Geschäft: Die Axpo in die Zukunft begleiten - und dabei nicht nur die faulen Äpfel behalten (Titel der Antwort: Künftige Strategie der Axpo: Beteiligung des Kantons St.Gallen)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.17.53 |
Titel | Die Axpo in die Zukunft begleiten - und dabei nicht nur die faulen Äpfel behalten (Titel der Antwort: Künftige Strategie der Axpo: Beteiligung des Kantons St.Gallen) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 13.6.2017 |
Abschluss | 27.11.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Schwager-St.Gallen | 6.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Es ist in der Tat so, dass die Axpo, und aber nicht nur die Axpo, sondern die ganze Energiebranche in einem sehr anspruchsvollen bzw. schwierigen Umfeld ist, das ist so und trifft auch für die Axpo zu. Aus diesem Grund haben sich die Eigentümer seit etwa anderthalb Jahren daran gesetzt, die Eigentümerstrategie für die Axpo neu zu definieren. Und ich kann Ihnen sagen, das ist eine relativ schwierige Übung. Denn wenn einem das Wasser relativ hoch steht, die Eigentümerstrategie definieren zu wollen, ist anspruchsvoll. Womit Schwager-St.Gallen recht hat, ist der Umstand, dass die Regierung im Jahr 2001 in der Tat in Aussicht gestellt hat, wenn der NOK-Gründungsvertrag aufgelöst und geändert werden soll, dass die Regierung die Absicht hat damit dann in den Kantonsrat zu kommen. In der Zwischenzeit kommen wir aber zu einer anderen Ansicht. Und das ist in der Tat, da bin ich mit Ihnen einig, unschön, dass man nun eine andere Haltung einnimmt. Nun man kann auch, und das ist durchaus legitim, auch gescheiter werden, auch Regierungen können gescheiter werden. Die Situation ist die Folgende, dass sämtliche Axpo-Aktien von der SAK gehalten werden und nicht vom Kanton. Im Kanton Zürich oder im Kanton Aargau ist das anders, da werden die Aktien zum Teil von den Elektrizitätswerken gehalten, aber ein Teil davon auch direkt vom Kanton, und damit ist die Ausgangslage sicherlich anders. Bei uns ist alles bei der SAK und man muss auch sagen, in der Zwischenzeit wurde die Public Cooperate Governance ein wichtiges Thema. Im Jahr 2001 wusste wahrscheinlich noch fast niemand, wie man das Wort schreibt bzw. was es bedeutet. Heute sind wir an einem anderen Punkt. Die Regierung ist dezidiert der Auffassung, dass es nicht clever wäre, wenn wir für die Auflösung des Gründungsvertrags in den Kantonsrat kommen müssten und damit schlimmstenfalls auch Haftungssubstrat in den Kanton reinnehmen müssten. Wir sind überzeugt, dass das für den Kanton schlecht wäre. Sie wissen, weshalb Haftungssubstrat momentan heikel ist in der ganzen Energiebranche, und dass man sich das sehr wohl gut überlegen muss, was man da wirklich machen will. Die Regierung ist bereit, Ihnen in dieser Fragestellung einen Bericht zuzustellen, bei dem wir Ihnen aufzeigen wollen, wie die rechtliche Situation ist, auf welche rechtlichen Aspekte wir uns stützen, dass wir zu einer anderen Auffassung kommen. Und wir wollen Ihnen auch darlegen, was momentan Sache ist in dieser Thematik, deshalb wäre ich froh, wenn ich Ihnen im Jahr 2018 einen solchen Bericht unterbreiten kann, dann können wir diese heikle Thematik miteinander besprechen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Wir stellen fest, dass wir in vielen Bereichen einer Meinung sind, insbesondere was die schwierige Situation der Axpo angelangt. Ganz kurz aus der Antwort und auch der Interpellation bereits, die Axpo hat in vier Jahren fast die Hälfte des Eigenkapitals verloren und in der gleichen Zeit sind die freie Mittel von 3 auf 1 Mrd. Franken geschrumpft. Es ist also dringend nötig, dass die Eigner der Axpo sich überlegen, wie sie hier in Zukunft eine Besserung hinkriegen. Der Kanton St.Gallen ist mit 10,4 Prozent an der Axpo beteiligt, und hier beginnt die schwierig zu werden. Die Beteiligung ist nicht direkt, sondern erfolgt über die SAK. Der Kanton St.Gallen ist an der SAK mit 83,3 Prozent beteiligt. Und die SAK wiederum mit 12,5 Prozent an der Axpo, das ergibt diese 10,4 Prozent. Wo wir mit der Regierung nicht einig sind, ist die Frage der Zuständigkeit, wenn es um die Neuverhandlung des NOK Gründungsvertrags geht. Die Vorgängerregierung aus dem Jahre 2001 hat unserem Rat zugesichert, dass der Kantonsrat zuständig ist, wenn es um eine Ablösung oder um eine Neubeurteilung des NOK-Gründungsvertrags gehen soll. Das erfolgte im Rahmen der Behandeln einer Motion. Aufgrund dieserr Ausgangslage haben die Interpellanten an zwei Sitzungen mit dem zuständigen Regierungsrat Mächler die Situation besprochen. Wir sind im Moment noch nicht zufrieden mit der Antwort, aber wir glauben, dass er etwas dazu beitragen kann, dass die Zufriedenheit noch steigt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |