Geschäft: Liegenschaftenvermietungen zu Lasten der Allgemeinheit - was tun?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.17.65 |
Titel | Liegenschaftenvermietungen zu Lasten der Allgemeinheit - was tun? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 19.9.2017 |
Abschluss | 27.11.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Cozzio-Uzwil | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Böhi-Wil | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Etterlin-Rorschach | 6.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2017 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. In unserer Interpellation über Liegenschaftenbesitzer, die ihre Erträge zu Lasten der Allgemeinheit optimieren, weisen wir auf eine Problematik hin, die sich im ganzen Kanton akzentuiert. Diese Liegenschaftenbesitzer investieren nicht in den dringend nötigen Unterhalt ihrer vernachlässigten Liegenschaften und profitieren dank der tiefen Bankzinsen massiv. Die Folgekosten trägt dann die Allgemeinheit. Ich erachte es als Aufgabe von Mitgliedern des Kantonsrates, auf mögliche Fehlentwicklungen hinzuweisen. Mit der Antwort der Regierung sind wir nicht zufrieden, und zwar aus folgenden Gründen: Der Regierung ist die Problematik bekannt, es liegen ihr leider keine Daten vor. Dabei hätte das zuständige Departement nur einmal eine Umfrage auf den Mieterschlichtungsstellen machen müssen, und sie hätten ohne grossen Aufwand eine vollständige Übersicht zur Beurteilung gehabt. Der Hinweis auf die raumplanerischen Förderaspekte hat ja leider in diesen Fällen zur Folge, dass genau die in der Interpellation zitierten Vermieter doppelt kassieren und das ist ja Gegenstand unserer Kritik. Der von der Regierung zitierte funktionierende Wohnungsmarkt treibt explizit diese Stilblüten, das ist ja das klassische Marktversagen. Nach liberaler Auffassung ist der Staat gefordert regulierend einzuschreiten, wenn er erkennt, dass der Markt versagt. Und hier versagt der Liegenschaftenmarkt eindeutig. Der Hinweis, dass die Mieter gegen die unhaltbaren Zustände vor die Mieterschlichtungsstelle gehen sollen und die Gemeinde dafür noch Personal zur Unterstützung stellen soll, da bin ich schlicht konsterniert, das kann es nicht sein, so stelle ich mir einen effizienten Staat wirklich nicht vor. Die Regierung gibt zu, dass Kinder und deren Familien häufiger von diesem Phänomen betroffen sind, weil die Sozialhilfe bezüglich Mietzins-Mitfinanzierung keine Handhabung hat, weil dort die Mietobergrenzen wesentlich höher sind. Fazit: In wesentlichen Teilen anerkennt die Regierung die in der Interpellation aufgezeigten Fehlentwicklungen und kommt sinnigerweise zum Schluss, es bedürfe keiner weiteren Massnahmen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |