Geschäft: Finger weg vom Schweizer Waffenrecht - Einstehen für rechtschaffene Bürger, Soldaten, Sportschützen, Waffensammler und Jäger (Titel der Antwort: Umsetzung EU-Waffenrichtlinie)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.42
TitelFinger weg vom Schweizer Waffenrecht - Einstehen für rechtschaffene Bürger, Soldaten, Sportschützen, Waffensammler und Jäger (Titel der Antwort: Umsetzung EU-Waffenrichtlinie)
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung13.6.2017
Abschluss28.11.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. September 2017
VorstossWortlaut vom 13. Juni 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2017Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich erlaube mir auch zu diesem emotionalen Thema zwei Bemerkungen:

  1. Armeewaffen sind von dieser Gesetzgebung nicht betroffen. Wer seine Waffe aus der Armee mitnimmt, der ist nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigt sind andere, die halbautomatische Waffen kaufen. Die müssen nachweisen, dass sie tatsächlich den Umgang mit dieser Waffe üben, z.B. über einen Vereinsbeitritt, aber auch durch einen anderen Nachweis wäre das möglich. Ich denke, dass das erträglich ist.

  2. Wenn die Schweiz bei Schengen/Dublin nicht mehr dabei ist, dann haben wir tatsächlich ein erhebliches Sicherheitsproblem. Dann haben wir die Schengeninformationen nicht mehr. Und wenn Dublin gekündigt würde, dann würde das bedeuten, dass jede und jeder der irgendwo in Europa ein Asylgesuch gestellt hat, nachher auch noch in der Schweiz ein solches stellen könnte, und wir wären dann verpflichtet, all diese Gesuche noch einmal zu behandeln. Ich glaube nicht wirklich, dass das im Interesse dieses Landes ist.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
28.11.2017Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Dass der Skisport in der Schweiz eine wichtige Eigenschaft ist, das ist klar. Genau dieser Nationalsport ist mit dem neuen Waffenrecht in Gefahr, denn die Ausübung des Sportes wird in Folge eingeschränkt. Schützen, Milizsoldaten und alle Besitzer von legalen Waffen, werden unter Generalverdacht gestellt. So unter anderem mit Magazinbeschränkung, der Vereinspflicht bzw. dem Schiessnachweis. Attentate können mit solch unsinnigen Verschärfungen nicht verhindert werden, im Gegenteil, es gibt ein Waffenmonopol für Kriminelle.

Zusätzlich wird eine weitere Schweizer Tradition des wehrhaften Bürgers untergraben und es ist ein Eingriff in unsere Demokratie. Eine Enteignung rechtschaffender Waffenbesitzer und angreifen des bewährten Milizarmeesystems wird praktiziert.

Dass die Regierung die Bedeutung des Schiesssports anerkennt, ist positiv zu werten sowie der Spielraum für das Schiesswesen, ebenfalls dass die Sicherheit gewährleistet wird.

Das Schweizer Waffenrecht wurde in den letzten 20 Jahren immer wieder und genügend verschärft. Es ist modern, liberal und tauglich.

Irritierend ist, dass durch höhere Stellen die Übernahme des EU-Rechtes vor dem Sport und nationaler Gesetzgebung seitens Regierung anerkannt wird. Es zeigt sich momentan auch hier wieder, dass die Schweiz, notabene nicht EU-Land, solche Gesetze umsetzen will, und im Gegensatz dazu die angehörigen EU-Länder dies nicht nachvollziehen. Genau darum, weil beispielsweise das vorliegende Gesetz zu weit geht und zu viele Einschränkungen vollzogen werden, wie dies unter anderem Tschechien macht und sich dagegen stellt. Ein Positives hätte der angedrohte Austritt aus Schengen/Dublin, wir könnten unsere Grenzen und Einwanderungen wieder eigenständig kontrollieren.

Deshalb erwarte ich von der Regierung wie auch von Bundesbern eine Nichtumsetzung der EU-Waffenrichtlinien im nationalen Gesetz, im Sinne Sportschützen, Jäger und Sammler. Die genannten Kreise werden dies verfolgen, auf der Hut sein und allenfalls die politischen Instrumente einsetzen. Deshalb: «Finger weg vom Schweizer Waffenrecht».

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017