Geschäft: Einheitsgemeinden im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.18.30 |
Titel | Einheitsgemeinden im Kanton St.Gallen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 24.4.2018 |
Abschluss | 17.9.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Looser-Nesslau | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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17.9.2018 | Wortmeldung | Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir alle sprechen heute von funktionalen Räumen, von Agglomerationsprogrammen und der Digitalisierung. Die Aufgaben der Kommunen haben sich in den letzten 20 Jahren grundlegend geändert. Konnte früher ein Problem noch im Gespräch gelöst werden, stehen heute die Rechtsvertreter gegenüber. Die Komplexität und der Druck auf die Mitarbeitenden nimmt ständig zu. Oft sind sie ungewollt der Öffentlichkeit ausgesetzt. Wer weiss heute nach eine Gemeindegrenze verläuft? Aus historischen und politischen Gründen sind teilweise noch autonome Schulgemeinden vorhanden. In den letzten Jahren hat die Zusammenführung von politischen Gemeinden und Schulgemeinden abgenommen. Begründet wird das u.a. damit, dass die genannten Schulgemeinden nicht dem Gebiet der politischen Gemeinden sprechen. Gewisse Schulgemeinden bewegen sich demnach bereits in funktionalen und nicht althergebrachten Räumen und Strukturen. Daraus einen Vereinigungszwang für die politischen Gemeinden abzuleiten ist wahrscheinlich noch verfrüht. In diesem Zusammenhang erwähnt die Regierung nicht, das mit Art. 138 des heutigen Gemeindegesetzes die Möglichkeit besteht, Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht mehr zweckmässig erfüllen können, per Beschluss einer anderen Gemeinde zuzuordnen. Dieses heisse Eisen will die Regierung wohl nicht anpacken. Vielmehr soll die Lösung von unten wachsen. Ich bin allerdings überzeugt, dass der Kanton St.Gallen mit seinen Gemeinden gut beraten ist sich für die Zukunft zu rüsten. Das Aufrechterhalten von Strukturen, die dem Fortschritt im Wege stehen, ist sicherlich nicht das Ziel. Somit würde die vollständige Organisation in Einheitsgemeinden bereits einen erheblichen Vorteil bedeuten. Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip sind Erfolgsrezepte der Schweiz. Trotzdem werden immer mehr Kompetenzen auf Kantons- und Bundesebene verschoben. Die Gemeinden verlieren an Bedeutung, weil häufig die kritische Grösse fehlt, um die komplexen Aufgaben zu bewältigen. Um die Gemeinden wieder zu stärken, müssen die politischen Strukturen hinterfragt werden. Neue Strukturen müssen sich an den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts orientieren und sowohl der Demokratie als auch dem Subsidiaritätsprinzip wieder ein stärkeres Gewicht verleihen. Ganz im Sinne einer Stärkung der Gemeindeautonomie und des Milizprinzips. Das werde ich in einem weiteren Vorstoss aufgreift. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018 |