Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten»

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.18.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten»
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung17.8.2017
Abschluss28.11.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 8. November 2018
AntragKommissionsbestellung vom 17. September 2018
AllgemeinErgebnis der einzigen Lesung vom 28. November 2018
AntragAntrag der Regierung an die vorberatende Kommission betreffend Gegenvorschlag vom 30. Oktober 2018
BotschaftBericht und Antrag der Regierung zum Inhalt der Gesetzesinitiative vom 14. August 2018
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2018Antrag der vorberatenden Kommission (Auftrag)107Zustimmung1Ablehnung12
28.11.2018Gesamtabstimmung102Zustimmung1Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion dankt der Regierung für die Ausarbeitung des Kantonsratsbeschlusses über die Gesetzesinitiative «Familie stärken und finanziell entlasten». Die CVP-Fraktion lancierte erfolgreich die Volksinitiative «Familie stärken und finanziell entlasten», die mit über 6'000 gültigen Unterschriften zustande kam. Die Initiative sieht vor, dass die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton St.Gallen auf 50 Franken über die bundesrechtlichen Minimalsätze angehoben werden. Die SVP-Fraktion ist im Grundsatz für keine Erhöhung der Kinderzulagen. Wir sehen diese Erhöhung als Giesskannenprinzip an. Zudem belastet dies die Wirtschaft und der Schwelleneffekt wirkt mit. Wir sollten geeignetere Werkzeuge finden, um den Mittelstand finanziell zu entlasten.

Nun wurden in 2 vorberatenden Kommissionen die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17, die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton St.Gallen und 50 Franken sowie der Ausbau des Angebots an Kindertagesstätten und Horten diskutiert. Die vorberatende Kommission zu den einzelnen Geschäften hat nun eine tragbare Kompromisslösung gefunden. Der Kompromiss sieht folgende Eckwerte vor:

  • Der Gewinnsteuersatz für juristische Personen soll 40,5 Prozent betragen.

  • Senkung des Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von 250 Franken auf 100 Franken.

  • Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen von 30 Franken.

  • Erhöhung des maximalen Abzugs der Krankenkassenprämien um 800 Franken.

  • Erhöhung des Pendlerabzugs um 600 Franken.

  • Erhöhung der Kindertagesstättenfinanzierung aus den Einnahmeeffekten, die sich aus dem Steuermehrertrag infolge der Kinder- und Ausbildungszulagen von 30 Franken ergeben.

Wie es Kompromisse so in sich haben, ist die Grundlage dafür ein Geben und Nehmen. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass diese Kompromisslösung wichtige Faktoren enthält, die den Wirtschaftsstandort St.Gallen stärken, gleichzeitig entlastet sie die Familien und den Mittelstand. Aufgrund dieses Kompromissvorschlags hat die CVP-GLP-Fraktion zugesichert, dass sie die Initiative «Familie stärken und finanziell entlasten» zurückziehen wird. Wir haben es gestern schon erwähnt. Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die SVP-Fraktion diesem Kompromissvorschlag, der die 30 Franken Kinder- und Ausbildungszulagen beinhaltet, zustimmen. Die SVP-Fraktion steht geschlossen hinter diesem Kompromissvorschlag und ist für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
28.11.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich halte es erfrischend kurz und kann im Auftrag der FDP-Fraktion folgende Punkte festhalten, denn gestern wurde alles Wesentliche zum Thema Familie und Beruf bereits gesagt, und der Kommissionspräsident hat die beiden Tage und die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Wir lehnen die vorliegende Volksinitiative ab, wir unterstützen alle Anträge auf dem gelben Blatt, im Rahmen des gestern in erster Lesung beschlossenen Steuerpakets mit der Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken trotz unserer grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber einem Giesskannensystem mit seinen bekannten Verwerfungen.

Voraussetzung zu unserer Unterstützung bleibt die Zusage der Inditianten, dass nach erfolgreicher zweiter Lesung in der Februarsession 2019 die Initiative zurückgezogen wird. Dazu haben wir nun die erwartete mündliche Bestätigung seitens der Initianten erhalten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
28.11.2018Wortmeldung

zu Abschnitt IV: Wenn wir diesem Gesetzesartikel zustimmen und diesen auch umsetzen wollen, ist der Vollzugsbeginn per 1. Januar 2020 für uns wichtig.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
28.11.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Gegenvorschlag der Regierung ist zuzustimmen.

Ganz nach dem Motto des Nachmittags «Alle erhalten etwas» sind wir auch hier einen Schritt weitergekommen. Wir haben ein Ergebnis erarbeitet, welches fassbar ist im Sinne «Der Spatz in der Hand und nicht die Taube auf dem Dach». Wir wissen, wovon wir sprechen. Ich danke allen Partnern für diesen Konsens. Es war ein besonderer Weg, und es ist ganz unüblich, dass zwei Kommissionen letztlich zu einer Lösung führen in beiderseitigem Interesse. Alle haben Hand geboten, alle haben etwas beigetragen. Ich danke daher besonders meinem Regierungskollegen Benedikt Würth.

Wir sind jetzt bei einem Konsens nicht bei einem Kompromiss. Wir wollen alle, dass es besser wird, nicht dass es weniger schlecht wird. Nämlich plus die 30 Franken, minus eine Volksinitiative, plus Kita-Förderung. Die Erträge aus den Steuern sollen gezielt in die Kita-Förderung gehen zur Entlastung der Eltern und zum weiteren Aufbau von Strukturen, welche ja auch vom Bund gefördert werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
28.11.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
28.11.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Für uns sind die Familienzulagen nach wie vor das sozialpolitische Element für die Familien. Ein Instrument, welches allseitig anerkannt ist, mit wenig Aufwand administriert werden kann und den Zweck, die Familien bei ihren höheren Lebenskosten zu entlasten, sehr zielgerichtet erfüllt.

Anlässlich der Kommissionssitzung vom 8. Oktober 2018 wurde die mit der Initiative angestrebte Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen von der Regierung, wie den Nicht-Initianten kritisiert. Giesskannen-System, wenig Bedarfsorientierung, Schwelleneffekte und die Belastung der Wirtschaft wurden als Gegenargumente eingebracht.

Aufgrund der Beratungsergebnisse bei der Steuervorlage 17 und des Berichts der ausserfamiliären und ausserschulischen Kinderbetreuung haben die Kritiker ihre Meinung mittlerweile jedoch revidiert. Die von der Regierung im Vorfeld beantragte Ablehnung der Initiative und der gleichzeitig geforderte Gegenvorschlag für die Stärkung der Kinderdrittbetreuung war für uns von Anfang an keine Option.

Die in der vorberatenden Kommission eingebrachte zusätzliche Variante eines Gegenvorschlags, welche allein die Kinderabzüge bei den Steuern erhöht hätte, war ebenfalls zu weit weg von der ursprünglichen Idee unserer Initiative.

Viel zielführender erachteten die Vertreter von SP-GRÜ- und CVP-GLP-Delegation in der Kommission den selber eingebrachten Auftrag, welcher im Zusammenhang mit höheren Kinder- und Ausbildungszulagen Kanton und Gemeinden verpflichten sollte, die zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 5 Mio. Franken für die Kinderdrittbetreuung einzusetzen. Dieser Auftrag wurde von den Kommissionsmitgliedern in der vorberatenden Kommission denn auch eingebracht.

Befördert von den Ergebnissen der Verhandlungen zur Steuervorlage 17 hat die vorberatende Kommission am zweiten Sitzungstag einen Konsens gefunden. Auf Gesetzesstufe sollen die Kinder- und Ausbildungszulagen nun um je 30 Franken erhöht werden. Für die CVP-GLP-Fraktion ist dies in Würdigung der Gesamtvorlage zur Steuervorlage 17 ein gangbarer Weg. Es sind zwar nicht 50 Franken Erhöhung, wie gefordert, da die Familien aber über höhere Krankenkassenprämienabzüge, den Mehrmitteln für das IPV und den Gelder für die Kinderbetreuung durch dritte zusätzlich entlastet werden, haben die Initianten ihr Ziel in Bezug auf die finanzielle Stärkung und Entlastung der Familien zum grossen Teil erreicht.

Unsere Fraktion sieht sich in ihrer Familienpolitik bestätigt, in dem die von vorberatender Kommissionen, und hoffentlich heute auch vom Kantonsrat, den Auftrag auf dem gelben Blatt gutheisst. So kann mit einem namhaften Beitrag, welcher den Steuereinnahmen aufgrund der höheren Kinder- und Ausbildungszulagen entspricht, die ausserfamiliäre und ausserschulische Kinderbetreuung unterstützt werden. Wir können in diesem Rat heute nicht nur das Paket mit der Steuervorlage fertig schnüren, wir sagen auch ja zur Stärkung der Familien. Wir brauchen dazu heute und hier keine ideologischen Diskussionen über die Familienformen. Die vorberatende Kommission unterbreitet uns ein Ergebnis, welches solche Diskussionen unnötig macht.

Bereits gestern wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass alle Fraktionen sich für die Lösung eingesetzt haben. Dies ist auch heute der Fall beim Geschäft über diese Initiative. Es sind aber nicht nur die Fraktionen, welche ihren Teil zur Gesamtlösung beigetragen haben oder dies noch tun werden, es ist auch die Wirtschaft, insbesondere der Gewerbeverbands. Sie haben sich anfangs vehement gegen eine Erhöhung der Familienzulage gewehrt. Sie unterstützen das Gesamtergebnis nun aber ebenfalls. Das darf in dieser Debatte löblich erwähnt werden.

Die Wirtschaft bringt 35 Mio. Franken ein für die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen und somit indirekt auch noch die 5 Mio. Franken für die Kinderdrittbetreuung. Das Initiativkomitee «Familien stärken und finanziell entlasten», in welchem ja nicht nur Vertreter der SP-GRÜ-Fraktion und der CVP-GLP-Fraktion sitzen, haben im Vorfeld zu dieser Session das Ergebnis aus der Steuervorlage und die Vorschläge zur Erhöhung der Familienzulagen diskutiert. Das Komitee hat sich bereits dahingehend geäussert, dass die Initiative im Fall, dass die Steuervorlage 17 und die Anträge und Aufträge der vorberatenden Kommission zur Initiative unverändert gutgeheissen werden. Die Initiative wird in diesem Fall zurückgezogen. Dies erfolgt nach erfolgter Gesamtabstimmung nach der Februarsession.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
28.11.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir kommen zu einem sehr wesentlichen Geschäft. Alle Medien schreiben heute schon, der Steuerdeal sei zustande gekommen, das können wir erst behaupten, wenn dieses Geschäft erfolgreich und im Sinne der Kommissionsberatung durchberaten ist. Aus diesem Grund ist es vielleicht wichtiger, wenn es schon kurz von 17.00 Uhr ist, wenn noch ein paar zuhören.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich am 8. Oktober 2018 zur tägigen Beratung getroffen machen. Am 8. November 2018 fand zum selben Geschäft nochmals eine halbtägige Kommissionssitzung statt.

Die Kommission hat zeitgleich den Bericht 40.18.04 «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen» und 29.18.01 Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» diskutiert.

Es waren anwesend:

Von Seiten des zuständigen Departementes

  • Regierungsrat Martin Klöti, Vorsteher Departement des Innern;

  • Davide Scruzzi, Generalsekretär, Departement des Innern;

  • Christina Manser, Leiterin Amt für Soziales, Departement des Innern;

  • Nora Stahr, Leiterin Stab und Co-Stellvertreterin Amtsleiterin, Departement des Innern.

Von Seiten des Bildungsdepartementes

  • Brigitte Wiederkehr, stellvertretende Leiterin Amt für Volksschule, Bildungsdepartement.

Von Seiten des Finanzdepartementes

  • Henk Fenners, Hauptabteilungsleiter Rechtsdienst, kantonales Steueramt, Finanzdepartement (für gewisse Traktanden).

Weitere Teilnehmende

  • Monika Engler, Leiterin Projekte Kinderbetreuung, Dozentin HTW Chur

Geschäftsführung / Protokoll

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;

  • Biondina Muslii, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.

Die Kernelemente dieser Botschaft, die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» sieht vor, dass die Kinder- und Ausbildungszulage im Kanton St.Gallen auf 50 Franken über den bundesrechtlichen Minimalsätzen angehoben werden. Die Regierung steht der Initiative kritisch gegenüber. Einerseits ist die Familienzulage ein teures und nicht bedarfsorientiertes Instrument. Diese Haltung hat die Regierung bereits in der kürzlich erfolgten Gesamtrevision des Einführungsgesetzes der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen vertreten. Anderseits ist die beabsichtigte Koppelung der kantonalen Ansätze an die Bundessätze nicht sinnvoll. Die Regierung unterstützt aber das Grundanliegen der Initiative, nämlich Familien zu unterstützen und beabsichtigt daher die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags, der die Beteiligung der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden an der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung regelt. Dieser Ansatz ist in familien-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Hinsicht breiter abgestützt.

Die Regierung hat im Kontext von dieser Vorlage die Rahmenbedingungen für einen möglichen Gegenvorschlag vorgelegt.

Diese Rahmenbedingungen waren gekoppelt an den gestern in diesem Saal beratenen Bericht 40.18.04 «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen». Sie unterstützt damit den Grundgedanken des Anliegens der Initiative, die Initianten, die Familien im Kanton zu stärken. Diese nicht bedarfsgerechte Ausschüttung von Familienzulagen ist dafür aber nicht die richtige Lösung. Mit Blick auf den Fachkräftemangel sieht die Regierung hingegen eine gezielte Förderung des familien- und schulergänzenden Betreuungsangebots als sinnvoll an. Dadurch könnte das bestehende Unterangebot und die hohe finanzielle Belastung der Eltern einerseits wirksam gesenkt werden, andererseits haben die Geldmittel mit Blick auf die Vereinbarkeit einen direkten Nutzen für die mitfinanzierenden Unternehmen. Sie sind es, die auf genügend Fach- und Arbeitskräfte angewiesen sind. Es ist deshalb folgerichtig, wenn sich die Unternehmen an der Finanzierung der Angebote beteiligen. Bereits heute beteiligen sich einige Arbeitgebende auf freiwilliger Basis, davon profitieren Eltern aber nur punktuell. Im Übrigen trägt eine Verbesserung der familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote grundsätzlich zur Attraktivität des Kantons St.Gallen als Wirtschaftsstandort und Wohnkanton bei. Verschiedene Kantone kennen bereits Modelle der Mitfinanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung durch die Arbeitgebenden. Das waren die Rahmenbedingungen seitens Regierung.

Aus Mitte der Kommission gab es neue oder andere Rahmenbedingungen für einen möglichen Gegenvorschlag. Dieser lautete wie folgt: Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat einen Entwurf des Gegenvorschlags zu unterbreiten, in welchem die Kinderabzüge gemäss Art. 48 Abs. 1 des Steuergesetzes wie folgt erhöht werden:

  1. 9'000 Franken für jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehenden Kindes, das noch nicht schulpflichtig ist.

  2. 12'750 Franken für jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehenden oder volljährigen Kindes, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht.

  3. Höchstens weitere 14'000 Franken für Ausbildungskosten für jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehenden oder volljährigen Kindes, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht soweit sie der Steuerpflichtige selbst trägt und sie 3'750 Franken übersteigen. (??16.43.37 ganzer Satz)

Zu diesem Antrag konnte die kantonale Steuerverwaltung spontan einige Aussagen machen in welcher Grössenordnung der Kosten ein solcher Antrag zur liegen käme. Die Schätzung war ungefähr bei 50 Mio. Franken. Weil aber dieser Antrag nicht bei einer Schätzung verbleiben konnte, war es klar, dass die Kommission an einem zweiten Tag, wie bereits einleitend erwähnt, am 8. November nochmals tagte, um hier konkrete Zahlen vorliegen zu haben, die dann zur Diskussion kamen. So hat die Kommission den ersten Sitzungstag geschlossen.

Der zweite Kommissionstag verlief dann nicht mehr ganz so wie geplant. Anstelle diesen Antrag fertig zu diskutieren, haben sich die Parameter grundlegend geändert, indem nämlich die vorberatende Kommission 22.18.12, welche den XV. Nachtrag zum Steuergesetz beraten hat, Ideen hatte, wie diese Geschäfte zu koppeln wären. Das war auch der Grund, warum am zweiten Kommissionstag zusätzlich zum Departement des Innern das Finanzdepartement mit dessen Vorsteher Benedikt Würth und weiteren Vertretern des Finanzdepartementes sowie auch der Kommissionspräsident der erwähnten Kommission, Alexander Bartl, anwesend waren und entsprechend informierten.

Die vorberatende Kommission, für die ich jetzt spreche, hat dann die bereits bestehenden Anträge zurückgezogen und hat die Diskussion vor allem auf den Antrag, der Ihnen im gelben Blatt vorliegt, konzentriert und diesen ausführlich besprochen und alle Konsequenzen im Kontext der ganzen Steuervorlage 17 in Betracht gezogen.

Am Schluss dieser sehr ausführlichen Diskussion war die Kommission einstimmig für diesen Antrag, der Ihnen vorliegt, der, wie gesagt, in der Kommission der Steuervorlage 17 produziert wurde.

Nebst diesem Antrag, der schlussendlich ein wesentlicher Bestandteil dieser Kommissionsdebatte war, gab es noch einen Auftrag, welcher Ihnen ebenfalls vorliegt. Der sieht vor, dass die steuerlichen Mehreinnahmen von diesen Familien- und Kinderzulagen explizit für die Förderung von familien- und schulergänzenden Massnahmen eingesetzt werden.

Fazit: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15:0 Stimmen auf diese Botschaft einzutreten und diese gutzuheissen, sowie auch die vorliegenden Anträge und Aufträge ebenfalls gutzuheissen. Dies die Vermixung dieser beiden Kommissionen, die es gemeinsam braucht, um diesen mehrfach diskutierten Steuerdeal unter Dach und Fach zu bringen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
28.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich möchte nicht auf die gesamte Vorgeschichte, die nun zu diesem Gegenvorschlag geführt hat, vertieft eingehen. Wir hatten die Initiative, die im Übrigen nicht nur von der CVP eingereicht wurde sondern auch von der SP-GRÜ, das war ein Gemeinschaftswerk. Wir hatten diese Initiative, wir hatten einen Gegenvorschlag der Regierung, der zwar wohl ein sehr berechtigtes Anliegen aufgenommen hat, gleichzeitig aber nicht mehr das Anliegen der Initiative verfolgt hat. Dann hatten wir in der Kommission einen Gegenvorschlag, der zwar Familien entlasten wollte, gleichzeitig aber nicht jenen, die sehr tiefe Einkommen haben, nichts gebracht hätte, gleichzeitig aber zu massiven Steuerausfällen geführt hätte. Und nun haben wir im Rahmen dieses Kompromisses, der geschmiedet wurde, die 30 Franken mehr. Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommission auf einen Gegenvorschlag, die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken zu erhöhen. Mit Kinderzulagen von insgesamt 230 Franken und Ausbildungszulagen von 280 Franken gelingt es uns insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zu entlasten, ihnen einen namhaften Beitrag an die Kosten für die Kinder zu gewährleisten.

Eine Erhöhung um monatlich 30 Franken klingt vielleicht zunächst nicht nach viel, aber im Jahr bedeutet dies doch einen Gesamtbetrag von 360 Franken. Das ist ungefähr derjenige Betrag, den eine Familie braucht, um einem Kind, das ja ständig wächst, Schuhe mit einem anständigen Fussbett für jede Jahreszeit zu kaufen.

Gerne hätten wir unsere Initiative, die wir gemeinsam mit der CVP eingereicht haben, weiterverfolgt und auch eine Abstimmung hätten wir nicht gescheut. Wir sehen nun aber, dass die Wirtschaft hier als Ausgleich zu den Steuererleichterungen, die sie erhält, bereit ist, einen Beitrag zu leisten, einen Beitrag an die Familien und dies begrüssen wir sehr. Wir möchten deshalb an dieser Stelle auch Hand bieten für den Kompromiss. Wir sehen damit eine langjährige sozialpolitische Forderung unsererseits erfüllt.

Besonders begrüssen wir, dass die Kommission mit ihrem Antrag vorsieht, die steuerlichen Mehreinnahmen, die durch die Erhöhung der Zulagen beim Kanton und bei den Gemeinden von mindestens jährlich 5 Mio. Franken, für die familienergänzende Kinderbetreuung einzusetzen. Wir haben gestern dem Bericht zur familienergänzenden Betreuung diskutiert. Ein Bericht der klarerweise aufzeigt, dass der Kanton St.Gallen in diesem Bereich grossen Nachholbedarf hat, einerseits mit Blick auf die Anzahl Plätze andererseits besonders aber mit Blick auf die Finanzierung, auf die Tarife. Für uns ist dieser Aspekt der Bedeutende. Die zusätzliche Mittel sollen für die Vergünstigung der Tarife verwendet werden, wobei aber sichergestellt sein muss, dass das Engagement der Gemeinde mit Erhalt der kantonalen Mittel nicht abnimmt.

Für uns ist das ein wichtiges Element. Die Wirtschaft, die kommt indirekt über die steuerlichen Mehrerträge für die höheren Kinderzulagen auf, so trägt sie auch einen Teil bei zur Finanzierung der Kinderbetreuung von welcher sie wiederum profitiert, weil sie damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnen kann.

Wir stehen für diesen Kompromiss. Wir stimmen dem Gegenvorschlag zu und es ist auch vom Initiativkomitee so zugesagt, dass wenn alles so durchkommt, wird die Initiative nach erfolgter zweiter Lesung zurückgezogen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
28.11.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Ja, es ist der 1. Januar 2020.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018