Geschäft: Aufrüstung des Mobilfunknetzes mit 5G-Sendeanlagen; Situation im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.50
TitelAufrüstung des Mobilfunknetzes mit 5G-Sendeanlagen; Situation im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung23.4.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. Juli 2019
VorstossWortlaut vom 23. April 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.11.2019Person8.10.2024
14.11.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Tanner-Sargans

Dann noch Sargans: Ganz vom geschätzter 40 Kantonspräsident geschätzte Herren der Regierung. Liebe Kolleginnen Kollegen, danke der Regierung für die Beantwortung der zahlreichen Fragen. Mich in meiner Interpellation beschrieben habe sich finden Mobilfunkpunkt Generation G5 grosse Vorteile in der Anwendung von neuen Technologien bzw. in den Anwendungsbereich. Besonders zu erwähnen ist der Bereich des Hinterlegt, der Dinge oder die Kommunikation zwischen Maschinen oder im Bereich des es fahrenden Fahrzeug für die Wirtschaft ein Quantensprung, um mit vielen Vorteilen bestückt, denn das Netz löst die verraten Generationen ab. Trotz vielen Vorteilteilen für die Wirtschaft und den privaten Kunden bestehen auf engstem Bereich der Gesundheit Lyss.

In der Antwort der Regierung wird glaubhaft dargestellt, dass Bund und Kanton die Messlatte hochhalten, nachdem es Kontrollen stattfinden. In diesem Bereich sind die Mobilfunkunternehmen Swisscom-Sunrise zahlt gegenüber den Bürgern auch Rechenschaft schuldig. Dem Interpellanten sind die Bewilligungsvorschriften und dessen zweckmässig Zweck kein Zuständigkeitsbereiche klar. Bei der Korpsfordernder Koordination und Bewilligung von Sendeanlagen hätte ich von der Regierung mehr Eigenverantwortung und eine die Leaderrolle erwartet. Eine übergeordnete Koordination durch den Kanton wäre für die Gemeinden und somit für den Bürger ein echter Mehrwert. Es kann nicht sein, dass unweit einer bestehenden Sendeanlage von einem anderen Mobilfunkunternehmen eine neue Anlage erstellt werden kann. Hier könnte der Bund und die Kantone die Mobilfunkunternehmen verpflichten, die bereits gestellten Anlagen gemeinsam nutzen zu müssen, natürlich gegen entsprechende Abgeltung. Leider ist es so, dass es mehr Antennen braucht. Es wäre schön, wenn z. B. bestehende Strassenkandelaber oder Hochspannungssnacks und als 10 der Lagen umgerüstet werden können. Solche Ideen sind sicherlich ernsthaft zu prüfen und weitere Möglichkeiten sind in Betracht zu ziehen.

Mit meinen Fragen und dem nun vorliegenden Antworten der Regierung können konnten und gegenüber den Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz geschaffen werden und trotzdem bin ich mit der Antwort der Regierung nur teilweise zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019