Geschäft: Armut trotz Arbeit verhindern - Einführung eines Mindestlohns im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 42.18.06 |
Titel | Armut trotz Arbeit verhindern - Einführung eines Mindestlohns im Kanton St.Gallen |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 23.4.2018 |
Abschluss | 13.6.2018 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SP-GRÜ-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
13.6.2018 | Eintreten | 26 | Zustimmung | 85 | Ablehnung | 9 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
13.6.2018 | Wortmeldung | Was bewirkte denn der Mindestlohn im Kanton Neuenburg? Schauen wir uns die Entwicklung der Arbeitslosenquote seit Juli im Jahr 2017 an, im Hintergrund wohl wissend, dass ab August im Jahr 2017 im Kanton Neuenburg ein Mindestlohn galt. Schweizweit minus 20 Prozent im Durchschnitt. Der Kanton Neuenburg minus nur 15,1 Prozent. Dann andere recht schlechte Kantone was die Arbeitslosenquote anbelangt, Genf minus 15,7 Prozent, entwickelte sich also auch besser, Watt minus 18,6 Prozent, ebenfalls besser, Jura minus 18,2 Prozent auch besser, Basel-Stadt, rot regiert, nur minus 2,9 Prozent. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Die FDP-Fraktion beantragt Nichteintreten. Ein freier Arbeitsmarkt ist die beste Grundlage für eine gute Beschäftigungslage und diese Beschäftigungslage ist derzeit nicht nur im Kanton St.Gallen auch gesamtschweizerisch ausgezeichnet. Ich habe festgestellt, dass letztlich Mindestlöhne keine Garantie sind, dass dann Leute, auch schlechter Qualifizierte, auch wenn man dann noch eine Mindestlohn festlegen würde, dann auf einmal in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ich bin mit Gut-Buchs in einem Projekt. Das ist ein Projekt für arbeitsmarktliche Massnahmen und da stelle ich fest, dass die Mindestlöhne des Teufels sind und letztlich somit auch Leute aus dem Arbeitsprozess oder aus der Integration ausschliessen. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ich möchte Dudli-Oberbüren und Widmer-Mosnang antworten: Es ist ja so, dass staatliche Vorschriften anscheinend, wenn Sie den Arbeitsmarkt betreffen, zum Untergang des Abendlands führen und direkt in den Kommunismus. So etwas Lächerliches habe ich noch nie gehört. Im Übrigen, Dudli-Oberbüren, der Zusammenhang zwischen Mindestlohn und steigender Arbeitslosigkeit am Beispiel von Kanton Neuenburg ist zumindest ziemlich gewagt, also eine Korrelation aufgrund der Einführung von Oktober bis heute, ist wohl ins Märchenreich zu verweisen. Ich weise darauf hin, es geht doch um die Menschen, um die Armutsbetroffenen, mit anderen Worten, Sie sind dafür, dass in diesem Kanton Menschen nachhaltig ausgebeutet und geschädigt werden mit so genannten Arbeitsplätzen die eigentlich nicht verdienen Arbeitsplätze genannt zu werden. Was haben wir den von Arbeitsplätzen, die nicht existenzsichernde Löhne zahlen können, frage ich Sie. Das sind doch veraltete Strukturen und eigentlich nicht mehr brauchbar. Im Weiteren möchte ich noch hinweisen, das liberale Arbeitsrecht wird doch nicht tangiert, wenn Sie einen Mindestlohn zahlen müssen. Es ist doch selbstverständlich, dass Sie sich daran orientieren und in diesem Sinn noch einmal es geht um die Menschen, es geht um 20 Prozent Menschen in diesem Kanton. Und in diesem Sinn ist eben die Einführung des Mindestlohns ein Instrument um wirklich Armut zu bekämpfen. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Wir haben ein kommunistisches Nachbarland Deutschland. Das hat einen Mindestlohn eingeführt, er ist noch unterteilt in Ost und West, aber wir haben ja den Mindestlohn und wenn Sie jetzt dort hinschauen und vergleichen die Wirtschaftsleistung und jetzt die Aussage gehört haben, eine liberale Arbeitsgesetzgebung das gäbe eine gute Wirtschaftslage, das gäbe für alle etwas, dann sehen Sie, dass in Deutschland mit dem Mindestlohn eine ausserordentlich florierende Wirtschaft da steht. In Deutschland hat man insgesamt weniger Stellensuchende als in der Schweiz. Sie haben dort eine Wirtschaftsentwicklung die aufwärts geht verbunden mit der Entwicklung der Löhne im Mindestlohnbereich. Und wenn Sie jetzt sagen, es gäbe keine solchen Beispiele oder das führe direkt in den Kommunismus, dann sind Sie wirklich auf dem Holzweg. Mit einer solchen Massnahme kann man die tiefsten Bereiche entlasten und dort sicherstellen das für die Arbeit ein einigermassen anständiges Auskommen gegeben ist. Wir haben nämlich tatsächlich bei uns Problemstellungen. Lemmenmeier-St.Gallen hat vorhin die Berichterstattung zu den Lohnkontrollen erwähnt. Wenn Sie diesen Bericht lesen, dann können Sie feststellen, dass wir hier gerade als Grenzkanton die Problemstellung haben, dass wir immer wieder tiefere Löhne haben und feststellen müssen, und wenn man nach genauer kontrollieren würde, würde man noch mehr Beispiele finden, dass die Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen oder nicht die ortsüblichen und branchenüblichen Löhne gezahlt werden, sondern tiefere Löhne ausgerichtet werden. Und das müsste auch im Interesse des Gewerbes sein, dass es nicht geht, das hier eine Konkurrenz entstehen kann und einer Konkurrenz das Feld überlassen wird mit Lohndumping. Sie machen eine direkte Verbindung indem Sie das kontrollieren, indem wir Mindestlöhne haben, dass Leute die Arbeiten, die sich einsetzen, mit einem Mindestlohn zumindest die Möglichkeit haben, in einem minimalen Einkommen ihr auskommen zu finden. Und wenn Sie dann zum Schluss noch die Normalarbeitsverträge anschauen, dann haben wir Normalarbeitsverträge im Hauswirtschaftsbereich und wenn Sie dort schauen, was das für die Leute bedeutet zu diesen Bedingungen arbeiten zu müssen, tagaus, tagein, jahraus, jahrein, zu einem ganz tiefen Lohn. Dann würden Sie sehen, dass es wirklich notwendig ist, dass wir uns hier an einem guten Beispiel Deutschland anschliessen könnten mit einem Mindestlohn. Dann würde unsere Wirtschaft noch besser florieren. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Es gibt fünf gute Gründe, weshalb wir das machen und weshalb wir Ihnen das so vorschlagen. Der erste Grund: Der Kanton St.Gallen ist in der Wirtschaftsstruktur, in der Wertschöpfung aber auch in den Lebenshaltungskosten sehr unterschiedlich aufgestellt. Der zweite Grund: Wir haben im Jahr 2014 eine Abstimmung gehabt, und das Volk hat damals klar und deutlich gesagt, dass es sich ins Lohngefüge nicht einmischen möchte. Der dritte Punkt: Die Lohnunterschiede und auch den Minimallohn kann man sicher auch ein bisschen korrigieren, indem man Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge macht. Das ist etwas, dass immer wieder und immer mehr kommt, und wir hier auch immer wieder helfen damit das geschehen kann. Dann ein weiterer Punkt ist: Der Kanton ist ein Ringkanton, ein Grenzkanton, und wir würden enorm in Konkurrenz kommen mit den umliegenden Kantonen aber auch mit den umliegenden Ländern. Wir möchten eigentlich als letzter Punkt auf das Postulat hinweisen, dass wir am Bearbeiten sind, über eine regelmässige Berichterstattung des Armutsberichts bzw. das Postulat 43.18.03 «Armutsbericht für den Kanton St.Gallen» und ich glaube, wir müssen einmal auch diesen Bericht haben und ich bin überzeugt, dass es ein falscher Ansatz wäre, wenn man mit Mindestlohn arbeiten würde. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Motion ist abzulehnen. Die Regierung hat es in ihrer Begründung auf dem roten Blatt sehr treffend festgehalten. Die Einführung eines kantonalen Mindestlohns als Eingriff in die Wirtschaft würde verheerende Auswirkungen haben. Dies würde insbesondere die für jene Branchen, welche jetzt schon zu kämpfen haben, mittelfristig das Aus bedeuten. Wir erachten zudem solche Eingriffe in den Lohn- und Arbeitsmarkt als Kanton mit einer unterdurchschnittlichen Wirtschaftsleistung als doppelt gefährlich. Wir haben in unserem engmaschigen Sozialsystem andere wirksame Instrumente die Armut zu bekämpfen und allen Bürgerinnen und Bürgern angemessene Lebensstandards sicher zu stellen. Die Anliegen der SP-GRÜ-Fraktion können mit diesem Vorstoss nicht erfüllt werden. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Motion ist abzulehnen. Gegen die Zielsetzung dieser Motion die Armut zu verringern, Lohnunterbietung zu bekämpfen und zugleich den sozialen Frieden zu wahren, ist kaum etwas einzuwenden. Doch was nützt ein Mindestlohn, wenn man keine Arbeit hat. Die Motionäre behaupten der Mindestlohn sei anhand des Beispiels im Kanton Neuenburg ein Instrument zur Armutsbekämpfung. Wie aber ein Blick in die Statistik zeigt, irren sich die Motionäre. Letztes Jahr im August 2017 wurde im Kanton Neuenburg tatsächlich ein Mindestlohn eingeführt und wie entwickelte sich seitdem die Arbeitslosigkeit? Kurz auf den Punkt gebracht. Die Arbeitslosigkeit im Kanton Neuenburg entwickelte sich schlechter als im Landesdurchschnitt. Der Kanton Neuenburg blieb das landesweite Schlusslicht, nunmehr gar mit noch grösserem Abstand. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind also nachweislich untauglich und schädlich für unsere Volkswirtschaft. Sie führen dazu, dass erstens, niedrig qualifizierte Arbeitnehmende und Berufseinsteiger aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden, weil ihre Stellen weg rationalisiert werden. Zweitens, das duale Bildungssystem gefährdet wird, weil sich jeder Schulabgänger überlegen wird, ob er wirklich eine Lehre antreten will oder unbedacht für einen kurzfristig vermeintlich guten Lohn direkt ins Berufsleben einsteigen soll. Dann drittens, die Attraktivität des Kantons als Einwanderungsdestination für tief qualifizierte Leute erhöht wird, da der Mindestlohn wie ein Staubsauger wirkt, insbesondere für Grenzgänger und viertens, die Schwarzarbeit gefördert wird, weil Jobs, welche die nötige Wertschöpfung eben nicht erbringen in die Illegalität verlagert werden. Eine Studie der Uni-St.Gallen bringt es auf den Punkt. Die zwar gestiegenen Löhne der Beschäftigten müssen mit Arbeitslosigkeit erkauft werden. Auch aus der Praxis sind mahnende Stimmen zu hören. Ausser der Lohnhöhe ergeben sich durch den Mindestlohn Probleme bei der Umsetzung von Leistungslohnsystemen, Probleme bei der Erhaltung von Leistungsanreizen wie auch Probleme bezüglich der von der Mehrheit der Mitarbeiter als gerecht empfundenen Lohndifferenzierung. Kurz, der Kommunismus bewirkt Gleichgültigkeit, er demotiviert vor allem jene Arbeitnehmer, welche sich durch bessere Leistung einen besseren Lohn erwirtschaften wollen. Dadurch wird ein Teufelskreislauf in Gang gesetzt. Grundsätzlich profitiert die Schweiz von ihrem liberalen Arbeitsrecht. Die Flexibilität ist unser Vorteil und im Vergleich zum Ausland haben wir eine tiefe Arbeitslosigkeit und gleichzeitig vergleichsweise hohe Löhne. In Ländern mit Mindestlöhnen oder wie es uns der Kanton Neuenburg vor Augen hält, gilt das Gegenteil. Arbeitsplätze werden ins Ausland ausgelagert oder durch den technologischen Fortschritt ersetzt, und die Arbeitslosigkeit entwickelt sich eben in die falsche Richtung. Das Argument existenzsichernder Löhne ist falsch, dumm und ökonomisch nicht haltbar. Der Markt orientiert sich an Angebot und Nachfrage und nicht nach obrigkeitsverordneten Preisen. Wohin das führt, zeigen Staatsbetriebe und staatliche Planwirtschaft seit Generationen. Es führt in Mangelwirtschaft, Abwanderung von Arbeitsplätzen und führt die zurückbleibenden in Armut und Elend. Die Aussage, mehr Lohn gleich mehr Konsum gleich Umsatzsteigerung, gehört ins Land der Märchen. Lohnerhöhungen müssen immer auf die Produktekosten abgewälzt werden, damit die Rechnung letztlich aufgeht und dieser Mechanismus befeuert schliesslich in logischer Konsequenz den Stellenabbau. Das ist nicht im Sinn des Arbeitgebers und schon gar nicht im Interesse des Arbeitnehmers. Die Festlegung der Löhne ist Aufgabe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und nicht Aufgabe des Staats oder der Verwaltung. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen. Bevor ich zur Motion komme, finde ich es ziemlich stossend, dass wir so am Schluss dann noch unsere Vorstösse abarbeiten, nachdem wir sozusagen alle anderen Geschäfte gemacht haben. Es entspricht eigentlich nicht dem Sinn eines Parlaments und ich weiss auch, dass das Präsidium immer wieder darauf hingewiesen hat, dass eigentlich die Vorstösse des Parlaments erste Priorität hätten. Das als kleine Nebenbemerkung und jetzt zur Sache. Im Kanton St.Gallen geht die Caritas von ungefähr 110'000 Personen, also rund einen Fünftel der Kantonsbevölkerung aus, die in Armut leben oder armutsgefährdet sind. Rund 37 Personen leben in Armut, 73 Personen sind armutsgefährdet, d.h. sie sind nicht in der Lage Rückstellungen von 2'000 Franken zu machen, um Notfälle bewältigen zu können. Armut ist also ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Betroffenen bedeutet sie eine grosse Belastung, fortgesetzte Demütigung und oft auch schwierige, innerfamiliäre Verhältnisse. Unter den Armutsbetroffenen sind viele die sich mit Gelegenheitsarbeiten auf Stundenlohnbasis durchschlagen müssen oder als Schichtarbeiter für 100 Prozent Arbeit rund 3'000 Franken verdienen und kein Geld haben um z.B. die Krankenkostenselbstbehalte zu bezahlen. Die Zahl der armen Menschen ist steigend. Wie die Zahlen der Caritas zeigen, werden die Betreuungsstellen und ihre Lebensmittelabgabenstellen von immer mehr Personen aufgesucht. Allein in Wangs, Walenstadt und Wartau sind es 400 Personen, welche nur mit Hilfe von verbilligten Lebensmitteln über die Runden kommen. Als Armutsgründe nennen die Fachleute der Caritas in erster Linie die Arbeit in Tieflohnsegmenten. Anders ausgedrückt, es ist diesen Menschen nicht möglich trotz 100 Prozent arbeiten ein Leben in Würde zu führen. Sie arbeiten zu einem Stundenlohn von 16 Franken und tiefer. Die Löhne sind in diesem Bereich in den letzten 20 Jahren praktisch nicht gestiegen. Unsere Motion fordert nun, dass gestützt auf Art. 19 der Kantonsverfassung, ein kantonaler Mindestlohn nach dem Vorbild von Neuenburg und Jura von 20 Franken gestützt auf die Ergänzungsleistungen eingeführt wird. Er würde eine deutliche Verbesserung bringen. Der Mindestlohn trägt den verschiedenen Wirtschaftsbereichen sowie den in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegten Löhnen Rechnung. Wer voll berufstätig ist, muss vom Lohn leben können. Der Mindestlohn ist, wie auch die Caritas mit Nachdruck festhält, ein wirkungsvolles Instrument zur Armutsbekämpfung. Mit der Umsetzung unserer Motion wird zugleich Art. 19 der Kantonsverfassung umgesetzt der das Ziel vorgibt das Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können. Die Regierung macht geltend, dass im Kanton hinsichtlich Wirtschaftsstruktur, Wertschöpfung und Lebenshaltungskosten signifikante, regionale Unterschiede bestünden. Nach ihrer Ansicht ginge ein für alle Regionen und branchengeltender Mindestlohn primär zulasten von Arbeitnehmenden in ländlichen Regionen. Unter Druck würden insbesondere die Gastronomie sowie der Tourismus geraten, wo ein genereller Mindestlohn zu steigenden Kosten führen werde und Arbeitsplätze für wenig halbqualifizierte Menschen gefährdet würden. Diese Argumentation ist geradezu grotesk. Die Regierung verteidigt damit Arbeitsverhältnisse die bei 100 Prozent Arbeit nicht existenzsichernd sind. Mit anderen Worten, sie macht sich zur Fürsprecherin von Lohndumping. Das ist bei einer Regierung, die wie das ECO festgestellt hat, ihrer Kontrollpflicht bei den flankierenden Massnahmen nicht nachkommt, nicht verwunderlich. Gerade unter dem Aspekt der von der Regierung fortwährend vernachlässigten Kontrollpflicht, was nichts Anderes bedeutet, als das die Betriebe einen Freipass für Lohndrückerei erhalten, ist ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn besonders wichtig. Gerade in einem Grenzkanton wie St.Gallen ist es dringend nötig das Arbeitnehmende vor Lohndumping geschützt werden, dies auch im Interesse von Arbeitgebern, die ihren Angestellten faire Löhne zahlen. Sowohl im Kanton Neuenburg als auch im Kanton Jura hat sich gezeigt, dass Mindestlöhne Familie, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebenssituation bewirken. Die Regierung verweist ausserdem darauf, dass Normalarbeitsverträge sowie allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge bereits heute bestehende Instrumente wären, die ein angemessenes Lohnniveau sicherstellen. Allerdings sind nicht alle Arbeitgeber bereit mit den Gewerkschaften zu verhandeln. So ist die GAV-Abdeckung in der Schweiz gering. Nur gut die Hälfte der Angestellten ist durch einen GAV geschützt und nur für 1,7 Mio. von 5 Mio. Erwerbstätigen gilt ein GAV-Mindestlohn. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kommt allen Arbeitnehmenden zugute. Gesetzliche Mindestlöhne sorgen dafür, dass eine allgemein verbindliche Untergrenze festgelegt wird. Wer voll arbeitet, muss einen Lohn erhalten, von dem man anständig leben kann. Tieflöhne schaden nicht nur den direkt Betroffenen, sie bringen das ganze Lohngefüge unter Druck. Unter Lohndumping leiden alle Arbeitnehmenden aber auch die anständigen Arbeitgeber, welche ihre Angestellten fair bezahlen. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |