Geschäft: Überhöhte Gebühren beim Strassenverkehrsamt? (Titel der Antwort: Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei den Strassenverkehrsgebühren)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.18.68 |
Titel | Überhöhte Gebühren beim Strassenverkehrsamt? (Titel der Antwort: Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei den Strassenverkehrsgebühren) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 17.9.2018 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2019 | Wortmeldung | Bühler-Schmerikon (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir hätten eigentlich die Antwort schon viel früher erwartet, ist es doch offensichtlich, dass der Kanton St.Gallen einer der teuersten in Sachen Gebühren und Abgaben ist. Nicht umsonst werden viele Fahrzeuge, vor allem wegen den überhöhten Gebühren im Kanton St.Gallen, in den Nachbarkantonen, z.B. Graubünden, Thurgau usw. eingelöst. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass umso mehr Benutzer bzw. Fahrzeughalter eine Gebühr für eine Leistung erbringen, infolgedessen auch die Gebühren bzw. Abgaben entsprechend massiv gesenkt werden müssten. Mit einem Kostendeckungsgrad von 140 Prozent kommt uns das doch sehr fragwürdig vor, was sich hier der Kanton St.Gallen erlaubt oder leistet. Die angekündigte Anpassung bzw. Senkung des Verkehrsgebührentarifs auf den 1. Januar 2020 ist deshalb längst überfällig. Wie viel die Gebührenreduktion ausmacht, bleibt leider unbeantwortet. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |