Geschäft: Auswirkungen staatlicher Wirtschaftsaktivitäten auf Wettbewerbsmärkte

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.29
TitelAuswirkungen staatlicher Wirtschaftsaktivitäten auf Wettbewerbsmärkte
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung23.4.2018
Abschluss18.2.2019
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Wortlaut vom 23. April 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. August 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2019Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich stimme der Regierung zu, dass öffentliche Unternehmen ihre Existenzberechtigung in erster Linie in der politisch definierten Grundversorgung haben. Zutreffend zählen Sie dabei die Bereiche Bahnen, Stromversorgung, Radio- und TV-Versorgung sowie die Post auf. Die Hintergründe, dass heute öffentliche Unternehmen auf Wettbewerbsmärkten agieren, haben Sie ebenfalls zutreffend beschrieben. Am Beispiel der Bildungsinstitutionen haben Sie meines Erachtens die grundsätzliche Problematik bestens dargestellt: Es ist praktisch nicht möglich, eine Wettbewerbsverzerrung auf Wettbewerbsmärkten zu verhindern, wenn öffentliche Unternehmen ihre Geschäftsaktivitäten auf Wettbewerbsmärkte ausdehnen. Diese Problematik ergibt sich freilich nicht nur in den von der Regierung dargestellten Beispielen, sondern ist grundsätzlich im Allgemeinen zu klären. Denn in einer liberalen Wirtschaftsordnung kann es nicht sein, dass private Akteure aus Wettbewerbsmärkten verdrängt werden, weil öffentliche Unternehmen von Vorteilen aus dem Grundversorgungsbereich profitieren. Die Antwort der Regierung fällt gerade in diesem Punkt unbefriedigend aus. Es geht um die Frage, wie solche Wettbewerbsverzerrungen auf Wettbewerbsmärkten tatsächlich zu verhindern sind und wie sich private Akteure gegen solche wehren können. Dazu schweigt die Regierung. Als Vorfrage sollten wir uns zudem jeweils fragen, ob eine unternehmerische Tätigkeit überhaupt von öffentlichen Unternehmen wahrgenommen werden sollte, wenn diese bereits von privaten Akteuren erfüllt werden und somit wohl kaum der politisch definierten Grundversorgung zufallen dürfte.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019