Geschäft: Integration von ausländischen Personen - fördern und fordern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.73
TitelIntegration von ausländischen Personen - fördern und fordern
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung12.6.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 13. August 2019
VorstossWortlaut vom 12. Juni 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Integrationsbemühungen des Kantons St.Gallen scheinen zu fruchten, zumindest, wenn man der Antwort der Regierung Glauben schenkt. So musste in den letzten zwölf Jahren infolge Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarungen lediglich eine einzige Person die Schweiz verlassen. Man könnte der Überzeugung verfallen, die Integrationsbemühungen des Kantons münden in eine wahre Erfolgsstory. Vielleicht wird aber vielmehr eine grosszügige Härtefallklausel zelebriert, wie man es bei der Nichtumsetzung von verfassungsrechtlichen Volksentscheiden mittlerweile gewohnt ist.

Die Regierung erwähnt in ihrer Antwort sogenannte behebbare Integrationsdefizite, namentlich mangelnde Deutschkenntnisse, Schulden, Strassenverkehrsdelikte und Sozialhilfebezug. Aber was ist mit den handfesten Integrationskriterien wie:

  • die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
  • die Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
  • der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung und
  • allgemeines Wohlverhalten?

Beim Antrag zur Abschreibung der Motion 42.15.17«Gesellschaftlicher Integrationsvertrag für Ausländer» stützte sich die Regierung auf die erfolgte Umsetzung der vorgenannten, handfesten Integrationskriterien.

Wirft man einen Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2018, so belaufen sich die Anzeigen gegen Ausländer aus Drittstaaten – das sind Bürger aus Nicht-EU/EFTA-Staaten – auf der Basis des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes und des Ausländergesetzes allein im Kanton St. Gallen auf eine vierstellige Anzahl Personen.

Selbst die Zahl der mehr als 5-fachen Wiederholungstäter ist dreistellig; nota bene allein im Jahr 2018.

Offensichtlich kratzen die Behörden nur an der Oberfläche. Jährlich tausende von Widerhandlungen im Sinne des Strafgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes und des Ausländergesetzes; hunderte sind gar krasse Wiederholungstäter. Und die kantonale Behörde schliesst ein paar hundert Integrationsvereinbarungen ab, in welchen sie den Fokus offensichtlich auf behebbare Integrationsdefizite wie Basiskenntnisse der hiesigen Sprache setzt. Das kann es ja wohl nicht sein.

Die Kriminalstatistik spricht eigentlich eine klare Sprache. Ein einziger Landesverweis in den letzten zwölf Jahren infolge Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarungen spricht aber eine ebenso klare Sprache.

Letztlich stellt sich die Frage, ob denn Integration eine Hol- oder eine Bringschuld ist. Der Gesetzgeber hat hier offensichtlich Handlungsbedarf.

Die SVP-Fraktion ist mit der Antwort der Regierung soweit zufrieden, nicht aber mit dem offensichtlichen Nachholbedarf in gegenständlicher Thematik.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019