Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 35.17.03 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 13.12.2017 |
Abschluss | 14.8.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Antrag Sennhauser-Wil zu Auftrag vom 23. April 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Auftrag vom 23. April 2018 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 13. Juni 2018 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Dezember 2017 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 22. März 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 19. Februar 2018 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 14. August 2018 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2018 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 35.17.03 voKo KRB über Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
23.4.2018 | Antrag Sennhauser-Wil zu Auftrag | 30 | Zustimmung | 80 | Ablehnung | 10 | |
23.4.2018 | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Auftrag | 101 | Zustimmung | 8 | Ablehnung | 11 | |
13.6.2018 | Schlussabstimmung | 108 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 12 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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23.4.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag von Sennhauser-Wil ist abzulehnen. Gemäss dem Betriebskonzept gehen wir davon aus, dass wir für die Geschossfläche rund 1'600 Quadratmeter benötigen. Das ist das eigentliche Geschoss, also die Fläche für das Gebäude. Die Planung, die basiert in der Tat, wie das Sennhauser-Wil dargelegt wird, auf einem eingeschossigen Gebäude. Das basiert auf einer einfachen Betriebslogik, die einfacher ist, wenn man alles ebenerdig macht. Das hat aber den Nachteil, dass man etwas mehr Fläche benötigt, aber sind wir ehrlich, diese Fläche ist auch nicht wahnsinnig übermässig, die man benötigt. Wir sprechen hier nicht von einem riesigen Gebäude, sondern eine Fläche von 1'600 Quadratmeter ist nicht derart gross. Sollten Sie diesem Antrag zustimmen, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, dann hat das Mehrkosten zur Folge. Ich habe das auch in der vorberatenden Kommission ausgeführt: Ein mehrgeschossiges Haus braucht entsprechende statische Vorkehrungen, dass das überhaupt möglich ist, und das ist teurer. Also wenn Sie dem zustimmen würden, dann würden wir Ihnen in der zweiten Lesung darlegen, was die Mehrkosten sind. Ich würde Ihnen das dann unterbreiten. Die Thematik wurde aus meiner Sicht in der vorberatenden Kommission ausführlich diskutiert, und es wurde bewusst auf ein Antrag verzichtet. Selbstverständlich ist es legitim, auch hier einen Antrag zu stellen, aber die vorberatende Kommission hat darauf verzichtet. In der vorberatenden Kommission wurden eigentlich zwei Optionen diskutiert. Zum einen wurde auch diskutiert, man solle ein mehrgeschossiges Gebäude realisieren, und auf der anderen Seite wurde aber auch die Diskussion geführt, ob man nicht für die Option einer späteren Aufstockung bereits schon die statischen Vorkehrungen treffen soll. Das sind an und fürs sich zwei Paar Diskussionen. Ich habe anlässlich der Kommissionsberatung gesagt, dass wir das für die Option «Aufstockung» prüfen, und sofern es zu keinen Mehrkosten führt, das wird aber relativ schwierig sein, würden wir das an die Hand nehmen, ansonsten würden wir das auch nicht machen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen, weil ich wirklich nicht überzeugt bin, dass wir diese Mehrkosten, die daraus resultieren, der psychiatrischen Klinik überweisen können, weil sie werden sich dagegen wehren, dass sie diese Mehrkosten über eine höhere Nutzungsentschädigung dann auch bezahlen müssen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | beantragt, die Regierung einzuladen, bei der Planung und beim Bau der Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil die Grundsätze des schonenden Umgangs mit der Ressource Boden zu beachten, für allfällige künftige Nutzungsänderungen die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen und einen mehrgeschosssigen Bau zu realisieren. Meine Begründung für meinen Antrag ist folgende: Der Kanton als Bauherr sollte die Grundsätze des schonenden Umgangs mit der endlichen Ressource Boden selber ebenfalls beachten. Der Bedarf für den Bau der Forensikstation in seinem Vorhaben ist zu gross. Der Bauwerkkostenvergleich mit der gleichgrossen, mehrgeschossigen Station in Bern zeigt klar auf, dass nicht mit höheren Kosten gerechnet werden muss. Die Regierung geht zudem davon aus, dass in absehbarer Zeit verschiedene Stationen auf dem Areal der psychiatrischen Klinik zusammengefasst werden. Es darf also damit gerechnet werden, dass auch die Forensikstation dannzumal an einen neuen Standort verlegt wird. Bei dieser Planung ist darauf zu achten, dass die baulichen Vorkehrungen so getroffen werden, dass eine Umnutzung oder Erweiterung des Gebäudes möglich ist. Mein Ziel ist nicht die Verhinderung des Projekts, sondern dass wenn schon, mehrgeschossig geplant wird, was gelebte Flexibilität und Nachhaltigkeit bedeutet. Ich denke, unsere nachkommende Generationen wird uns für unsere Weitsicht danken. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Auch wir sehen es als sehr notwendig, dass man diese Strategie- und Arealentwicklung vorantreibt, und zwar sehr zeitnah. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, dass sich mit der Behandlung, der Begutachtung und der Unterbringung von psychisch gestörten Krankenstraftätern befasst und bildet eine Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Justiz. Der Beschluss zum Aufbau eines Kompetenzzentrums Forensik am Hauptstandort Psychiatrische Klinik Wil fiel bereits im Winter 2015. Inzwischen hat sich der Druck auf das es Sicherheits- und Justizdepartement verstärkt, indem unter anderem der europäische Gerichtshof den aktuellen Zustand als unhaltbar bezeichnet hat. Laut Bundesgericht dürfen psychisch gestörte Straftäter nur eingesperrt werden, wenn die entsprechende fachliche Behandlung gewährleistet ist. Im Kanton St.Gallen fallen rund 5 Prozent der schweizerischen Urteile an, woraus sich ein Bedarf von mindestens 14 Betten ergibt. Weitere fachlich indizierte Einweisungen konnten mangels Angebot nicht erfolgen. Psychisch gestört Personen sind in Justizvollzugseinrichtungen fehlplatziert oder mussten trotz ungenügender Sicherheitsmassnahmen in die Klinik Wil eingewiesen werden. Bedarf besteht zudem für Kriseninterventionen und gefährdeten Personen während der Untersuchungshaft. Ein Einbau der Forensikstation ins bestehende Haus A09 wurde geprüft. Aus verschiedenen Gründen jedoch verworfen. Ideen für den Ausbau des östlichen Teils des Klinikareals einschliesslich einer Forensikstation sind vorhanden. Mit der Umsetzung wird jedoch erst in 15 bis 20 Jahren gerechnet, weshalb das geplante Gebäude für eine limitierte Nutzungsdauer ausgelegt ist. Erfahrungsgemäss werden solche Bauten trotzdem über eine längere Dauer genutzt. Was fehlt, ist eine längerfristige Arealentwicklung für spätere Bauten, obwohl das ganze Areal als sanierungsbedürftig bezeichnet wird. Wir werden dazu zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag stellen. Der dringende Bedarf ist aus unserer Sicht ausgewiesen. Die Kosten orientieren sich an bestehenden Einrichtungen und scheinen realistisch und finanziell tragbar. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vom Verwaltungsrat der Psychiatrieverbunde beschlossene Reorganisation der Forensik mit der Konzentration der forensischen Angebote der Behandlung, der Begutachtung und der Unterbringung von psychisch Kranken Straftäterinnen und Straftäter ist begrüssenswert. Dem Kanton St.Gallen fehlt die stationäre Einrichtung mit einer Forensikstationen. Diese Lücke führte nicht selten zu nicht adäquater Unterbringung von betroffenen Personen, was weder rechtens ist noch qualitativen Ansprüchen gerecht werden kann. Mit der vorgeschlagenen Forensikstation werden 16 Betten und 3 Sicherheitszimmer von mittlerem Sicherheitsstandard geschaffen. Schweizweit fehlen 130 Plätze, so dass die vorgeschlagene Zahl an Betten sicher begründet ist. Eine provisorische Lösung drängt sich auf, weil leider die Arealentwicklung der psychiatrische Klinik Wil nicht mit der eigentlichen zeitlich notwendigen Dringlichkeit angepackt wurde. Sie soll und hat nun zügig zu erfolgen. Es liegt dazu ein Antrag der CVP-GLP-Fraktion vor. Die getroffene Standortwahl hängt direkt mit den ungelösten Fragen der ???-Entwicklung 14.33.06 zusammen, sie schafft keine Präjudizien und lässt alle Entwicklungsmöglichkeiten offen. Die vorliegende Bauvorlage ist ein Beispiel des neuen Immobilienmanagements. Es liegt kein konkretes Bauvorhaben vor, sondern nur dessen Grundzüge. Das Vorgehen ist noch etwas ungewohnt in der Abwicklung, nichtsdestotrotz aber sinnvoll. Man führt zuerst eine Grundsatzdiskussion, die noch keine grosse Plankosten verursacht. Die Kosten von 12,9 Mio. Franken scheinen sachgerecht zu sein, wobei ein anderes, bereits realisiertes, Bauvorhaben als Vergleich herangezogen werden konnte. Der Bund trägt 3,8 Mio. Franken bei. Die Psychiatrie Nord betreibt die Forensikstation in eigener Regie, bezahlt eine Nutzungsentschädigung an den Kanton und rechnet mit positiven Ergebnissen. Die bisher vom Kanton ausgegebenen 5 Mio. Franken für auswärtige Unterbringung fallen in Zukunft grösstenteils weg und sollten so im Kanton bleiben. Ich fasse zusammen: Die Forensikstation ist klar begründet, der Kostenrahmen ist angebracht, der Betrieb rechnet sich. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Der Antrag von Sennhauser-Wil ist abzulehnen. Gerne möchte ich noch aus betrieblicher Sicht dazu Stellung nehmen, denn wenn Sie jetzt in diesem Bereich ein zweigeschossiges Gebäude erstellen möchten, heisst das wirklich, dass mehr Personal gebraucht wird, weil man dann auf zweit Etagen arbeiten muss. Die Übersicht ich schlechter und ebenfalls die Sicherheitsmassnahmen müssen wie doppelt geführt werden. Regierungsrat Mächler hat darauf hingewiesen, dass sich die Psychiatrie St.Gallen Nord wehren wird, deshalb möchte ich informieren, dass das auch auf die Betriebskosten einen Einfluss hat. Und wenn Sie den Vergleich ziehen zu Bern, dann dürfen Sie nicht vergessen, Bern hatte keine Bodenfläche mehr zur Verfügung. Das war eine andere Ausgangssituation als bei uns im Kanton St.Gallen. Und in Bern ist dies ein Gebäude, das an das bestehende Gebäude bereits angebaut wird, und deswegen kamen sie dann zu entscheiden, dass sie es zweigeschossig bauen würden, also auch aus Effizienzgründen. Bei uns wäre bei einer Abkehr von dem, was wir Ihnen vorschlagen, genau das Gegenteil der Fall. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Seitens der Regierung freuen wir uns sehr, dass sie die Botschaft zu positiv aufgenommen haben und auch Ihren Voten entnehme ich, dass Sie grundsätzlich mit diesem Vorhaben einverstanden sind. Wie auch bereits schon gesagt wurde, erfolgte diese Baubotschaft gemäss dem neuen Immobilienmanagement, d.h. wir haben heute noch kein ausgefertigtes Projekt mit sämtlichen Details, sondern es liegt Ihnen ein Baukredit vor. Dieser wurde anhand eines Referenzobjektes ermittelt, spezifisch ist es die Forensikstation Waldau der universitären psychiatrischen Dienste in Bern. Dieses Referenzobjekt wurde dann mit einem eigenen spezifischen Betriebskonzept angepasst. Da die Arealstrategie der psychiatrischen Klinik Wil noch nicht vorliegt, dazu liegt noch ein Auftrag vor, haben wir seitens Baudepartement zusammen mit der Klinik einen Standort für die Forensikstation gewählt, der diese zukünftige Standortstrategie nicht einschränkt. Sollte sich aber zeigen, dass in rund 20 Jahren die Forensikstation betriebswirtschaftlich an einem falschen Ort steht, so müsste ein allfälliger Rückbau ins Auge gefasst werden. Dies ist auch der Grund, weshalb die Nutzungskosten bzw. die Amortisationskosten zu Lasten der psychiatrischen Dienste auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren kalkuliert sind. Sollte sich aber zeigen, dass die Forensikstation länger an diesem Standort sinnvoll gebraucht werden kann, so wird dieses Gebäude auch deutlich länger nutzbar sein. Kurzum, die 20 Jahren sind die minimale Nutzungsdauer. Seitens Baudepartement haben wir auch Alternativen zu diesem geplanten Neubau geprüft. Im Fokus stand das Haus A09, wie auch in der Botschaft kurz ausgeführt. Es hat sich aber gezeigt, dass diese Alternative betriebliche Nachteile mit sich bringt, und dass eine Gesamtsanierung des Hauses A09 notwendig wäre. Die Folgen wären einerseits deutlich höhere Investitionskosten und andererseits eine erhebliche zeitliche Verzögerung. Zudem wird das Haus 09 auch anderweitig, teilweise auch temporär für Zwischennutzungen genutzt, das wurde auch bereits in einem Ihren Voten genannt. Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Baubotschaft mit Anlagekosten von 12,9 Mio. Franken abzüglich einem Bundesbeitrag von 3,8 Mio. Franken zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir haben im Kanton St.Gallen eine Vakanz im Bereich der Forensik. Damit wir unserem gesetzlichen Auftrag nachkommen können, benötigen wir Behandlungs- bzw. Unterbringungsplätze im angesprochenen Bereich. Die Unterbringung kann im Moment im Kanton, wie auch gesamtschweizerisch, nicht gewährleistet werden. Das Geschäft ist nicht neu, das Thema steht schon länger auf der Pendenzenliste des Kantons. Eine Bremse erfuhr das Vorhaben in Zusammenhang mit der neuen Organisation der Psychiatrieverbunde und den dazugehörigen Gebäuden. Die Masterpläne in den Psychiatriestandorten sind ausstehend. Wir möchten hier mit Nachdruck darauf hinweisen, dass diese Planung unbedingt zeitnah erstellt werden muss, es drohen sonst immer wieder Sackgasse-Situationen. Zur Vorlage: Dass man die Forensikstation der Psychiatrie Nord angliedert ist sicher richtig. Auch Pfäfers wäre fachlich möglich. aber in Pfäfers fehlt ein geeigneter Standort für die Situation. Dem Standort Wil steht Bauland zur Verfügung, welcher hoffentlich einer möglichen Zukunftsentwicklung entsprechen wird. Es stehen keine Gebäude zur Verfügung, welche umgenutzt werden könnten. Ein vermeintlich leeres Gebäude wird als Puffer für Sanierungen genutzt und auch benötigt. Der Leiter der Psychiatrie St.Gallen Nord hat dies auch so dargelegt. Das Projekt wurde nach dem neuen Immobilienmanagement ausgearbeitet. Dies wird von unserer Seite begrüsst. Die Kosten für eine tiefgreifende Planung fallen erst an, wenn es effektiv benötigt bzw. wenn das Projekt ausgeführt wird. Mit dem elementbasierenden Baukostenplan können Kosten problemlos ermittelt werden. Dies wird in der Privatwirtschaft mehrfach bewiesen. Es ist aus unserer Sicht auch richtig, dass man zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf die Bauweise eingeht, sondern es wird angestrebt, ein zweckmässiges Gebäude zu bauen, ob dies in Holz oder ein Massivbau ist lassen wir offen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, die Regierung einzuladen, dem Kantonsrat eine umfassende Strategie zur Entwicklung des Areals der Klinik Wil zu unterbreiten. Diese Vorlage soll dem Kantonsrat vorgängig der Planung von weiteren Bauvorhaben auf dem Areal der Klinik Wil zugeleitet werden. In einer gemeinsamen Strategie haben sich die Psychiatrieverbunden Nord und Süd auf fünf Fachkompetenzfelder geeinigt. Diese dienen der Spezialisierung in der Behandlung und der Profilierung der beiden Unternehmen. Damit wird die Grundversorgung gezielt optimiert und mit Spezialangeboten ergänzt. Daraus ergeben sich am Standort Wil verschiedene Bauvorhaben. Das Areal bietet von seiner Lage und Grösse her ein hohes Entwicklungspotential, wobei der bauliche Zustand der bestehenden Gebäude berücksichtigt werden muss. Bei der Abklärung der Bedürfnisse des Kantons soll auch die Siedlungsplanung der Stadt Wil berücksichtigt werden. Wir laden die Regierung ein, entsprechend der erstellten Strategie der Psychiatrieverbunde vorgängig der Planung von weiteren Bauvorhaben eine Arealentwicklung zu erstellen, und um jegliche Missverständnisse auszuräumen möchte ich betonen, dass dies nicht das vorliegende Bauvorhaben betrifft, sondern die nach zu planenden Projekte. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Es geht hier tatsächlich um eine Forensikstation für Erwachsene. Die Herkunft, seien es Asylbewerber oder andere Menschen, spielt hier keine Rolle. Das ist eine medizinische Institution, die nur zum Zuge kommt, wenn diese delinquiert. Hier geht es um Massnahmenvollzug für Menschen, die eine psychiatrische Behandlung benötigen, oder bei denen psychiatrische Abklärungen gemacht werden müssen. Es trifft zu, dass es für Jugendliche gelegentlich auch schwierig ist, geeignete Plätze zu finden. Bei den Jugendlichen dürfte allerdings das Erfordernis von Sicherung im Regelfall nicht in der selben Art und Weise notwendig sein, wie jetzt bei diesen erwachsenen Menschen. Ich habe aber als Anwalt auch schon Situationen erlebt, wo wir in Europa keinen Platz für einen Jugendlichen gefunden haben. Gelegentlich stellt das dann Anforderungen spezieller Art, aber hier ist das nicht geplant. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Sie sehen in dieser Vorlage in vivo gelebt, wie interdepartemental zusammen gearbeitet wird, deswegen darf ich diesen Antrag beantworten. Eine umfassende Strategie zur Entwicklung dieses Areals ist zweifelsohne und ohne Diskussion selbstverständlich klar notwendig und auch unbestritten. Ich darf Ihnen hier auch mitteilen, dass der Verwaltungsrat bereits seit einiger Zeit an dieser Arealentwicklung am Arbeiten ist. Es ist ein einfach nicht so ganz einfach oder trivial, wie es vielleicht auf dem Papier erscheinen mag, weil die Thematik betrifft verschiedene Behandlungshäuser und zwei Institutionen. Hauptnutzer ist ganz klar die Psychiatrie St.Gallen Nord, aber auch die Heimstätte Wil. Dann geht es um historisch geschützte Gebäude, die man noch im Jahr 2009, dort hatte man bereits einen Masterplan verabschiedet, als gut befunden und gesagt hat, dass die Psychiatrie in diesen Gebäuden die Psychiatrie weiterführen könne, und gemäss der neuen Spitalfinanzierung die, andere neue Herausforderungen gebracht hat, weiss man heute, dass diese Infrastruktur dem überhaupt nicht mehr gerecht werden kann und man schauen muss, wie man mit diesen historischen Ursprungsbauten umgeht, um auch in Zukunft an eine moderne, zukunftsgerichtete und attraktive, im Sinne von einem guten Angebot für die Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie Wil sicherstellen kann. Der Verwaltungsrat ist daran, die Regierung wehrt sich nicht gegen diesen Antrag. Der Verwaltungsrat ist auf dem Weg und sich dessen bewusst, dass er diese Arealstrategie, bevor neue Gebäulichkeiten in die politische Diskussion kommen, auch vorweisen wird. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag von Sennhauser-Wil ist abzulehnen. Mit dem Antrag Sennhauser-Wil wären höhere Kosten verbunden. Das vorliegende Projekt ist sinnig und dem aktuellen Bedarf angepasst und entspricht dem neuen Immobilienmanagement, das gerade solche Diskussionen verhindern möchte. Auch wäre die Frage der Höhe der Nutzungsentschädigung offen, würden doch die zusätzlichen Kosten für die Vorarbeiten einer allfälligen Bauvergrösserung kaum durch Psychiatrie Nord übernommen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. In der vorberatenden Kommissionssitzung haben sich Regierungspräsident Fässler, Regierungsrätin Hanselmann und Regierungsrat Mächler ausserordentlich engagiert für einen raschen Neubau einer Forensikstation in Wil eingesetzt. Dies zwangsläufig vor dem Hintergrund, wie fahrlässig in der Vergangenheit mit solchen Straftätern im täglichen Justizvollzug umgegangen wurde. Nebst baulichen Voraussetzungen fehlte es in der Vergangenheit aber oft auch an einer adäquaten Ausbildung der Fachleute für den Justizvollzug. Aus diesen Gründen erachtet unsere Fraktion eine forensische Station als dringend ausgewiesen und unterstützt das zeitlich ambitiöse Bauvorhaben. Dies auch, weil einerseits Klinikplätze im Kanton St.Gallen fehlen und anderseits die umliegenden Kantone die Plätze in Zukunft vermehrt selber brauchen. Ein Engpass ist also vorprogrammiert, selbst wenn andernorts ähnliche Projekte aufgegleist werden. Die geplanten 16 Betten werden wir ebenfalls unterstützen, nur sind wir der Meinung, dass dies wohl eher knapp bemessen ist. Immerhin fehlen gesamtschweizerisch jetzt schon 400 Behandlungsplätze und andere Kantone planen deshalb bei Neubauten deutlich mehr Plätze ein, was eventuell bei den Kosten je Haftplatz eher ein Vorteil sein könnte. Richtig und wichtig bei der Planung der neuen Forensikstation finden wir, dass jetzt schon die Grundabsicht besteht den Bau in Holz auszuführen, auf eine mechanische Lüftung zu verzichten, eine gute Dämmung der Aussenhülle anzustreben und das Gebäude an den Wärmeverbund anzuschliessen. Nach unserer Meinung ist allerdings mit diesem Bauprojekt die Unterbringung von Jugendlichen unter 16 Jahren noch nicht gelöst. Wir unterstützen das Vorhaben zu Errichtung einer Forensikstation in Wil und begrüssen eine rasche Umsetzung des Projektes. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission 35.17.03 «Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal der Psychiatrischen Klinik Wil» tagte am Donnerstag, 22. März 2018 St.Gallen im Tafelzimmer des Regierungsgebäudes in St.Gallen. Nebst den Kommissionsmitgliedern aus den Fraktionen nahmen an der Sitzung teil: Von Seiten des zuständigen Departementes
Von Seiten des Gesundheitsdepartementes
Von Seiten des Sicherheits- und Justizdepartementes
Weiter Teilnehmende
Von der Geschäftsführung
Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet genügend Haftplätze in geeigneten Einrichtungen bereit zu stellen, damit Beschuldigte und Verurteilte angemessen untergebracht werden können. Psychisch kranke Täterinnen und Täter stellen dabei eine besondere Herausforderung dar. Im Kanton St.Gallen fehlt es heute an entsprechenden Einrichtungen. Forensische Patientinnen und Patienten werden mangels Kapazitäten daher ausser kantonal platziert oder entgegen den fachlichen Anforderungen in eine Justizvollzugseinrichtung eingewiesen. Deshalb soll eine Forensikstation auf dem Areal der psychiatrischen Klinik Wil errichtet werden, welche 16 Betten für die Behandlung von Täterinnen und Tätern mit psychischen Störungen bietet sowie die notwendigen fachlichen und baulichen Sicherheitsmassnahmen gewährleistet. Die Kommission setzt sich mit der Problematik der fehlenden innerfiktionalen Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Gefängnisinsassen auseinander. Sie stellt fest, dass der Bedarf dringlich und unbestritten ist. Die Kommission diskutierte neben den Kosten und der vorgesehenen Nutzungsdauer auch den geplanten Standort. Der Kommission ist es ein besonderes Anliegen, dass bei der Ausarbeitung des Projektes eine allfällige spätere Aufstockung der Forensikstation mit berücksichtigt wird. Auf die Ausarbeitung bzw. auf das Stellen eines Antrages wurde hingegen bewusst verzichtet. Die vorberatende Kommission stimmte mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Entwurf der Regierung zu. Sie empfiehlt dem Kantonsrat in der Gesamtabstimmung mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung eintreten auf die Vorlage. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | In der Bauvorlage fehlt noch die Unterbringung und die Planung von den Jugendlichen bis zu 16. Jahren, wie es erwähnt wurde, aber in der Übergangsfrist bis 24 Jahre muss der Strafvollzug erbracht werden. Diese Übergangsfrist und die Unterbringung der jungen Erwachsenen ist noch nicht erwähnt in der Botschaft, sowie auch die Unterbringung von Frauen und Männern als getrennte Unterbringungsnotwendigkeiten. Ebenso sind Fragen, die ich in der Kommission gestellt habe, ob Personen die im Asylverfahren sind auch untergebracht werden sowie traumatisierte Personen, die straffällig geworden sind, nicht beantwortet worden. Diese Fragen möchte ich noch gerne stellen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion nimmt die Diskussion in der vorberatenden Kommission wieder auf. Dass eine Strategie zur Arealentwicklung nötig ist, ist sicher unbestritten und sollte insbesondere vor neuen Bauprojekten auf dem Areal erfolgen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Eintreten wird nicht bestritten. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
23.4.2018 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
11.6.2018 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
11.6.2018 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |