Geschäft: Nicht zum Lachen: Lachgas als Treibhausgas

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.60
TitelNicht zum Lachen: Lachgas als Treibhausgas
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung18.9.2017
Abschluss19.2.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. September 2017
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. Dezember 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person6.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2018Wortmeldung

Schwager-St.Gallen ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Der Klimawandel findet statt, wie wir bereits vorhin gehört haben. Er findet statt, weil zu wenig und zu spät etwas dagegen gemacht wird. Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders betroffen, insbesondere die Landwirtschaft, und dies aus nachvollziehbaren Gründen. An der Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 hat sich die Schweiz zu einer Reduktion der klimawirksamen Gase um 50 Prozent bis ins Jahr 2030 verpflichtet. Ein Drittel der entsprechenden Massnahmen soll direkt in der Schweiz und nicht im Ausland umgesetzt werden. Betroffen davon ist auch die Landwirtschaft, denn das Lachgas aus der Landwirtschaft ist ausdrücklich in dieser Strategie enthalten.

Selbstverständlich kann nicht der Bund die Massnahmen umsetzen, sondern dies müssen grundsätzlich die Kantone und Städte tun, egal, um welche Massnahmen es sich handelt. In der Antwort der Regierung wird vermerkt – auch davon war bereits die Rede –, dass das Energiekonzept 2008 irgendwann nach dem Jahr 2020 überarbeitet werden soll und dass im Rahmen dieser Überarbeitung offen sei, ob der Bereich Landwirtschaft auch enthalten sein werde. In der Antwort auf die Frage 5 wurde ausgeführt, dass es in der aktuellen Gesetzgebung keine Möglichkeiten gäbe, Massnahmen zu unterstützen, die es ermöglichen würden, z.B. Massnahmen im Bereich von Ammoniak zu fördern. Es ist wichtig, dass technische Massnahmen gefördert werden. Ich zitiere hier Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbandes, der im Nachgang zum Dossier «Landwirtschaft und Ernährung 3/2016» der Zeitschrift «Umwelt» des Bundesamts für Umwelt in einem Interview zum Thema Stickstoff gesagt hat: «Die Kunst besteht darin, den Stickstoff möglichst ohne Verluste vom Tier bis an die Wurzel der Pflanze zu bringen. Den grössten Spareffekt bringt nicht die Technik; mit dem Schleppschlauch lassen sich nur rund 25 Prozent des möglichen Verlustes verhindern. Wenn ich hingegen den richtigen Zeitpunkt wähle – bei Windstille, Temperaturen zwischen 5 und 15 Grad sowie bei genügender Luftfeuchtigkeit –, macht die Differenz bis zu 60 Prozent aus.»

Ich glaube, dass es darum geht, das eine zu tun und das andere nicht zu lassen, und dazu gehört, dass wir im Bereich der Technik vorwärtsmachen müssen, auch in der Landwirtschaft. Hier liegen Möglichkeiten, bei denen die Regierung noch etwas einbringen könnte. Ich wünsche mir, dass die Regierung die «politische Mistgabel» in der Landwirtschaft hervornimmt und im Rahmen des Postulats 43.17.06 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» entsprechende Massnahmen einbringt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018