Geschäft: Ausschaffungen krimineller Ausländer im Kanton St.Gallen im Jahr 2017

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.51
TitelAusschaffungen krimineller Ausländer im Kanton St.Gallen im Jahr 2017
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung12.6.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 12. Juni 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. August 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Wortmeldung

Schmid-Grabs: (im Namen der SVP-Fraktion): die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die SVP-Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass die Härtefallklausel in zwei von 46 Fällen durch das Gericht angewendet wurde und in acht Fällen durch die Staatsanwaltschaft.

Wir nehmen jedoch mit einem gewissen Erstaunen zur Kenntnis, dass im Fall der staatsanwaltschaftlich ausgesprochenen Härtefallklausel keine Grundgesamtheit erwähnt, bzw. keine Anzahl der Fälle genannt wird, die hier als Grundlage dient. Wir würden uns in Zukunft wünschen, dass das noch etwas präziser erwähnt wird. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der Kanton hier jährlich Rechenschaft ablegen sollte. Wir bekommen beispielsweise jährlich ein schönes Büchlein, wo die wichtigsten Kennzahlen des Kantons St.Gallen ausgewiesen sind. Als Denkanstoss: Hier könnte man z.B. auch die Anzahl der Ausschaffungen und die Anzahl der Anwendungen der Härtefallklausel transparent ausweisen, so dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons auch nachvollziehen können, ob denn der Volksentscheid zur Ausschaffungsinitiative von 2009 tatsächlich auch so angewendet wurde, wie wir das gerne hätten.

Wir nehmen mit einer gewissen Freude zur Kenntnis, dass anscheinend tatsächlich die Härtefallklausel in Ausnahmefällen angewendet wurde. Natürlich sind wir uns aber in der SVP-Fraktion einig, dass es diese Härtefallklausel gar nicht gebraucht hätte. Die Gerichte wenden aber die bestehende Gesetzesordnung an und das ist selbstverständlich aus kantonaler Sicht zu akzeptieren. Wir wünschen uns, dass ein ordentliches Reporting eingeführt wird, so dass wir in Zukunft nicht wieder den teuren Weg über einen Vorstoss gehen müssen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019