Geschäft: 14. Juni 2019: Frauenstreik, Gleichberechtigung: Vereinbarkeit von Beruf und Familie - wie fortschrittlich ist der Kanton St.Gallen als Arbeitgeber?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.66
Titel14. Juni 2019: Frauenstreik, Gleichberechtigung: Vereinbarkeit von Beruf und Familie - wie fortschrittlich ist der Kanton St.Gallen als Arbeitgeber?
ArtKR Interpellation
ThemaAllgemein
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung12.6.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 20. August 2019
VorstossWortlaut vom 12. Juni 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2019Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir glauben der Regierung, dass sie gewillt ist, im Bereich von Vereinbarkeit von Beruf und Familie einiges zu tun, um diese voranzutreiben. Gemäss der in der Interpellation aufgelisteten Pensenverteilung zwischen Männern und Frauen, sind bei den Männern rund 77 Prozent in einem Vollzeitpensum beschäftigt. Bei den Frauen sind es lediglich 30 Prozent. Dabei muss man mit einbeziehen, dass viele Leute noch vor der Phase, in der sie Kinder haben, arbeiten. Rund 46 Prozent der Frauen arbeiten in einem Pensum von unter 80 Prozent, bei den Männern sind es gerade 6 Prozent. Ein bemerkenswertes Bild in einer Zeit, in welcher man davon ausgehen könnte, dass sich Mütter und Väter die Kinderbetreuung teilen, in einer Zeit, in der man erwarten könnte, dass Väter gleichermassen ihr Pensum reduzieren, wenn Kinder da sind und dass die Frauen gleichermassen ihr Pensum hochhalten können.

Die SP-GRÜ-Fraktion fordert die Regierung auf, diese Zahlen zum Anlass zu nehmen, den in der Interpellation umschriebenen Kulturwandel mit Nachdruck zu verfolgen.

Wir nehmen zur Kenntnis und begrüssen es sehr, dass alle Angestellten, deren Kinder krank sind, während zwei Tagen zuhause bleiben können. Auch der Vater, der 100 Prozent arbeitet, kann während zwei Tagen sein krankes Kind zuhause betreuen. Wir erachten diese zwei Tage als etwas kurz/wenig, manchmal ist ein Kind auch länger krank. Beim Bund sind es drei Tage, die man fehlen und zuhause bleiben darf, um das kranke Kind zu pflegen. Vielleicht wäre eine Anpassung geboten.

Was uns ebenfalls wichtig scheint, ist dass die Angestellten über diese Möglichkeiten informiert sind. Ich gehe davon aus, dass es nicht wenige sind, die davon keine Kenntnis haben, dass sie zuhause bleiben dürfen, wenn das Kind krank ist. Es braucht eine gewisse Informationsoffensive.

Die Antwort der Regierung drückt das aus, was ist. Wir fordern zu einem Kulturwandel in der Verwaltung auf.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019