Geschäft: Automatischer Stufenanstieg trotz neuem Lohnwesen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.18.23 |
Titel | Automatischer Stufenanstieg trotz neuem Lohnwesen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 23.4.2018 |
Abschluss | 13.6.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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13.6.2018 | Wortmeldung | Der Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Für die Lehrpersonen der Volksschule die von den, ich betone, kommunalen Schulträgern angestellt und entlöhnt werden, wurde synchron mit dem neuen Berufsauftrag auch ein neues Lohnsystem erlassen. Dieses hat den vormaligen, den im Vergleich zur Verwaltung nicht mehr zu verantwortenden, automatischen Lohnanstieg abgeschafft. Wunderbar könnte man meinen, denn dies steht tatsächlich im Einklang mit dem Grundsatzentscheid zur generellen für sämtliche kantonsbesoldeten Mitarbeitern, die gültige Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs und zur stärkeren Anknüpfung der individuellen Lohnentwicklung an die Leistung. Der Kanton lässt also seine Muskeln spielen und setzt die Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs gegenüber den kommunalen Schulträgern durch. So weit so gut. Jetzt folgt aber das grosse Augenreiben. Das neue Lohnsystem gilt grundsätzlich für alle kantonsbesoldeten Mitarbeiter. Weil das Personalrecht und damit auch der Lohn der Lehrpersonen der Berufsfachschulen, der Mittelschulen, der Pädagogischen Hochschule und der Universität in eigenständigen Gesetzen bzw. darauf gestützten Verordnungen geregelt ist, ist aber dieser Personenkreis, wir sprechen immerhin von rund 1'700 Kantonsangestellten, von der Einführung des neuen Lohnsystems gemäss Nelo-Projektperimeter eben nicht betroffen. Interessant ist zudem die Anmerkung der Regierung, dass auch die Schwierigkeiten der Leistungsbeurteilung für Lehrpersonen und der unterschiedliche Arbeitsmarkt für Lehrpersonen und allgemeines Verwaltungspersonal als Gründe für unterschiedliche Lohnsysteme zugelassen werden. Frage dazu: Warum soll etwas bei kantonsbesoldeten Lehrpersonen nicht möglich sein, was bei gemeindebesoldeten Lehrpersonen bereits eingeführt wurde? Der beschriebene Umstand, wonach die Arbeit der Lehrpersonen unzureichend qualifiziert werden könne, ist eine reine Schutzbehauptung. Der Alltag zeigt, dass mit modernen Evaluationssystemen die Leistung des Lehrpersonals genauso gut ermittelt werden kann wie in allen anderen Berufszweigen. Fakt ist, dass gewisse privilegierte Mitarbeitende des Kantons trotz Einführung des neuen Lohnsystems und trotz Grundsatzentscheid zur Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs auch bei schlechter Leistung mit einem automatischen Lohnanstieg privilegiert werden. Dies lässt unweigerlich die Frage aufkommen, ob den nicht vielleicht vor einer Lobby gekuscht wird. Immerhin ist die Regierung bereit zu prüfen, inwieweit dieses System über eine Anpassung der spezialrechtlichen Verordnungen im Grundsatz auch für die Lehrpersonen der Sekundarstufe zwei übernommen werden kann. Wenn die Regierung dieser Bereitschaft auch tatsächlich Taten folgen lässt, welche die klare Ungleichbehandlung korrigiert, kann die SVP-Fraktion mit der Antwort bzw. mit der Arbeit der Regierung zufrieden sein. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |