Geschäft: Den Flüchtlingen und Asylsuchenden das Arbeiten nicht verbieten
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.18.95 |
Titel | Den Flüchtlingen und Asylsuchenden das Arbeiten nicht verbieten |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 26.11.2018 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Oberholzer-St.Gallen | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2019 | Wortmeldung | Oberholzer-St.Gallen: ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Frage der Interpellation war nicht, welche verschiedenen Flüchtlingsstatus es gibt, mit welchen eine Arbeitserlaubnis einhergeht und mit welchen nicht. Diese Fragen sind hinlänglich bekannt. Die Fragen der Interpellation drehen sich um die praktische Problemlage, dass Asylsuchende aus dem Arbeitsprozess gerissen werden, obwohl sie sich bis auf weiteres im Land aufhalten. Es gäbe eine Möglichkeit, diese Situation zumindest in Einzelfällen zu verbessern, nämlich, indem eine Ausnahmebewilligung beim Bund eingeholt wird. Auch wenn nicht viele Personen betroffen sein sollten, so würde eine Arbeitsbewilligung in den entsprechenden Fällen die Situation entscheidend verbessern. Zweitens liegt die tiefe Erwerbsquote der Asylsuchenden wohl auch daran, dass aufgrund des ausstehenden Entscheids jederzeit wieder Schluss sein kann mit Arbeiten, was eine Anstellung auch für wohlwollende Arbeitgeber sehr schwierig macht. Auch hierfür würde ein vereinfachtes Verfahren für Arbeitsbewilligungen helfen. Das interessiert die Regierung aber derzeit leider nicht, wie sie selber festhält. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |