Geschäft: Betreutes Wohnen und andere vorgelagerte Angebote: Bringt die Ergänzungsleistungsreform endlich die notwendigen Verbesserungen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.71
TitelBetreutes Wohnen und andere vorgelagerte Angebote: Bringt die Ergänzungsleistungsreform endlich die notwendigen Verbesserungen?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung13.6.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 13. Juni 2019
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 20. August 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die vorgelagerten Angebote werden immer wichtiger. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass die Angebote für ältere Personen ausgebaut werden müssen. Zwischen den klassischen Pflegeheimen und dem Wohnen zuhause braucht es weitere Angebote. Diese sind zwar teils vorhanden aber die Finanzierung insbesondere für Personen mit kleineren finanziellen Möglichkeiten sind diese nicht finanzierbar.

Immer mehr ältere Leute beziehen Ergänzungsleistungen und für sie alle stehen diese Angebote nicht offen. Die Antwort der Regierung zeigt es deutlich, dass aus finanziellen Überlegungen Eintritte in die Pflegeheime erfolgen. Dies kann es nicht sein weder aus Sicht der betroffenen Personen, noch aus volkswirtschaftlicher Sicht.

Gemäss Antwort schickte die Regierung Anfang Juli 2019 eine Vorlage für einen IX. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz in die Vernehmlassung. Darin wird eine gesetzliche Grundlage für die Anrechnung von Mehrkosten in anerkannten Angeboten des betreuten Wohnens vorgeschlagen. Die Gesetzesänderung wurde zudem zum Anlass genommen, auf Verordnungsstufe eine Verbesserung der Situation von zu Hause betreuten EL-beziehenden IV-Rentnerinnen und -Rentnern zu schaffen. Die Vorlage wird dem Kantonsrat noch im Jahr 2019 zugeleitet.

Dies sind Schritte in die richtige Richtung und wir sind sehr dankbar dafür.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019