Geschäft: XVIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 27.19.01 |
Titel | XVIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Kantonsrat |
Eröffnung | 15.8.2018 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.6.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Bericht und Entwurf des Präsidiums vom 4. April 2019 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 28. Juni 2019 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Böhi-Wil zu Art. 107 Abs. 3 vom 23. April 2019 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion auf Rückweisung vom 23. April 2019 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Rechtspflegekommission zu Art. 20 Abs. 1 Satz 2 vom 23. April 2019 | |
17.9.2019 | Antrag | Antrag der Redaktionskommission vom 16. September 2019 | |
11.9.2019 | Antrag | Antrag des Präsidiums vom 14. August 2019 | |
18.9.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Ziff. 4 vom 18. September 2019 | |
22.10.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 19. Juli 2019 | |
8.10.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 3. Oktober 2019 | |
2.10.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 18. September 2019 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion auf Rückweisung vom 23. April 2019 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 11. Juni 2019 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 81.19.01 / 27.19.01 voKo Tätigkeit des Parlamentes 2014 bis 2018 und XVIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Präsidium des Kantonsrates bis 2020 | 3.8.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
24.4.2019 | Rückweisung / Eintreten | 72 | Antrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion auf Rückweisung | 39 | Antrag des Präsidiums auf Eintreten | 9 | |
24.4.2019 | Antrag auf Rückweisung | 34 | Antrag CVP-GLP-Fraktion | 78 | Antrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion | 8 | |
18.9.2019 | Antrag des Präsidiums zu Ziff. 3 der Anträge | 113 | Zustimmung | 2 | Ablehnung | 5 | |
18.9.2019 | Ziff. 3 der Anträge | 24 | Antrag der vorberatenden Kommission | 89 | Antrag des Präsidiums | 7 | |
18.9.2019 | Antrag des Präsidiums zu Ziff. 2 der Anträge | 113 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 7 | |
18.9.2019 | Gesamtabstimmung | 113 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 7 | |
18.9.2019 | Art. 20 Abs. 1 Satz 2 | 89 | Festhalten am geltenden Recht | 13 | Antrag der Rechtspflegekommission | 18 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2019 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): zieht den Antrag zurück. Dieser Antrag auf Auftrag ist kein Schnellschuss. Wir wollen damit keinen Überraschungseffekt erzielen, sondern es wurde bereits vor der Session ausführlich diskutiert, auch mit anderen Fraktionen. Es handelt sich auch um ein Thema, das wir bereits vor vier Jahren intensiv diskutiert haben. Es ist alles andere als ein Schnellschuss. Ich kann Sie beruhigen, auch wir haben den gangbaren Weg einer Motion geprüft, haben das ursprünglich auch so formuliert, sogar schon so eingereicht, haben uns dann aber in verschiedenen Gesprächen mit den Parlamentsdiensten und weiteren Involviertens für diesen neuen Weg, für diesen Antrag auf Auftrag, entschieden, und haben das entsprechend umgemünzt. Ich kann jetzt aber diesen Voten folgen. Uns geht es nur darum, dass wir dieses Thema – für die einen dieses Problem – das wir immer wieder diskutiert haben, irgendwann endgültig lösen können. Ich habe von den meisten Vorrednern gehört, dass die dasselbe Interesse haben und bin deshalb auch beruhigt. Es gibt bereits einen Motionsentwurf, und so wie ich das verstanden habe, würde dieser Motionsentwurf dann von allen unterzeichnet, auch von der SVP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Sailer-Widlhaus-Alt St.Johann: Ich habe eine Frage an Canisius Braun: Sie hören bald auf, deshalb dürfen Sie sich jetzt sicher ganz frei äussern. Ich bin etwas überfordert mit dem Tempo, Motion ja oder nein, Antrag Güntzel-St.Gallen, der mir auch sympathisch ist, ja oder nein. Ich möchte gerne von Ihnen eine Einschätzung, wenn Sie das dürfen. Ich möchte ehrlich und offen hören, wie er das sieht. Ob er einen weiterführenden Status Quo befürworten würde, oder eine Entflechtung begrüsst, wenn er seine Nachfolgerstelle neu beschreiben müsste. Ich bin da ehrlich gesagt etwas überfragt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Sie haben es bereits gehört, es wird zu diesem Thema eine überparteiliche Motion geben. In unseren Augen ist es ebenfalls dringend angezeigt, dass hier eine Entflechtung erfolgt, dass wir hier als Parlament gestärkt sind durch die Unterstützung der Parlamentsdienste, die klar auch dem Parlament zugeordnet sind, und die uns hier begleiten und beraten. Wir haben uns bereits in der Vergangenheit für diese Entflechtung stark gemacht und sind damit in diesem Rat nicht durchgedrungen. Deshalb unterstützen wir selbstverständlich dieses Anliegen auch weiterhin. Die CVP-GLP-Fraktion hat nun ausgeführt, es sei mit der Motion dann möglich, dies längerfristig zu überprüfen, sich Zeit zu nehmen bis im Jahr 2024. Da sind wir also ganz klar anderer Meinung. Wir reichen diese Motion jetzt gemeinsam ein, aber über das Tempo haben wir offenbar hier keine Einigkeit. Wir sind klar der Meinung, dies muss jetzt passieren und deshalb ist es uns auch ein Anliegen, diese Motion in dieser Session einzureichen. Es geht ja darum, dass der neue Staatssekretär bestimmt wird und es ist für uns klar, dieser Staatssekretär muss sich im Klaren sein, dass es in der nächsten Zeit eine Änderung seiner Funktion geben könnte. Sonst haben wir erneut die Situation, dass jemand gewählt ist und wir können nichts ändern, er hat seine Funktion. Wir müssen jetzt das Signal an die Bewerberinnen und Bewerber aussenden, dass wir hier überparteilich eine Änderung wollen. Der Auftrag der SVP-Fraktion erscheint uns auch nicht ganz sachgemäss. Das Geschäftsreglement des Kantonsrats (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) ist eigentlich der KV und dem StVG untergeordnet, überall dort braucht es vermutlich Anpassungen. Über den Wahlmodus müsste man dann entscheiden, wer für die Wahl zuständig ist. Dafür müsste die Verfassung angepasst werden. Im StVG ist vorgesehen, wie die Funktionen sind, das müsste man auch anpassen. Deshalb wählen wir den Weg über die Motion und nicht über einen Auftrag im Rahmen des GeschKR. Aber das Tempo muss hoch sein. Es soll also nicht erst im Jahr 2024 irgendwann vielleicht eine Änderung geben. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Der Antrag der SVP-Fraktion mit der Absicht, die Aufgaben des Staatssekretärs neu zu ordnen und ihn von den Aufgaben für den Kantonsrat zu entlasten, kann nicht allein mit einer Anpassung des Geschäftsreglementes geregelt werden. Vielmehr regelt das StVG die Rolle des Staatssekretärs. Zudem muss bei einer allfälligen Überprüfung der Rolle des Staatssekretärs auch die Frage beantwortet werden, ob wir das bewährte Kooperationsmodell beibehalten wollen. Diese Grundsatzfrage wurde in diesem Rat früher ansatzweise diskutiert. Es wurden aber lediglich vor vier Jahren Anpassungen bei den Parlamentsdiensten beschlossen und auch umgesetzt. Die CVP-GLP-Fraktion ist der Meinung, dass im Zusammenhang mit der Rolle des Staatssekretärs auch Grundsatzfragen geklärt werden müssen. Es wäre nach unserer Meinung deshalb falsch, mit einem Schnellschuss irgendwo noch vor dem 1. Juni 2020 die Rolle des künftigen Staatssekretärs bzw. der neuen Staatssekretärin neu zu definieren. Insbesondere regelt die Kantonsverfassung in Art. 64 Abs. 1 Bst. d (sGS 111.1; abgekürzt KV) die Frage der Wahl des Staatssekretärs. Und gerade dieser Artikel liegt quer zum Antrag der SVP-Fraktion. Der Kantonsrat will im laufenden Prozess mit der Wahl eines neuen Staatssekretärs seine Rechte wahrnehmen. Gleichzeitig soll dann gemäss vorliegendem Antrag der neue Staatssekretär ab 1. Juni 2020 allein der Regierung verpflichtet sein. Es ist nicht mehr als logisch, dass die Regierung seinen Staatssekretär, welcher künftig Stabschef ist, selber bestimmen und wählen will. Die Frage zur Rolle des Staatssekretärs ist ein bedeutender Schritt und muss ergebnisoffen über den Weg der Motion begangen werden. Anpassungen von StVG und allenfalls auch der KV benötigen Zeit. Eine Umsetzung ist nach unserer Meinung realistischerweise auf das Jahr 2024 möglich. Der Vorstoss geht in die richtige Richtung, ist jedoch nur eine Teillösung. Wir unterstützen eine umfassende Prüfung der Entflechtung der Aufgaben des Staatssekretärs und sind bereit, einen entsprechenden Gesetzgebungsprozess mittels Motion auszulösen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Was hier vorgelegt wird, scheint ein nicht seriös geprüfter Schnellschuss zu sein. In einer Hauruck-Übung soll die Rolle des Staatssekretärs gegenüber dem Parlament grundsätzlich neu ausgestaltet werden, ohne dass klar ist, ob das Parlament auf diesem Weg gestärkt wird oder nicht. Man möchte den Staatssekretär von sämtlichen Aufgaben zu Gunsten des Parlaments entbinden. Der Staatssekretär ist dann nur noch der Sekretär der Regierung. Eine solche Lösung, wonach das Parlament den Sekretär der Regierung wählt, wäre in der Schweiz wohl ein Novum. Wenn der Staatssekretär keine Aufgaben gegenüber dem Parlament hat, dann ist auch eine Wahl durch das Parlament zu überdenken. Nach Art. 6a Abs. 3 des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1; abgekürzt StVG) bleiben bei diesem vorliegenden Vorschlag die Parlamentsdienste administrativ der Staatskanzlei unterstellt. Damit bleibt der Staatssekretär formell die vorgesetzte Stelle gegenüber dem Leiter Parlamentsdienste, und damit wird das eigentlich angestrebte Trennmodell gerade nicht umgesetzt. Vielmehr wird ein Zuständigkeitsgeflecht geschaffen, das keinen Sinn macht. Kurzum, eine Änderung hin zum Trennmodell führt zu verschiedenen gesetzlichen Anpassungen im StVG. Allein schon diese Tatsache macht es notwendig, eine Anpassung via Motionsweg herbeizuführen. Deshalb unterstützt die FDP-Fraktion diesen Weg via Motion, aber nicht den vorliegenden Auftrag. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich habe beim Eintreten schon Gründe oder Überlegungen zu unserem Auftrag geäussert. Ich möchte an dieser Stelle noch ein paar Stichworte sagen. Es ist für uns nicht nur ein weiterer Schritt in der Verselbständigung der Parlamentsdienste, sondern es ist auch ein wichtiger, vielleicht sogar letzter Schritt in der klaren Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative. Unabhängig von der Frage, ob das ein Staatssekretär ist oder eine Person in einer Firma in einem anderen Bereich, es ist nie einfach. Es gibt das Sprichwort: Diener zweier Herren zu sein ist nicht möglich oder zumindest schwierig. Für uns ist es auch wichtig, dass diese höchste Stabstelle für Regierung, aber auch für das Parlament, unabhängig ist, in dem Sinn, dass sie nicht auf zwei Herren oder Damen Rücksicht nehmen müssen, denn die beratende Stimme dieser Person kann sehr wesentlich sein für die Meinungsbildung, denn, ob man selber stimmen kann oder nicht, hat mit dem Einfluss auf das Resultat wenig zu tun. Deshalb bitte ich Sie, unserem Auftrag zuzustimmen. Wir glauben, es wäre der schnellste Weg, das jetzt zu machen, damit auch die Interessentinnen und Interessenten schon rechtzeitig wissen, dass da mit einer Aufgabenentflechtung zu rechnen ist. Das sind die wichtigsten Gründe neben dem, was wir im Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 4 vom 18. September 2019 geschrieben haben. Ich danke für die Unterstützung durch diejenigen, die ebenfalls eine klare Trennung zwischen Legislative und Exekutive wollen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Auftrag des Präsidiums zu Ziff. 3 mit 113:2 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Auftrag des Präsidiums zu Ziff. 3 dem Auftrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 mit 89:24 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Louis-Nesslau, Kommissionspräsident: Wir haben nicht über eine Ziff. 3 nach Antrag des Präsidiums abgestimmt, sondern nur über diejenige nach Antrag der vorberatenden Kommission. Die vorberatende Kommission hat mit 15:0 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Wenn aber diese Prüfung gemacht wird, ersuche ich das Präsidium, unabhängig vom Resultat und ohne den formellen Antrag zu ändern, auch die Frage zu untersuchen, ob es Entfernungszuschläge welcher Art auch immer, weiterhin geben soll, die dann nicht steuerbar sind. Ich möchte der Diskussion oder Motion nicht vorgreifen, die jetzt die hängigen Fälle behandelt, aber dass sollte klar geregelt sein, welche Art der Entschädigung gefunden wird, und dass diese aufgrund der Notwendigkeit für die Tätigkeit als Kantonsrat nicht steuerpflichtig sind. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Blumer-Gossau: Wie der Präsident gesagt hat, liegt Ihnen zu Ziff. 3 auch ein Antrag des Präsidiums vor, und in diesem wird die Motion 42.19.18 «Ostwind statt Abgaswolken» in der Begründung erwähnt. Ich bin Erstunterzeichner dieser Motion, darum freut mich natürlich dieser Antrag des Präsidiums, der ja explizit festhält, dass bei der Überprüfung des Entfernungszuschlags zu prüfen sei, inwiefern verstärkte Anreize zum Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr geschaffen werden können. Das entspricht meiner Motion mindestens teilweise. Ich möchte hier zumindest festhalten, dass das erklärte Ziel für die Zukunft sein muss, dass die Sessionen des Kantonsrates wie auch die Sitzungen der vorberatenden Kommission stets mit dem öV, und wenn die Distanz klein ist, allenfalls auch zu Fuss oder mit dem Velo besucht werden und nicht mit dem Auto. Ausnahmen fürs Auto wären dann möglich, wenn man zu zweit, zu dritt oder noch lieber zu viert im gleichen Fahrzeug sitzt. Dann sieht das wieder anders aus. Das bedingt, dass die Tagungsorte für die Kommissionen stets an einem Ort festgelegt werden, der mit dem öV gut erreichbar ist. Insofern bin ich froh, wenn bei der Auftragserfüllung darauf geachtet wird, dass auch diese Tagungsorte wirklich so gewählt werden müssen, dass sie öV-freundlich zu erreichen sind. Wenn Sie dem Antrag des Präsidiums zustimmen, könnte ich anschliessend meine Motion zurückziehen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Auftrag zu Ziff. 2 mit 113:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den XVIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates mit 113:0 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Art. 107 (Allgemeines) Böhi-Wil: beantragt Art. 107 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Der Wortlaut samt Liste der Unterzeichner wird spätestens am Ende der Session in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.» Es ist eine gewisse Zeit her, seit ich diesen Antrag eingereicht habe. Mittlerweile habe ich als Mitglied der Begleitgruppe Ratsinformationssystem erfahren, dass mein Anliegen ernsthaft geprüft und höchstwahrscheinlich im Rahmen dieses Abläsungsprojekts umgesetzt wird. Daher ziehe ich meinen Antrag wieder zurück. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich habe mit Interesse bzw. auch mit einem gewissen Erschrecken den Ausführungen von Noger-St.Gallen zugehört. Wenn dem so ist, wie Sie schildern – ich nehme nicht an, dass Sie jetzt genau in dem Zustand sind, als sie nach dem Lesen unsicher waren – dann gehört, was Sie heute gesagt haben, nicht nur zu Protokoll, sondern ich hoffe, dass das das Präsidium und die Parlamentsdienste dies selber aufnehmen und diskutieren. Ob es dann eine bessere Lösung gibt? Ich stelle keinen Auftrag, aber nur zur Kenntnis nehmen wäre schade, wenn der Zustand so ist. Ich bitte das Präsidium, diese Problematik bzw. diese Situation aufzunehmen, zu analysieren und allenfalls in einer nächsten Botschaft oder in einem Bericht an uns mindestens eine Antwort dazu zu geben. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Noger-St.Gallen: Ich spreche zu Art. 66bis und 67 des Berichts und Entwurfs des Präsidiums. In Art. 67 steht, dass die Protokolle der vorberatenden Kommission der Geschichtsschreibung zugänglich gemacht werden, wenn ein bestimmtes Interesse vorhanden ist. Mit anderen Worten, was wir in den vorberatenden Kommissionen sagen, wird über Jahrzehnte aufbewahrt. Ich weiss auch zum Teil wo und habe das selbst schon gesucht. Das ist ein Erlebnis. Das Erlebnis wird aber zum Teil etwas schwierig. Wenn ich meine eigenen Voten nachlese, dann frage ich mich, ob ich wirklich in dieser Kommission war, und wenn, ob ich alle Tassen im Schrank hatte. Weshalb ist das so? Wir haben in den vorberatenden Kommissionen die Gepflogenheit, Mundart zu sprechen, und die neue Gepflogenheit ist, geschätzte Protokollführerin, dass fast vollständige Wortprotokolle gemacht werden, und nicht mehr eine Zusammenfassung des Gesagten mit Blick auf die gesamte Thematik. Und diese vollständigen Wortprotokolle, die auch Scherze von Mundart ins Hochdeutsch übersetzen, sind wirklich schwierig. Nachher haben wir dieses Genehmigungsverfahren, dass wir jetzt vereinfachen, zugegebenermassen. Aber der Kommissionspräsident müsste dann alles nachlesen, und überlegen, ob XY das wirklich so gesagt und auch so gemeint hat. Hand aufs Herz, ich als Kommissionspräsident korrigiere doch nicht die Voten, die andere gehalten haben. Meine Voten sehe ich dann aber erst, nachdem das Protokoll schon genehmigt wurde. Tinner-Wartau hat gesagt, dann könne man ja eine Protokollbeschwerde machen, aber das wollen wir nicht. Wir wollen nicht, dass 200 Protokollbeschwerden quer durchs Jahr noch Richtung Staatskanzlei flattern. Darum gebe ich Ihnen jetzt noch ein paar Gedanken aus der FDP-Fraktionssitzung mit: Ich bin mir dessen bewusst, dass ich jetzt keinen konkreten Antrag stellen werde. Aber vielleicht könnten wir das in der nächsten Phase der Beurteilung unserer Arbeit einfliessen lassen. In unserer Fraktion wurde gesagt, die Protokolle der vorberatenden Kommission, so wie wir sie jetzt haben, machen die Essenz des Gesagten in vielen Fällen nicht mehr vollziehbar. Das ist an sich schon schlimm genug. Es geht aber schlimm weiter, man hat auch gesagt, eigentlich würde ja das Audio-Protokoll reichen. Wenn wirklich jemand da nachschauen würde, dann könnte man auch selber beurteilen, wie das wirklich gemeint war. Ich weiss, dass jetzt anders entschieden wurde. Es hat jemand gesagt, und es war nicht der Geringste in unserer Fraktion, das Protokoll erfüllt den Zweck nicht mehr, weder für die Materialien noch für die Arbeit in den laufenden Geschäften. Wenn das der Fall ist, dann ist das dramatisch. Dann wäre es nämlich ein Leerlauf, und ein Leerlauf der soviel kostet, wenn wir zwei akademisch ausgebildete Protokollführerinnen in den vorberatenden Kommissionen während Stunden sitzen haben, die nachher das Protokoll noch schreiben müssen und der Präsident muss es im Prinzip noch lesen. Jemand hat gesagt, auch nicht der Geringste, ich schaue diese Protokolle eigentlich gar nicht an, die nützen mir für die Arbeit nichts. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Rechtspflegekommission mit 89:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Maurer-Altstätten, Präsident der Rechtspflegekommission: Ich halte in diesem Fall an meinem Antrag fest und ziehe ihn im Namen der Rechtspflegekommission nicht zurück. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich habe nicht verstanden, ob jetzt der Präsident der Rechtspflegekommission den Antrag zurückgezogen hat oder nicht. Wenn Sie den Antrag zurückziehen, würde ich diesen übernehmen, damit wenigstens ein Ergebnis vorliegt. Damit es für Sie klar ist, ich bin sehr lange im Rat, aber in den 70er/80er-Jahren war ich noch nicht dabei. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Louis-Nesslau, Präsident der vorberatenden Kommission: Ich kann Ihnen versichern, in der vorberatenden Kommission haben wir auch am Nachmittag intensiv darüber diskutiert und nicht etwa gejasst, wie das anscheinend früher üblich war. Wir hatten zwei Anträge: Der Antrag der StwK wurde mit 8:7 Stimmen abgelehnt und der Antrag der Rechtspflegekommission wurde mit 13:2 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Maurer-Altstätten, Präsident der Rechtspflegekommission: In der Tat ist es so, dass dieser Antrag noch von der «alten» Rechtspflegekommission formuliert wurde. Wir haben das kurz in der Rechtspflegekommission in der neuen Zusammensetzung besprochen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir im Wesentlichen das besprochen haben, was uns Güntzel-St.Gallen jetzt gesagt hat. Es macht einen bestimmten Sinn, wenn man länger in einer Kommission bleiben kann, aus Sicht von Kontinuität und aus Sicht der Fortführung einer gewissen Sachkenntnis innerhalb der Kommission. Ich bin aber mittlerweile der Meinung, das wurde in der vorberatenden Kommission durchaus zur Genüge besprochen und ich spreche hier als Präsident der Rechtspflegekommission: Wir werden uns dem kaum widersetzen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich weiss nicht, ob auch noch jemand von der aktuellen Rechtspflegekommission sprechen wird. Ich war zumindest zum Zeitpunkt des Beschlusses bzw. der Antragstellung noch Mitglied und nicht ganz unschuldig an diesem Vorschlag. Ich bin mir auch bewusst, dass das in der vorberatenden Kommission keine Mehrheit gefunden hat. Erlauben Sie mir wenigstens einige Hinweise, weshalb ich den Antrag in der Rechtspflegekommission gestellt hatte, nicht dass es am Schluss noch heisst «Lex-Güntzel». Ich erkläre Ihnen zunächst einmal, weshalb es diese Regelung gibt. Soweit ich das mitbekommen habe, und ich weiss nicht, wie lange es ständige Kommissionen und diese Bestimmung in unserem Rat schon gibt, wurde diese Bestimmung in den 70er- oder 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts von den jüngeren oder nicht so einflussreichen Mitgliedern des Grossen Rates, eingeführt, weil es insbesondere in der Finanzkommission, die einen spezielleren Sitzungs- oder Arbeitsrhythmus hatte – am Morgen eine kurze Sitzung mit gutem Mittagessen, am Nachmittag Jassen – wenige Rücktritte gab. Ich weiss nicht, ob die staatswirtschaftliche Kommission (StwK) gleich gehandelt hatte. Und dann hat man den Aufstand gemacht und entschieden, dass man eine Amtszeitbeschränkung macht. Das kann durchaus Sinn machen und der Antrag der Rechtspflegekommission war es nicht, diese Regelung aufzuheben, sondern es den Fraktionen frei zu überlassen, wen sie wieder oder wen sie nominieren. Das ist die Frage. Es geht nicht um die Aufhebung einer durchaus sinnvollen Amtszeitbeschränkung von sechs Jahren für Mitglieder und maximal acht Jahren für Präsidenten. Sondern es geht um die Frage, ob die Fraktionen eine Wahlfreiheit haben oder ob sie sie nicht haben. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mehrheitlich wieder, oder noch immer Angst besteht, nicht vor sich selber, aber vor den Fraktionen oder den starken Leuten, wer das auch immer sein mag. Sonst könnte man diese Einschränkung, die eigentlich das Parlament eher schwächt als stärkt, aufheben. Ich verzichte selber darauf, jetzt den Antrag zu stellen. Ich bin mir bewusst, er besteht hier noch als Antrag der Rechtspflegekommission zu Art. 20 Abs. 1 Satz 2 vom 23. April 2019 und ich habe vergessen, abzuklären, ob noch jemand von der aktuellen Rechtspflegekommission dazu spricht. Aber am Schluss wird es eine Abstimmung geben und dann wissen wir definitiv, nicht nur wie die vorberatende Kommission sich dazu äussert, sondern wie sich dieser Rat dazu geäussert hat. Deshalb habe ich Ihnen einige Informationen gegeben, weshalb es diese Bestimmung gibt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | Sprecher des Präsidiums, beantragt im Namen des Präsidiums: «das Geschäft an das Präsidium zurückzuweisen, eine Vernehmlassung bei den ständigen Kommissionenen und der Fraktionen bis Mitte Mai durchzuführen und das Geschäft in der Septembersession zu beraten». Namens des Präsidiums nehme ich Stellung zu den beiden Rückweisungsanträgen. Das Präsidium anerkennt den von allen vier Fraktionen im Rat geäusserten Wunsch, den Fraktionen und Kommissionen mehr Zeit einzuräumen, um sich sorgfältig mit der umfangreichen Vorlage auseinanderzusetzen. Das Präsidium beantragt Ihnen deshalb im Sinn des Antrags der CVP-GLP-Fraktion, die beiden Geschäfte an das Präsidium zurückzuweisen und das Präsidium zu einer Konsultation der ständigen Kommissionen und der Fraktionen zu verpflichten. Um der Konsultation genug Zeit einzuräumen das Präsidium denkt an eine Konsultationsfrist bis Mitte Juni , beantragt Ihnen das Präsidium die erneute Traktandierung nicht in der Junisession, sondern in der Septembersession 2019. Dies ermöglicht es dem Präsidium, die Stellungnahmen der ständigen Kommissionen und der Fraktionen auszuwerten und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wo es am vorliegenden Entwurf festhalten will und wo nicht. Als nicht zielführend erachtet das Präsidium die im einen Antrag enthaltene Forderung, über die Konsultation der ständigen Kommissionen und der Fraktionen hinaus auch noch eine vorberatende Kommission zu bestellen. Mit dem Verzicht auf die Bestellung einer vorberatenden Kommission werden auch verschiedene Probleme vermieden, die sich ergeben, wenn eine vorberatende Kommission für eine Vorlage des Präsidiums oder einer ständigen Kommission bestellt wird. Im Gegensatz zur Vorberatung von Vorlagen der Regierung stellen sich nämlich verschiedene Fragen in Bezug auf die Zusammensetzung der Kommission und der Vertretung der Vorlage in der Kommission. Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag des Präsidiums zuzustimmen und damit die Rückweisung der beiden Geschäfte an das Präsidium, die Verpflichtung des Präsidiums zur Konsultation der ständigen Kommissionen und der Fraktionen sowie die erneute Traktandierung in der Septembersession 2019 zu beschliessen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion: «Rückweisung an das Präsidium mit dem Auftrag, die Geschäfte für die Junisession 2019 nach vorgängiger Konsultation der Rechtspflegekommission, der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Finanzkommission erneut zu traktandieren.» | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | beantragt im Namen der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion: «Rückweisung an das Präsidium mit folgendem Auftrag, eine vorberatende Kommission zu bestellen und dieselbe einzuladen, bei der Vorberatung der Rechtspflegekommission, die Staatswirtschaftliche Kommission sowie die Finanzkommission zu konsultieren». | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion einen geänderten Wortlaut. Das Geschäft soll in der Septembersession und nicht in der Junisession beraten werden. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |