Geschäft: Windenergie im Kanton St.Gallen - quo vadis?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.64
TitelWindenergie im Kanton St.Gallen - quo vadis?
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung18.9.2017
Abschluss19.2.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18.September 2017
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. Dezember 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2018Wortmeldung

Gartmann-Mels (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden, aber nicht mit dem Inhalt.

Stauseen, Strommasten, Renaturierung, Raubtieransiedlungen, Einschränkung der Bautätigkeit: auf dem Land muss man gleich bauen wie in der Stadt – verdichtet. All dies sind Dinge, die man dem Land zumutet. Zur Krönung kommt jetzt dazu, auch noch Windräder in diesen Landregionen aufzustellen. Wenn man den Inhalt der Antwort liest, kann man nicht anders als zum Schluss kommen, dass genau in diesen Regionen, welche die Energiestrategie klar abgelehnt haben, nun ganze Überbauungen von Windrädern angestrebt werden. Auch der Tierschutz wird ausgenommen, was bedeutet, dass all die Vögel, die dort leben, ihre Schwierigkeiten bekommen werden.

Bei anderen Themen, z.B. der Renovation des Stadttheaters St.Gallen, wird immer wieder die Solidarität bemüht, doch bei der vorliegenden Thematik spielt Solidarität keine Rolle, das Land muss für vieles einfach hinhalten. Darob bin ich immer wieder erstaunt. Es kann nicht sein, dass die Menschen auf dem Land so manches produzieren, das dann in der Stadt konsumiert wird. Dies kann nicht die Zukunft sein. Deshalb bin ich dafür, dass das «Nutzungsprinzip» gelten sollte, d.h. dort, wo der Strom verbraucht wird, wird er auch produziert. Auf dem Land ist das die Wasserkraft, und die Stadt hat in der Nähe des Bodensees genügend Platz, um die Sonnenenergie zu nutzen und Windräder aufzustellen. Davon betroffen wären halt dann die Gemeinden Mörschwil, Goldach und Tübach, aber es kann nicht sein, dass alle Windräder im Sarganserland, Toggenburg und Rheintal stehen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018