Geschäft: Schwarze Liste abschaffen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.18.11
TitelSchwarze Liste abschaffen
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung11.6.2018
Abschluss27.11.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 11. Juni 2018
AntragAntrag der Regierung vom 21. August 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2018Eintreten27Zustimmung78Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Im Jahr 2015 hat dieser Rat gegen den Widerstand unserer Fraktion eine Schwarze Liste der säumigen Prämienzahlenden eingeführt. Die Bilanz zu dieser Schwarzen Liste fällt ernüchternd aus. Es gibt keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Liste und der Höhe der Prämienausstände. Die Zahlungsmoral hat sich nicht verbessert. Auf der Liste sind nur 1'200 Personen verzeichnet, obwohl es deutlich mehr sein müssten. Die Kosten für Verlustscheine, die von Kanton und politischen Gemeinden übernommen werden, sind trotz der Schwarzen Liste laufend gestiegen.

Zudem trifft die Schwarze Liste und der damit verbundene Behandlungsstopp vor allem sozial und wirtschaftlich Schwächere. Sie müssen mit der erheblichen Gefahr leben, dass sie die medizinisch notwendigen Behandlungen nicht zeitgerecht erhalten. Weil überhaupt nicht klar ist, was denn nun überhaupt ein Notfall ist und was nicht, weigern sich in manchen Fällen die Krankenkassen sogar im Notfall die Behandlungskosten zu übernehmen oder dringend benötigte Medikamente zu bezahlen. Das sind unhaltbare Zustände und das verletzt unsere Verfassung, die ein Recht auf medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger garantiert. Das hat kürzlich auch im «Tagblatt» der Berner Gesundheitsökonom Heinz Locher sehr prominent kritisiert.

Das Führen der Schwarzen Liste kostet unseren Kanton jährlich rund 200'000 Franken. Diese Mittel sollten wir nicht in ein Instrument investieren, dass seine Wirkung völlig verfehlt und zudem zu erheblichen Problemen in der Praxis führt und hauptsächlich sozial und wirtschaftlich Schwächere trifft. Wir sind deshalb äusserst froh, dass auch die Regierung die Gutheissung der Motion und damit die Abschaffung der Schwarzen Liste unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir stellen mit Erstaunen fest, dass die Regierung von einer ernüchternden Bilanz der Schwarzen Liste spricht. Die Argumente auf dem roten Blatt überzeugen aber nicht und sind nicht stichhaltig.

Sie beschreiben zwar das Malaise, dass immer mehr Menschen in diesem Land trotz Obligatorium ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Bei keinem Argument der Regierung besteht aber ein stichhaltiger Zusammenhang mit der Schwarzen Liste oder gar einer Abschaffung dieser Liste. Im Gegenteil, die beschriebene Situation zeigt klar auf, dass wir eine Schwarze Liste benötigen. Der Kanton Thurgau hat die Situation rund um seine Schwarze Liste genau analysiert und kommt klar zum Schluss: Listen säumiger Prämienzahler sind notwendig. Zwei Drittel der Personen, die im Kanton Thurgau auf der Schwarzen Liste stehen, beziehen keine Prämienverbilligung. Das heisst es gibt mehr Leute, die nicht zahlen wollen, als solche, die nicht zahlen können. Und genau dafür braucht es eine Schwarze Liste.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Zunächst möchte ich meine eigene Situation in Bezug auf die Liste für säumige Prämienzahler, die so genannte Schwarze Liste offenlegen. Persönlich habe ich mit dieser Liste nichts zu tun, obwohl in eigener Praxis tätig.

Ich brauche diese Liste nicht, da die Zahlungsmoral im ländlichen Gebiet und in der kleinen persönlich geführten Praxis, in der ich tätig bin, so hoch ist, dass die Ausfälle zu vernachlässigen sind. Es ist jedoch so, dass die Schwarze Liste gerade in städtischen Gebieten oder auch in grösseren ambulanten Einrichtungen mit unpersönlicheren bzw. anonymeren Verhältnissen mit einem rascheren Wechsel in der Patientenschaft von grösserer Bedeutung ist, wie mir betroffene Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Praxen bestätigen konnten. Mit der Motion der SP-GRÜ-Fraktion wird die Abschaffung der Schwarzen Liste gefordert. Wir unterstützen diese Motion grossmehrheitlich nicht und lehnen auch das rote Blatt der Regierung ab. Dies aus folgenden Gründen:

  1. Im Kanton Thurgau wurde festgestellt, dass zwei Drittel der Personen, welche die Prämien nicht zahlen, diese eigentlich zahlen könnten. Auch bei einer vorsichtigen Schätzungen darf davon ausgegangen werden, dass im Kanton St.Gallen ebenfalls mehr als 50 Prozent des säumigen Prämienzahler in der Lage wären, die Prämien zu begleichen. Unabhängig von den von der Regierung auf dem roten Blatt angeführten Daten, die sich aus wenigen Jahren «Schwarze Liste im Kanton St.Gallen» ableiten lassen, denken wir, dass durch das Verhalten der Personen die zahlen könnten, dies aber nicht tun, grundsätzlich zentrale Werte unseres Krankenversicherungssystem ausgehebelt werden. Es geht in diesem System auch um Solidarität und Eigenverantwortung. Es kann ja nicht sein, dass Personen Gelder für individuelle Prämienverbilligung zweckentfremden. Es darf auch nicht der Eindruck entstehen, dass jeder und jede immer alles bekommt, unabhängig davon ob Prämien gezahlt werden oder nicht.

  2. Die Schwarze Liste im Kanton St.Gallen wird seit wenigen Jahren geführt. Mein Vorredner hat es gesagt, es besteht möglicherweise aber noch Verbesserungspotenzial. Wir gehen davon aus, dass die Effekte der sogenannten Schwarzen Liste erst in einigen Jahren, also mit einiger zeitliche Verzögerung wirklich messbar werden.

  3. Sowohl von den Motionären wie auch der Regierung wird angeführt, dass notwendige Behandlungen insbesondere auch im Notfall unterlassen werden könnten. Auf dem roten Blatt der Regierung werden auch zwei entsprechende Beispiele aufgeführt. Diese dürften, lassen Sie mich das betonen, das ist mir sehr wichtig, äusserst ungewöhnlich sein. Ich darf Ihnen an dieser Stelle versichern, dass im echten Leben, so wie dies im Alltag als Arzt in der Schweiz erlebe, unterlassene Hilfeleistungen in Notfällen fast nicht vorstellbar sind. Man darf wirklich kein Bild entwerfen, bei dem der Eindruck entstehen könnte, dass jemand in unserem Kanton im Notfall Schaden nimmt, weil irgend etwas mit seinem Versicherungsstatus nicht stimmt. Bucher-St.Margrethen hat es erwähnt, die Frage, was ist ein Notfall, diesbezüglich verweise ich auf das Geschäft im Nationalrat. Da hat der Bundesrat die Motion aus der nationalrätlichen Gesundheitskommission zu Annahme empfohlen, dass Kantone mit der Schwarzen Liste den Begriff Notfall klären müssen. Der Nationalrat hat diese Motion ebenfalls angenommen und so wird der Kanton St.Gallen in Bezug auf den Notfallbegriff Klarheit schaffen müssen und das schafft dann auch wiederum weitere Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger.

  4. Es gibt wirklich genügend Sozialhilfestellung, die es allen hier lebenden Menschen ermöglichen, einen intakten Versicherungsstatus zu haben. Wenn es einer Person mit einer chronischen Erkrankung oder vor einer Geburt über viele Monate hinweg nicht gelingt diese Hilfe abzuholen und einzufordern, dann liegt das auch in der Eigenverantwortung der betroffenen Person. Deshalb die ganze Schwarze Liste fallen zu lassen wäre der falsche Lösungsansatz. Vielmehr muss überdacht werden, ob gerade unselbständige Personen auf dieser Schwarzen Liste noch besser erfasst und enger begleitet werden können.

Die Regierung führt auf dem roten Blatt an, dass die Kosten für das Führen der Schwarzen Liste mit jährlich 190'000 Franken sehr hoch seien. Da stimmen wir der Regierung zu, diese Kosten sind wirklich sehr hoch, für uns eigentlich unerklärlich hoch. Aus unserer Sicht besteht diesbezüglich auch Klärungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Danke vielmals für ihre Voten, auch für die kritischen Voten. Ich kann Ihnen versichern, die Regierung die dann für die Umsetzung der Geschäfte und deren Beratung zuständig ist, und auch das Gesundheitsdepartement möchten natürlich alles daran setzen, dass diejenigen die Prämien bezahlen könnten und sie nicht bezahlen, dass die natürlich bezahlen müssen - das ist ganz klar. Es wäre ein Missverständnis, wenn man das anders interpretieren würde. Die Kernfrage ist nun, wie kann man das erreichen? Erreicht man das tatsächlich mit einer schwarzen Liste, ja oder nein? Und da gibt es Glaubensgrundsätze und Zahlen. Und die Zahlen zeigen leider auf, dass eine schwarze Liste diesbezüglich nicht hilft. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz Schweiz hat schweizweit eine Umfrage gestartet, die Kantone befragt und hat herausgefunden, dass die säumigen Prämienzahlenden, egal ob jetzt ein Kanton eine Schwarze Liste führt oder nicht, ganz unterschiedlich aufgeführt sind. Es gibt Kantone mit einer Schwarzen Liste, auf der die säumigen Prämienzahler als eine hohe Anzahl darauf stehen. Es gibt Kantone ohne Schwarze Liste, bei denen die Betreibungen oder die Verlustscheine, das ist ja eigentlich der Kernpunkt, die Verlustscheine tiefer sind als bei Kantonen, die eine Schwarze Liste führen. Es gibt kein einheitliches Bild, so gerne Sie das auch hätten, wir hätten das auch gerne. Es lässt sich tatsächlich nicht belegen.

Die Kantone, die keine Schwarze Liste führen, bleiben dabei, andere Kantone, die eine Schwarze Liste eingeführt haben, haben Sie zum Teil wieder abgeschafft. Ich erinnere daran an Solothurn und Graubünden, und nicht ohne Grund, weil sie einfach gesagt haben, dass die abschreckende Wirkung, die man gerne hätte, nicht eintritt. Das ist er ein Erfahrungsschatz, den man jetzt schweizweit gemacht hat.

Was kann man tun, um die säumigen Prämienzahlenden, die tatsächlich zahlen könnten, zum Zahlen bringt? Das wäre ein Fallmanagement, dass man einführen muss parallel zu einer Schwarzen Liste. Das kann man aber auch ohne Schwarze Liste tun und das hat der Kanton Thurgau auch gemacht. Wir haben das in der Antwort auf die Gutheissung auf der letzten Seite auch geschrieben: «Eine Liste für säumige Prämienzahlende ohne Verpflichtung der politischen Gemeinden für ein Fallmanagement, wo die Behörden frühzeitige auf säumige Prämienzahlenden zugehen können, deren persönliche Situation prüfen und die Betroffenen eng begleiten zeigt erfahrungsgemäss wenig bis keine Wirkung, weil die Haushalte bei Vorliegen von Verlustscheinen meist bereits aussichtslos verschuldet sind. Das ist die Kernfrage, und wie gesagt, die Erfahrung zeigt, ein solches Fallmanagement kann und sollte man so oder so einführen, damit man am Kern die ganze Problematik wirklich ansetzen kann und diesbezüglich wirklich eine Veränderungen herbeiführen kann.

Es ist auch die Erfahrung, dass bei der Ankündigung der Betreibungen die meisten, die bezahlen können, dann auch bezahlen. Das hat ebenfalls nichts mit der Schwarzen Liste zu tun.

Ich möchte der SVP-Fraktion noch in Erinnerung rufen, dass ein politisches Schwergewicht, Heinz Brand, diesbezüglich die Motion auf nationaler Ebene sehr unterstützt, und er ist ein renommierter Versicherer und hat aufgezeigt, dass es tatsächlich nicht sinnvoll ist diesen Weg zu gehen.

Wenn Sie jetzt das Gesundheitsdepartement beauftragen möchte, dass wir schauen sollen, dass die Versicherungen dafür sorgen, dass sie ihre Leute, welche die Prämien nicht bezahlen, auf die Schwarze Liste setzen, würden wir das gerne tun. Diese Empfehlung haben wir ab auch platziert, aber leider haben wir diesbezüglich keine gesetzliche Grundlage irgendwie auch sanktionieren zu können. Das geht nicht, die Versicherer müssen selber diese Verantwortung wahrnehmen. Das ist in letzter Zeit auch besser gelungen, die Zahl der säumigen Prämienzahlenden oder die Zahl auf der Schwarzen Liste ist dann aktuell auch bei 3'366 Personen, wobei immer wieder auch Leute von der aus Schwarzen Liste, wenn Sie gezahlt haben, weggenommen werde. Allerdings handhaben es die Versicherungen unterschiedlich. Es gibt immer noch rund 13 Versicherungen, die diese Schwarze Liste nicht nützen und damit haben wir eine rechtliche Ungleichbehandlung von den Versicherungen, welche die säumigen Prämienzahlenden auf die Liste setzen. Die rechtliche Ungleichbehandlung wirkt dann aber natürlich dramatisch, wenn es um den Notfall geht. Auch da gibt es auf nationaler Ebene jetzt einen Vorstoss, der darauf hin zielt, dass der Notfall definiert werden muss. Wir haben diesbezüglich bereits ein Gerichtsurteil erhalten. Da haben Sie recht, und wir waren froh darum, weil eine Geburt von einer Versicherung nicht als Notfall taxiert wurde und man diesbezüglich die Bezahlung oder die Behandlung nicht umsetzen wollte. Das Kantonsspital hat sich darüber hinweggesetzt, zum guten Glück, und hat dieser Frau in dieser Situation auch geholfen. Das Gericht hat dann auch bestätigt, dass das zu einem Notfall gehört.

Damit möchte ich Ihnen einfach noch einmal aufzeigen, es ist keine einfache Sache, es handelt sich um eine komplexe Thematik, und es geht hier nicht ums wollen oder nicht wollen, sondern es geht schlichtweg darum, etwas Wirkungsvolles umzusetzen. Aber selbstverständlich liegt es in Ihrer Kompetenz diesbezüglich zu entscheiden. Schweizweit ist die Tendenz anders und Sie haben es jetzt in der Hand, sich zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Entstehungsgeschichte der Liste der säumigen Prämienzahler ist geprägt von einer systematischen Verzögerungstaktik seitens des Gesundheitsdepartementes. Im Jahr 2011 hat die SVP- zusammen mit der FDP-Fraktion mit einer Motion die Einführung einer solchen Liste beantragt und der Kantonsrat hat der Motion mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Die sogenannte Schwarze Liste betrifft nicht etwa Zahlungsunfähige, sondern zahlungsunwillige Personen. Ausdrücklich nicht auf die Liste gesetzt, werden Sozialhilfebezüger, Bezüger von Ergänzungsleistungen und Kinder. Die anderen Personen sind jene, die ihr Geld lieber für etwas Anderes ausgeben, als für die Krankenkassenprämien.

Die Gutheissung der Motion geschah gegen den Willen der Regierung bzw. gegen den Willen des Gesundheitsdepartementes, das seither alles getan hat, um die Wirksamkeit der Liste einzuschränken. Zuerst mit einer Verzögerung der Einführung um vier Jahre und als mit der Liste dann im Jahr 2015 schlussendlich angefangen wurde, mit einer Umsetzung, die völlig ungenügend ist. Zur Illustration meiner Aussage hier einige Vergleichszahlen aus anderen Kantonen. Im Kanton Aargau sind 12'000 Personen auf der Schwarzen Liste bei einer Einwohnerzahl von 660'000. Im Kanton Thurgau sind 6'600 Personen auf der Liste bei einer Einwohnerzahl von 270'000. Im Kanton St.Gallen sind ein 1'200 Personen auf der Liste bei einer Einwohnerzahl von rund 500'000. Das bedeutet, der Kanton Thurgau hat etwa halb so viele Einwohner, wie der Kanton St.Gallen, hat aber mehr als fünf Mal so viele säumige Prämienzahler. Der Kanton Aargau hat rund 25 Prozent mehr Einwohner als der Kanton St.Gallen, die Zahl der registrierten, säumigen Prämienzahler ist aber zehn Mal so gross. Weil die Zusammensetzung der Bevölkerung und die Einkommensverhältnisse in allen drei Kantonen ähnlich sind, gibt es für diese erstaunlichen Zahlen nur eine Erklärung: Die Unterschiede erklären sich mit der Art und Weise der Handhabung der Liste, deren Umsetzung im Kanton St.Gallen offensichtlich nur mit grossen Widerwillen geschieht.

In der Begründung ihres Antrags erwähnt die Regierung, dass sich noch nicht alle Krankenversicherer an die gesetzlichen Abläufe halten. Wenn das tatsächlich so ist, dann stellt sich die Frage, was die Regierung bisher unternommen hat, um diesen Missstand zu korrigieren. Gemäss der Regierung belaufen sich die Kosten der Schwarzen Liste auf jährlich 190'000 Franken. Nicht erwähnt wird, wie hoch die Kosten der medizinischen Gratisleistungen sind, die von den unwilligen Prämienzahlern bezogen werden.

Als Argument gegen die Schwarze Liste führt die Regierung den Fall des verstorbenen HIV-Patienten in Chur auf. Die genauen Umstände dazu, werden aber nicht erwähnt. Ebenso wenig werden die Hintergründe für die Ablehnung der Übernahme der Geburtskosten seitens einer Versicherung erklärt, ausser dass auch dieser Fall als Argument gegen die Schwarze Liste aufgeführt wird. Das ist keine seriöse Argumentation.

Zudem schreibt die Regierung, im KVG sei der Notfallbegriff nicht klar umschrieben – das stimmt. Gleichzeitig unterlässt ist die Regierung aber darauf hinzuweisen, dass vier Monate vor ihrer Stellungnahme zur Motion das St.Galler Verwaltungsgericht das nachgeholt hat und sehr wohl definiert hat, was man unter einem Notfall zu verstehen hat.

Das System der Krankenkassenprämien basiert auf dem Grundsatz der Solidarität. Das heisst, man zahlt die Prämie, unabhängig davon, ob man gesund oder krank ist. Leider gibt es Leute, die zahlungsunwillig sind und das System ausnutzen auf Kosten der ehrlichen Prämienzahler. Die Schwarze Liste erfüllt ihren Zweck, denn sie hat eine präventive Wirkung auf finanzielle Trittbrettfahrer. Dass dieses unsolidarische Verhalten ausgerechnet von den Sozialdemokraten unterstützt wird, die sich die Solidarität auf ihre Fahne geschrieben haben, darüber kann man nur den Kopf schütteln.

Es gibt keinen Grund, die Liste der säumigen Prämienzahler wieder abzuschaffen. Im Gegenteil, das Gesundheitsdepartement sollte den Auftrag des Kantonsrates endlich ernst nehmen und ihn korrekt umsetzen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018