Geschäft: Den Flüchtlingen und Asylsuchenden das Arbeiten nicht verbieten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.95
TitelDen Flüchtlingen und Asylsuchenden das Arbeiten nicht verbieten
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung26.11.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. Mai 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Wortmeldung

Oberholzer-St.Gallen: ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Frage der Interpellation war nicht, welche verschiedenen Flüchtlingsstatus es gibt, mit welchen eine Arbeitserlaubnis einhergeht und mit welchen nicht. Diese Fragen sind hinlänglich bekannt.

Die Fragen der Interpellation drehen sich um die praktische Problemlage, dass Asylsuchende aus dem Arbeitsprozess gerissen werden, obwohl sie sich bis auf weiteres im Land aufhalten. Es gäbe eine Möglichkeit, diese Situation zumindest in Einzelfällen zu verbessern, nämlich, indem eine Ausnahmebewilligung beim Bund eingeholt wird. Auch wenn nicht viele Personen betroffen sein sollten, so würde eine Arbeitsbewilligung in den entsprechenden Fällen die Situation entscheidend verbessern.

Zweitens liegt die tiefe Erwerbsquote der Asylsuchenden wohl auch daran, dass aufgrund des ausstehenden Entscheids jederzeit wieder Schluss sein kann mit Arbeiten, was eine Anstellung auch für wohlwollende Arbeitgeber sehr schwierig macht. Auch hierfür würde ein vereinfachtes Verfahren für Arbeitsbewilligungen helfen. Das interessiert die Regierung aber derzeit leider nicht, wie sie selber festhält.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019