Geschäft: Instrumente der Informationspolitik der St.Galler Gemeinden

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.12
TitelInstrumente der Informationspolitik der St.Galler Gemeinden
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung19.2.2018
Abschluss24.4.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. März 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2018Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Um es vorwegzunehmen: Wir sind mit der Antwort der Regierung in keiner Weise zufrieden und wir sind vor allem ausserordentlich erstaunt über das zögerliche und vor allem auch widersprüchliche Verhalten der Regierung. Im unmittelbaren Nachgang zum Joint Venture zwischen den Lokalblättern der NZZ-Gruppe und der Aargauer Wanner-Gruppe hat die Regierung ihre Besorgnis mitgeteilt und angekündigt zu prüfen Zitat «welche Massnahmen sie allenfalls im Bereich der kantonalen Medien- und Kommunikationspolitik treffen will, um den regionalen Service Public im Medienbereich sicherzustellen». Die Regierung will nach ihren eigenen Aussagen den Diskurs sicherstellen. Was St.Gallen und die Ostschweiz bräuchten seien journalistische Leistungen. Wenn die Privaten diese nicht mehr bieten könnten, dann müsse sich der Staat überlegen, wie er darauf reagiere. Genau das war das Ziel unseres Vorstosses: Grundlagen zu erhalten für eine Reaktion des Staates auf das zunehmende Fehlen kritischer journalistischer Leistung bzw. das Aussuchen von Gemeindeblättern, die im Stile lokaler Pravdas nur die Behördenpositionen transportieren und eine breite Diskussion unterbinden. Auf unseren Vorstoss reagiert nun die gleiche Regierung die zuvor von Handlungsbedarf gesprochen hat mehr als patzig, um nicht zu sagen unverschämt. Uns ist auch klar, dass die Wahl des Publikationsorgans gemäss Gemeindegesetz in die Kompetenz des Rates fällt. Und uns ist auch klar, dass der Kanton keine Statistik über die Zahl der Gemeindeblätter führt und andere Punkte. Aber seit der römischen Hochkultur weiss man, dass wenn man in einem Bereich keine Statistik führt, dass man dann eine Erhebung macht. Da die Regierung dieses Jahrtausend alte Prinzip noch nicht kennt, werden wir einen weiteren Vorstoss bei der Regierung machen, um die entsprechenden Erhebungen vorzunehmen. Wir sind aber auch inhaltlich mit der Regierung nicht einverstanden. Wenn es keine kritische Öffentlichkeit auf regionaler Ebene mehr gibt, dann ist es im Interesse einer demokratischen Diskussion notwendig, in die Gemeindeautonomie einzugreifen. Es gilt dann kantonale Rahmenbedingungen für Gemeindeblätter zu erlassen, welche jedem Bürger und jeder Bürgerin den Zugang zu einer öffentlichen Diskussion in einem Gemeindeforum oder in einer regionalen Plattform eröffnet. Es geht in der Demokratie nicht nur um Information der Bürger, sondern es geht in erster Linie um eine kritische Auseinandersetzung mit den Behördengebaren. Da wir wie gesagt mit der Antwort nicht zufrieden sind und für unser politisches Handeln entsprechende Grundlagendaten brauchen, werden wir einen weiteren Vorstoss in dieser Angelegenheit einreichen. So lässt sich vielleicht auch unsere Zufriedenheit mit den Antworten der Regierung steigern.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018