Die vorberatende Kommission hat ihre Änderungsanträge auf dem gelben Blatt formuliert. Diese dienen der Klärung bzw. berücksichtigen die Interessen der Gerichte weiter. Die vorberatende Kommission hat die Änderungsanträge einstimmig überwiesen. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission treten mit 15:0 Stimmen auf den Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung ein. Mit dem selben Stimmenverhältnis trat die vorberatende Kommission auf den IX. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter ein. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Seit dem 1. Januar 2011 sind die Schweizerische Zivilprozessordnung und das Kantonale Einführungsgesetz zur Zivilprozessverordnung im Vollzug. Die Umsetzung im Kanton St.Gallen hat sich bewährt, jedoch zeigte sich, es sind kleinere Anpassungen nötig. Schön ist es, dass diese Anliegen nicht seitens der Politik sondern aus dem Kantonsgericht eingebracht wurden. Die Praxis sagt uns was wir ändern müssen und das ist schön. Mit diesen Feinjustierungen kann der Kompetenzbereich der Einzelrichterinnen und -richter vervollständigt werden. Entscheidungen ohne Qualitätseinbussen des Rechtsschutzes können vom Einzelrichter getroffen werden und nicht mehr vom gesamten Kollegium. Die FDP-Fraktion, welche stets für Effizienz bei gleichbleibender oder besserer Qualität einsteht, begrüsst diese Anpassungen. Diese Anpassungen tragen zur Erhöhung der Transparenz der Rechtssicherheit bei und bieten Gewähr für eine rasche und ressourcenmässig sparsame Erledigung von Zivilverfahren. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir beantragen Eintreten auf diese beiden Vorlagen und in der Folge dann die Zustimmung zu den beantragten Änderungen, sowie die Zustimmung zu den berechtigten Korrekturen durch die vorberatende Kommission. Die Vorlagen dienen der Erhöhung der Rechtssicherheit und enthalten ausschliesslich marginale Anpassungen aus den Erfahrungen seit Inkrafttretens dieses Grunderlasses. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |