Geschäft: Berichterstattung 2019 der Staatswirtschaftlichen Kommission

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.19.03
TitelBerichterstattung 2019 der Staatswirtschaftlichen Kommission
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung7.5.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinBeratungsschema vom 28. Mai 2019
BerichtBericht 2019 der StwK vom 9. Mai 2019
BerichtBericht 2019 der StwK vom 15. August 2019
BeilageInformation der Regierung vom 28. Mai 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium13.3.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
12.6.2019Aufträge gemäss Ziff. 2 der Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission103Zustimmung0Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme fest von

  1. dem Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission «Selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten» vom 15. Mai 2019;

  2. dem Geschäftsbericht 2018 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen von der Verwaltungskommission am 15. März 2019 genehmigt;
  3. dem Geschäftsbericht 2018 der Gebäudeversicherung und des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen vom Verwaltungsrat am 7. März 2019 genehmigt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Göldi-Gommiswald: Ich zweifle keinen Moment an der Arbeit von Locher-St.Gallen, um das vorweg zu nehmen. Ich zweifle an der Führung, denn wenn Probleme bestehen, dann beginnen diese immer ganz oben. Regierungsrat Kölliker hat es eigentlich selber auf den Punkt gebracht – er nennt das einfach Verantwortung übernehmen. Führen mit Verantwortung legitimiert aber nie die Überschreitung von Kompetenzen. Gemäss dem, was ich im Bericht der StwK gelesen haben, hatten Sie dazu keine Kompetenz. Wer zur Führung Kompetenzen überschreitet, handelt selbstherrlich und wird als überheblich wahrgenommen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Auf die unter Punkt 2.5 festgehaltene Empfehlung möchte ich wie folgt eingehen: Die StwK lädt die Regierung ein, die Vorschriften über die Besoldung und berufliche Vorsorge von Dozenten und Verwaltungspersonal nach Art. 6 Abs. 3 UG ab sofort wieder gesetzeskonform durch den Kantonsrat genehmigen zu lassen. Die Regierung hat diese Einladung zur Kenntnis genommen und wird diesen Artikel, welcher notabene seit dem Jahr 1971, ein Jahr nach meiner Geburt, nicht mehr angewendet wird, umgehen wieder anwenden. Es braucht also keine Diskussion darüber im Moment, ob ja oder nein. Die Regierung hat das beraten, wir werden das sofort wieder so anwenden, wie es eigentlich seit dem Jahr 1971 vorgesehen wäre.

Im Zuge der Gesetzesrevision des UG wird dieser Punkt jedoch neu beurteilt werden müssen, sind doch gewisse Artikel im UG diesbezüglich unklar oder gar widersprüchlich. Zudem wurde mit dem neuen Personalgesetz (sGS 143.1; abgekürzt PersG) dieser Genehmigungsvorbehalt für das allgemeine Staatspersonal zwischenzeitlich abgeschafft.

Auf die weiteren Empfehlungen möchte ich im Einzelnen nicht eingehen. Die meisten der Empfehlungen sind bereits durch den Universitätsrat in den letzten Monaten umgesetzt worden und sind bereits in Kraft. Die restlichen Empfehlungen sind gegenwärtig in der Erarbeitung und werden sobald als möglich eingeführt.

Unter Abschnitt 2.4.3c «Governance (Aufbau- und Ablauforganisation)», beim dritten Absatz musste ich leider feststellen, dass meine persönliche Aussage, was die künftige Einsitznahme des Vorstehers des Bildungsdepartementes und gleichzeitig Präsidenten des Universitätsrates betrifft, nicht korrekt im Bericht festgehalten wurde. Die gegenwärtigen Meinung im Lenkungsausschuss und auch meine persönliche Meinung ist, dass man in diesem Punkt eine Kann-Formulierung vorsehen könnte. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes könnte demnach diese Doppelfunktion einnehmen, sofern dies als richtig und vielleicht für eine bestimmte Phase als sinnvoll beurteilt wird. Es gilt diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass der Kantonsrat anlässlich der Beratung der Public-Corporate-Governance-Grundsätze (abgekürzt PCG) im Jahre 2015 deutlich festgestellt hat, dass keine Interessenkonflikte mit diesem Doppelmandat bestehen und dies so weitergeführt werden soll. Eine vorgezogene Diskussion ist nun jedoch nicht angezeigt. Das Parlament wird diesen Punkt anlässlich der Gesetzesberatung sodann diskutieren und entscheiden können.

Die wesentliche Feststellung seitens des Bildungsdepartementes und des Universitätsrates zu diesem Bericht der StwK ist jedoch, dass mit keinem Wort das Bestehen eines ständigen Finanzausschusses des Universitätsrates erwähnt wird, obschon die StwK mit Mitgliedern des Finanzausschusses des Universitätsrates persönliche Gespräche geführt hat. Der Universitätsrat hat sich im Vorfeld der Einführung der mehrjährigen Leistungsaufträge bereits in den Jahren 2014 und 2015 mit der Frage beschäftigt, ob aufgrund der steigenden Autonomie und Verantwortung nicht ein ständiger Finanzausschuss aus dem Universitätsrat eingesetzt werden sollte, um sich den finanziellen Aspekten innerhalb der Universität besser annehmen zu können. Erst mit der Änderung per 1. Januar 2016 sieht das Universitätsgesetz vor, dass die HSG über ein den Risiken angemessenes internes Kontrollsystem und Risikomanagement verfügt. Bis im Jahr 2016 wurde die Universität St.Gallen als selbständig öffentlich-rechtliche Anstalt im klassischen Sinne geführt und erfüllte mit einer jährlichen Budgetvorgabe, einer jährlichen Finanzkontrolle, die üblichen Instrumente, die bei einem solchen Organisationstyp vorausgesetzt werden. Ein Risiko und Issue-Management waren aber seit mehreren Jahren vorhanden und institutionalisiert, was die Finanzkontrolle im Bericht 2017 zum Geschäftsjahr 2016 bestätigt hatte.

Mit Beschluss des Universitätsrats vom März 2016 wurde sodann ein ständiger Finanzausschuss zuerst unter der Leitung von Universitätsrat Peter Schorrer und später unter der Leitung von Universitätsrätin Ruth Metzler eingesetzt. Der Auftrag an den Finanzausschuss sah unter anderem vor, zuhanden des Universitätsrats die Strukturen und Entscheidungsabläufe des Universitätsrates für die Umsetzung der finanziellen Autonomie vorzubereiten, sowie die Anlagerichtlinien und die Vorgaben zum internen Kontrollsystem vorzuberaten, deren Einhaltung zu überwachen und dem Universitätsrat eine Stellungnahme abzugeben. Ebenso startete am 1. Oktober 2017 im Auftrag des Rektorates das Projekt «Vorstudie zu einem integrierten internen Kontrollsystem an der Universität St.Gallen». Mit dem Folgeprojekt «Aufbau und Einführung eines integrierten internen Kontrollsystem» wurden dann im Jahre 2018 die Empfehlungen aus der Vorstudie konkretisiert. Die definitive Verabschiedung der zwischenzeitlich erstellten Dokumente – Rahmenwerk und Handbuch zu einem internen Kontrollsystem – werden nun an der Universitätsratssitzung vom 28. Oktober 219 erfolgen. In die Erarbeitung der neuen Regelungen war natürlich die Finanzkontrolle des Kantons miteinbezogen.

Wie Sie diesen Ausführungen entnehmen können, war sich der Universitätsrat seiner erhöhten Verantwortung, gerade auch aufgrund der Einführung der mehrjährigen Leistungsaufträge ab dem Jahr 2016, bewusst und hat die notwendigen Massnahmen frühzeitig weit vor der Feststellung von irgendwelchen Mängeln bereits eingeleitet. Ich möchte Sie bitten, dies zur Kenntnis zu nehmen. Wie erwähnt, leider liest man über diese Aktivitäten des Universitätsrats kein Wort im Bericht der Vorstudie zu einem integrierten internen Kontrollsystem an der Universität St.Gallen.

Nun zu einigen Punkten, die erwähnt und teilweise an mich gerichtet wurden: Das eine ist das Einsichtsrecht der Kommissionen oder des Rates oder die Veröffentlichung des Berichts der Administrativuntersuchung: Diese Untersuchungen laufen immer noch, die sind bei der Staatsanwaltschaft, und diese Berichte sind nicht freigegeben. Nehmen Sie das einfach mal zur Kenntnis. Jetzt kommt ein wunderbares Beispiel: Im Frühling sind bei mir diese Anträge eingegangen seitens der StwK, man möchte jetzt das Einsichtsrecht erhalten. Ich habe dann präsidial wiederum entschieden, – und anscheinend war dann dieser Präsidialentscheid in Ihrem Sinne, die anderen nicht – dass eine Delegation der StwK Einsichtsrecht in diesen Abschlussbericht erhält. Gleichzeitig habe ich der Finanzkommission Einsichtsrecht gewährt. Ich habe dies nachträglich der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht und gesagt, ich hätte jetzt politisch entschieden. Die Staatsanwaltschaft war soweit damit einverstanden. Sie sehen also, wie das dazumal lief und weshalb der Bericht trotzdem noch immer unter Verschluss ist. Mehr können wir jetzt nicht machen. Mehr können Sie von mir bzw. von der Universität in der jetzigen Phase auch nicht erwarten.

Zu den Präsidialverfügungen: Ich habe bereits angetönt, dasS ich teilweise präsidial verfügt habe, weil ein dringlicher Handlungsbedarf bestand. Diese Faktenlage habe ich dazumal vorgelegt bekommen, und diesen Inhalt, was mich dazu bewogen hat, so zu entscheiden, und diese Verfügungen zu erlassen, konnte ich der StwK und kann ich auch Ihnen nicht bekannt machen. Ich habe dannzumal aufgrund der Fakten, die mir vorlagen, Verantwortung übernommen. Wir leben vielleicht gegenwärtig in einer Zeit, in der das nicht mehr so üblich ist, dass Führungskräfte Verantwortung übernehmen. Ich habe das dannzumal gemacht und ich würde es wieder so machen mit den Informationen, die ich dazumal hatte.

Zur Wahl von Kantonsrat Locher-St.Gallen als Beauftragter für die Untersuchung dieses Falles: Sie sind ein Milizparlament. Wir haben ein Milizsystem. Wenn Sie alle aus Ihren hauptsächlichen Tätigkeiten, wo Sie Ihr Einkommen bestreiten, per se ausgeschlossen sind, dann haben wir ein Problem mit unserem politischen System. Natürlich war ich mir bewusst, dass gewisse Konflikte entstehen könnten. Ich kenne Locher-St.Gallen Locher vertieft nicht sehr gut, aber so wie ich ihn kennengelernt habe, ist er eine Persönlichkeit, die sehr wohl unterscheiden kann, dass sie zwei verschiedene Hüte trägt, einerseits diesen Auftrag und andererseits das Mandat als Kantonsrat. Jetzt müssten Sie mit dem Ergebnis eigentlich auf der ganzen Linie zufrieden sein. Ich hatte nie den Eindruck, das Locher-St.Gallen sich dieser Rolle nicht bewusst war. Er hat eine hervorragende Arbeit geleistet, hat sich auf seinen Auftrag konzentriert und hat Bericht erstattet. Die Zusammenarbeit war ausgezeichnet. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass unser Milizsystem wunderbar funktioniert und solche Dinge möglich sind und auch möglich sein sollen.

Ich kann nicht viel zum fehlenden Krisenmanagement sagen. Ich will das gar nicht abstreiten. In der Zwischenzeit wurde festgestellt, dass in unserem Land, vielleicht auch auf der ganzen Welt, Universitäten nicht auf Krisen vorbereitet sind. Universitäten wissen nicht, wie sie mit Krisen umgehen sollen. Da schliesse ich die Universität St.Gallen überhaupt nicht aus. Wir haben eine schwierige Aufgabe vor uns, wie wir das in einer Universität, so wie sie funktioniert und auch mit den Persönlichkeiten, die für sie arbeiten, in Zukunft lösen wollen.

Wenn Sie jetzt meinen, ich sei ratlos und ich wisse nicht konkret wie weiter – doch, wir haben das jetzt auch aufgegleist, so wie wir eigentlich alles aufgegleist haben, auch wenn es anders dargestellt wird. Das Rektorat, das ab Februar 2020 seine Arbeit aufnehmen wird, macht jetzt Schulungen im Umgang mit Krisenmanagement. Das musste ich denen gar nicht mal sagen, Sie wissen ganz genau, wo der Bedarf besteht. Das Rektorat muss bereit sein, mit Krisen umzugehen, sowie natürlich auch die politisch Verantwortlichen und dann vor allem auch im Zusammenspiel.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Freund-Eichberg: (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich bin ebenfalls Mitglied der StwK und wir haben das eingehend besprochen.

In der SVP-Fraktion waren wir ebenfalls sehr intensiv an diesen Gesprächen involviert. Wir haben uns sehr ausführlich über das Thema Universität unterhalten.

Vielleicht vorweg: Wenn man das im Nachhinein betrachtet, ist da natürlich sehr viel Empörung, wie man von Hasler-St.Gallen gehört hat. Es sind viele Emotionen, die da geschürt wurden. Aber wenn man im Nachhinein dann mal schaut – und das ist die Aufgabe der StwK –, was eigentlich passiert ist und was für Lehren für die Zukunft daraus zu ziehen sind, sind das die vier Themen, die auch meine Vorredner schon angesprochen haben: Das interne Kontrollsystem, das Spesenreglement, die Nebentätigkeiten und vor allem die persönlichen Verfehlungen eines Professors.

Die StwK hat im Fazit geschrieben, ich zitiere: «Die Staatswirtschaftliche Kommission gelangt aufgrund der Unterlagen und der Gespräche zur Überzeugung, dass die Universität St.Gallen grundsätzlich ein sehr erfolgreiches, gut geführtes Unternehmen ist, das die ihm übertragenen Aufgaben gut erfüllt. Ebenso stellt die Staatswirtschaftliche Kommission fest, dass viele Reglemente und Richtlinien bereits bestehen oder aber in Planung oder in Erarbeiten sind. Der Universitätsrat und das Rektorat sind sich bewusst, dass die Universität als öffentliche Institution mit privatwirtschaftlich erworbenen Drittmitteln ebenso sorgfältig umgehen muss, wie mit öffentlichen Mitteln.» Hier noch einige Worte zu den privaten oder öffentlichen Geldern: Natürlich ist es so, wenn private Gelder fliessen, dass eine andere Einstellung zum Geld entsteht, als wenn öffentliche Gelder benutzt werden. Das wiederum muss natürlich in Zukunft geregelt werden, wurde vielleicht schon vorher geregelt, aber das Ausufern eines Professors ist vielleicht Beweis dafür, dass das nicht mehr so kontrolliert wurde. Darum müssen wir am Schluss wieder vorwärts schauen, und ich bin dann gespannt, wenn wir im UG den Universitätsrat nicht mehr als Rat festhalten, sondern als Verwaltungsrat, denn dann gibt es ganz andere Aufgaben für diesen Rat. Ob das dann besser ist, bezweifeln wir. Aber am Schluss dieser Prüfungen mussten wir immer wieder darauf hinweisen, dass die Universität ein sehr erfolgreiches Unternehmen ist und darum müssen wir daran festhalten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Dürr-Gams: (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Präsident der StwK hat bereits ausführlich über die Geschäftstätigkeit der StwK, der ich auch angehöre, informiert. Ich werde deshalb davon absehen, nochmals Details zu wiederholen.

Im August wurden wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte im Namen der Universitätsleitung darüber informiert, dass verschiedene Empfehlungen bereits umgesetzt wurden. Es wurde vom Rektor in Aussicht gestellt, die Resultate der Sonderprüfung im Oktober zu veröffentlichen. Wie bereits mehrfach erwähnt, hat die Untersuchung der StwK verschiedene Mängel und Unklarheiten aufgedeckt, die in die Totalrevision des UG einfliessen werden. Wir sind gespannt auf diese Totalrevision.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Bucher-St.Margrethen: Hasler-St.Gallen hat es bereits angekündigt, wir haben den Bericht mit Interesse gelesen und sehen, dass sich die StwK sehr viele Gedanken gemacht hat, was das für die Zukunft der Universität heissen muss und welche Regelungen in das UG zu implementieren sind. Wir begrüssen das sehr. Wir begrüssen es auch, dass wir jetzt diese Skandale, Geschichten und negativen Berichterstattungen abschliessen können, und dass wir in die Zukunft schauen können.

Es ist beim Lesen des Berichts einfach noch einmal auffällig und mit Nachdruck zu sagen, dass die Universität St.Gallen eine öffentliche Institution ist – auch wenn die Drittmittel privatwirtschaftlich erworben sind, ist mit diesen umzugehen, wie man mit Steuergeldern umgeht. Über diese Drittmittel darf die Universität auch nicht frei verfügen. Sie hat sich an Regeln zu halten, weil sie keine privatwirtschaftliche Institution, sondern eine öffentliche Universität ist. Es hat sich gezeigt, dass es einige Baustellen gibt, die wir im Hinblick auf die Revision des UG unbedingt im Auge behalten müssen. Als erstes sehe ich bei der Zusammensetzung und der Ausgestaltung der Aufgaben des Universitätsrats eine erste Baustelle. Nach Ansicht der SP-GRÜ-Fraktion ist es wichtig, dass die Verbindung zur Politik hergestellt ist und auch bleibt. Es ist wichtig, dass im Universitätsrat eine gewisse politische Bodenhaftung herrscht. Diese Nähe zur Politik muss unbedingt erhalten bleiben, deshalb sind wir auch der Meinung, dass grundsätzlich mindestens ein Mitglied der Regierung im Universitätsrat Einsitz haben muss. Die StwK hat ja selbst auch festgestellt, dass der politische Steuerungsbedarf besonders hoch sei.

Es zeigt sich auch, dass wir hinterfragen müssen, ob die Ausgestaltung mit Autonomie, die wir bei der Universität St.Gallen vorgenommen haben – übrigens im Zusammenhang mit einem Sparpaket –, ein richtiger Schritt gewesen ist. Diese Frage stellt sich bei all den Punkten, die ich angesprochen habe und auch noch ansprechen werde – in diesem Zusammenhang natürlich exemplarisch bei den Instituten, wo sich diese Probleme hauptsächlich abgespielt haben und abspielen werden. Es muss das Bewusstsein einkehren –auch bei uns –, dass die Institute keine KMU sind und auch nicht als Aktiengesellschaften auszugestalten sind, sondern dass sie näher zur Universität gehören. Die Aufsicht über die Institute muss verbessert werden. Es braucht Aufsichtsinstrumente und Zugriffsmöglichkeiten. Die Institute müssen dazu verpflichtet werden, sich Richtlinien, Reglemente oder eine Organisationsstruktur zu geben und sich auch daran zu halten. In diesem Zusammenhang auch speziell zu erwähnen, sind die Zweigstellen im Ausland oder die Verflechtungen mit den Stiftungen. Da muss man wirklich im Sinne – um nochmals auf das Bild zurückzukommen – einer Baustelle einmal aufräumen.

Eine weitere Baustelle sind sicher die Nebentätigkeiten. Es hat sich gezeigt, dass Nebentätigkeiten von Professorinnen und Professoren die grosse Gefahr von Interessenkonflikten mit sich bringen. Sie können die Unabhängigkeit von Lehre und Forschung gefährden. Es besteht auch die Gefahr, dass darunter die Glaubwürdigkeit der Universität leidet, wie dies ja leider in den letzten Wochen und Monaten auch geschehen ist. Hier wünschen wir uns von der neuen Bewilligungskommission, die die Nebenbeschäftigungen ja bewilligen wird, eine restriktive, klare Praxis, und dass diese Praxis auch strikte eingehalten wird. Nebentätigkeiten sind wie gesagt grundsätzlich problematisch, insbesondere solche, die nicht rein wissenschaftlichen, ideellen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.

Es ist wichtig, dass Transparenz hergestellt ist. Im Hinblick auf die Revision des UG wünschen wir uns auch, dass eine Ablieferungspflicht geprüft wird. Wir sind klar der Meinung, dass ein gewisser Teil der Einnahmen aus diesen Nebentätigkeiten zurück an die Universität fliessen muss. Wie wir heute im «St.Galler Tagblatt» gelesen haben, sind die Doktorierenden an der Universität St.Gallen unzufrieden. Auch hier finden wir es sehr wichtig, dass man den Fokus auf den Mittelbau richtet, auch bei dieser Revision des UG. Im Mittelbau arbeitet der Grossteil der Personen an der Universität St.Gallen. Sie leisten den Grossteil der Arbeit in Lehre und Forschung, und dieser Teil der Arbeit wird leider zu wenig gesehen. Wir haben gelesen, dass an die Doktorierenden unklare Erwartungen gestellt werden, dass sie oft ausgenützt werden, und dass die Anstellungsbedingungen schwierig sind. In diesem Zusammenhang müssen wir für die Revision des UG vorsehen, dass der Mittelbau besser einbezogen wird, dass es eine partizipative Zusammenarbeit gibt, dass der Mittelbau auch das Gehör findet, das ihm zusteht.

Schliesslich erlaube ich mir als Mitglied der Finanzkommission und als Präsidentin der Subkommission BLD noch eine Bemerkung zu den Erwägungen der StwK zur Finanzkontrolle und zur Prüfungstätigkeit der Finanzkontrolle: Ich finde es unangebracht, die Finanzkontrolle zu kritisieren, denn diese ist eine unabhängige Institution. Es ist sehr wichtig, dass wir die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle sehr hoch halten, und dass wir die Finanzkontrolle ihre im Übrigen hervorragende Arbeit machen lassen. Diese Unabhängigkeit müssen wir hochhalten. In der Finanzkommission – ich masse mir nicht an für die Finanzkommission zu sprechen, aber ich kann berichten, was wir dort diskutiert haben – sind wir uns bewusst, dass es Schwierigkeiten mit dem Prüfungsrhythmus gibt. Je nachdem, wann dieser Revisionsbericht erscheint, kann es sein, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommt, aber dieses Problem ist erkannt. Schliesslich gilt es festzuhalten, dass die Finanzkontrolle keinen veränderten Prüfungsansatz angewendet hat, sondern dass einfach die Form der Berichte geändert hat, das wurde uns oft gesagt. Die Ergebnisdarstellung hat sich geändert. Aber ich bitte Sie, im Interesse einer funktionierenden Revision und Aufsicht, die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle jederzeit zu wahren.

Ich würde eigentlich bei der Universität St.Gallen lieber über das Kerngeschäft der Universität diskutieren. Das ist die Lehre und Forschung, und ich hoffe sehr, dass wir heute an diesem Punkt sind, wo wir uns wieder diesen wichtigen Punkten zuwenden können, schliesslich ist dieser Tage das Semester gestartet. Dort gibt es auch ein paar Punkte, die wir sicher diskutieren müssen. Die Universität St.Gallen hat nicht das beste Betreuungsverhältnis, auch das muss man dringend im Auge behalten. Ich hoffe, wie gesagt, dass wir in Zukunft von der Universität St.Gallen wieder vermehrt oder ausschliesslich über Inhalte hören, dass wir Forschungsergebnisse zur Kenntnis nehmen dürfen, und ich wünsche mir wirklich auch, dass die Inhalte mehr in den Fokus rücken, und würde mich auch freuen, wenn wir Stellungnahmen von der Universität zu den wirklichen Problemen, zu den aktuellen Problemen unserer Gesellschaft, erhalten – z.B. wissenschaftliche Bezüge zur Frage, wie wir mit dem Klimawandel umgehen.



Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Tinner-Wartau: Man schlägt den Sack und meint den Esel. Ich muss aufgrund der Ausführungen des Präsidenten der StwK und meines geschätzten Vorredners doch ein paar Präzisierungen bzw. Hinweise machen. Die FDP-Fraktion war sehr wohl rund um den Spesenskandal politisch sehr aktiv und hat sich zusammen mit anderen parteipolitischen Grössen in diese Thematik eingebracht. Man kann immerhin feststellen, dass die Universität die daraus notwendigen internen Anpassungen in Bezug auf Reglemente vorgenommen hat und immer noch in der Umsetzung von weiteren Massnahmen steckt, was man als positiv werten muss – auch, weil der Campus der Universität von der Bevölkerung breit mitgetragen wurde. Was aber nun wirklich nicht angeht, ist, einen Ratskollegen, der im Auftrag der Universität ein Gutachten, den Administrativuntersuchungsbericht, erstellt hat, zu geisseln.

Ich bin überzeugt, dass Kantonsrat Locher-St.Gallen bei der Annahme dieses Mandats die Standesregeln des Anwaltverbandes beachtet hat. Ich glaube nicht, dass ihm ein solcher Kunstfehler unterlaufen wäre, und er dann auf dieses Mandat nicht verzichtet hätte. Sie sagen ja selbst, die Arbeit sei ausgezeichnet, zumindest all jene, die den Bericht gelesen haben. Ich habe selbst den Bericht nicht gelesen. Ich wollte auch Einsicht und musste dann 150 Franken Entscheidgebühr bezahlen, weil man mir den Bericht verweigert hat. Es wäre jetzt an der Zeit, dass wir zumindest abwarten, was alle anderen damit zusammenhängenden Untersuchungen durch die Justiz zutage fördern. Ich bin überzeugt, auch diesen Bericht können wir alle einmal lesen.

Ich bitte Sie, diese Arbeit unseres Kollegen Locher-St.Gallen entsprechend zu würdigen und nicht herumzumeckern, dass die Unabhängigkeit vielleicht nicht gegeben sei. Sonst wäre vermutlich der Bericht anders herauskommen und Sie hätten ihn nicht dermassen gelobt. Ich verstehe diese Diskussion nicht. Ich habe auch den Bezug der StwK auf diese Passage nicht ganz verstanden, aber es ist mir auch klar, wir sind in einem Wahljahr, da gehen auch die Emotionen bei Hasler-St.Gallen hoch.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Der Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Bischofberger-Thal, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem Bericht 82.19.03 nimmt die Staatswirtschaftliche Kommission (abgekürzt StwK) Stellung zur Amtsführung der Universität St.Gallen sowie zur ordentlichen Prüfung der Geschäftsberichte der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen, der Gebäudeversicherung und des Amtes für Feuerschutz. Nach diversen Vorkommnissen an der Universität St.Gallen, die zu parlamentarischen Vorstössen und zu einer Serie an medialer Berichterstattung führten, beschloss die StwK, die Amtsführung der Universität in diesem Jahr vertieft zu prüfen. Im vorliegenden Bericht legt die StwK nun die Ergebnisse der Prüfung vor, welche ebenfalls mediale Beachtung erhielt. Ich möchte der Verständlichkeit halber einen kurzen Exkurs über den Ablauf der Prüfung und der Befragten abgeben. Gestatten Sie mir aber den zentralen Hinweis zu Beginn meiner Ausführungen, dass die Universität St.Gallen eine erfolgreiche und gut geführte Institution ist. Die StwK legt bei ihrer Beurteilung grossen Wert darauf, keine pauschalisierten Aussagen und Urteile zu fällen oder auch nur ansatzweise zu machen. Viel mehr weist sie auf spezifische Probleme hin, die Auslöser der gesamten Diskussion waren.

Die StwK stellte fest, dass sich der Universitätsrat und das Rektorat bewusst sind, dass Verfehlungen bei den Spesen und bei den Nebentätigkeiten von Professoren und Professorinnen insbesondere für eine Wirtschaftsuniversität rufschädigend sind. Zudem anerkennt die StwK, dass viele Reglemente und Richtlinien für Spesenerfassung, Nebentätigkeiten oder Visierungspflichten bereits bestehen, in Planung oder in Erarbeitung sind.

Die Prüfung zeigte zudem auf, dass die grosse Zahl an Beanstandungen der Finanzkontrolle auf persönlichen Verfehlungen gründen, teilweise aber auch auf unklare Governance-Strukturen zurückzuführen sind.

Die StwK erwartet, dass alle Organe der Universität den angestrebten Wandel in der Betriebskultur mit Nachdruck umsetzen, und dass die Vorgaben auch entsprechend gelebt werden. Mit der Aufarbeitung des Geschehenen soll jedoch keine Überreglementierung entstehen. Vielmehr liegt es an den Führungsorganen, den Kulturwandel vorzuleben und zu vermitteln.

Warum hat die StwK die Prüfung an die Hand genommen und wie lief die Prüfung ab? Die StwK befragte am 23. Januar 2019 den Präsidenten des Universitätsrates und den Rektor der Universität St.Gallen zur sogenannten Spesenaffäre an der Universität St.Gallen, zum Thema Verwaltungsratsmandate der Professorenschaft, zu Nebenbeschäftigungen und zum Stand der Totalrevision des Universitätsgesetzes. Die Fragen der StwK wurden den Befragten vorab am 15. November 2018 schriftlich mitgeteilt. Zudem wünschte die StwK Einsicht in den Schlussbericht der Administrativuntersuchung zur Spesenaffäre am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics (IFF) zu erhalten. Die Einsicht wurde vom Generalsekretär des Bildungsdepartementes im Auftrag des Präsidenten jedoch mit Verweis auf Personal-, Persönlichkeits- und Datenschutz am 23. November 2018 verwehrt. Aufgrund der Ausführungen der Befragten beschloss die StwK am 23. Januar 2019 vorerst keine gesonderte Subkommission mit der vertieften Prüfung der Sachverhalte zu beauftragen. Die StwK verfasste jedoch einen umfangreichen Fragenkatalog, den sie dem Universitätsrat am 8. Februar 2019 mit der Bitte zustellte, die Fragen bis zum 22. März 2019 zu beantworten. Über die Befragung des Präsidenten des Universitätsrates und des Rektors der Universität St.Gallen informierte die StwK die Öffentlichkeit am 8. Februar 2019 mit einer Medienmitteilung.

Die StwK sah ihr Vorgehen aufgrund der intensiven Diskussionen zur Interpellation 51.19.02 «Kollektives Führungsversagen im Bildungsdepartement – Prüfungsauftrag an die zuständigen Kommissionen» in der Februarsession 2019 des Kantonsrates bestätigt. Sie beschloss, weitere Personen für eine umfassende Prüfung der verschiedenen Vorfälle zu befragen. Am 3. April 2019 liess sich die StwK von den folgenden Personen informieren: vom Leiter der Kantonalen Finanzkontrolle über das Prüfkonzept und die Arbeitsweise der Finanzkontrolle sowie über die Beurteilung des Spesengebarens an der Universität St.Gallen, vom stellvertretenden Präsidenten des geschäftsleitenden Ausschuss (abgekürzt GLA) des IFF und vom vorsitzenden Direktoren des IFF über Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweise des geschäftsleitenden Ausschusses und der Institutsleitung sowie über die Details des mutmasslichen Spesenmissbrauchs am IFF und von einer Vertretung des Universitätsrates – unter ihnen das dafür zuständige Mitglied des IFF – über Aufgabe, Prüfkonzept und Arbeitsweise des Universitätsrates sowie über die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit den Instituten und ihren GLA. Vorab wurden allen Befragten die Erwartungen der StwK mitgeteilt. Mit der Einladung wurde den Befragten am 25. März 2019 zusätzlich je ein umfangreicher Fragenkatalog zugestellt. Die schriftlichen Antworten und zusätzlichen Unterlagen aller Befragten wurden den Mitgliedern der Kommission vor der Sitzung zugeleitet. An der Sitzung am 3. April 2019 nahm auch die Präsidentin der Subkommission BLD der Finanzkommission des Kantonsrates, Laura Bucher-St.Margrethen, teil. Sie informierte aus der Prüfung der Subkommission BLD der Finanzkommission die StwK im Anschluss über Ablauf und Ergebnis ihrer Prüfung des Revisionsberichtes der Jahresrechnung 2017 der Universität.

In der Befragung vom 3. April 2019 wurde in den Antworten des Universitätsrates immer wieder auf den Schlussbericht der Administrativuntersuchung verwiesen. Jedoch fehlten konkrete Aussagen zu Inhalt und Ergebnissen des Berichts. Um eine adäquate Prüfung der Vorkommnisse zu ermöglichen, beschloss die StwK am 3. April 2019 nach Art. 23 GeschKR in den vertraulichen Bericht Einsicht zu nehmen. Mit Schreiben vom 11. April 2019 wurde dem Universitätsrat mitgeteilt, dass bis zum 30. April 2019 einer Abordnung der StwK Einblick in den Schlussbericht der Administrativuntersuchung zu gewähren sei. Alternativ sei der Bericht allen Kommissionsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Schliesslich wurde den Mitgliedern der Subkommission öffentlich-rechtliche Anstalten, einschliesslich des Präsidenten der StwK, am 26. April 2019 Einblick in den Schlussbericht der Administrativuntersuchung gewährt.

Am 15. August 2019 wurden der Präsident des Universitätsrates und der Rektor der Universität St.Gallen zu einem Schlussgespräch mit der StwK eingeladen, um Ihnen die Ergebnisse sowie die Empfehlung der Prüfung zu präsentieren. Sie können die Empfehlung im Bericht auf S. 18, Abschnitt 2.5, nachlesen. Zudem liess sich die StwK vertieft über die strategischen Weichenstellungen bei der Totalrevision des Universitätsgesetzes sowie über den Stand der Umsetzung der Massnahmen gemäss Massnahmenplan informieren.

Was ist das Fazit der Prüfung aus Sicht der StwK?

Krisenmanagement: Die StwK stellt in ihrem Bericht fest, dass der Universitätsrat und die Universitätsleitung die Probleme frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen zeitnah eingeleitet haben. Die Kommission beurteilt das Krisenmanagement insgesamt aber als problematisch, sowohl aufgrund der fragwürdigen Anwendung der so genannten universitätsrechtlichen Präsidialverfügungen, als auch der Wahl des Beauftragten für die Administrativuntersuchung. Zudem zeigt die StwK kein Verständnis dafür, dass ihr als für die Oberaufsicht zuständige Kommission der Zugang zum Schlussbericht der Administrativuntersuchung anfänglich verwehrt wurde. Sie erwartet, dass der Bericht nach Abschluss des hängigen Strafverfahrens in geeigneter Form veröffentlicht wird. Wie bereits ausgeführt, beurteilt die StwK die Anwendung des Instruments der universitätsrechtlichen Präsidialverfügung aus verschiedenen Gründen als problematisch. Die universitätsrechtliche Präsidialverfügung ist in keiner der StwK vorliegenden gesetzlichen Grundlagen aufgeführt.

In Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) ist zwar festgehalten, dass in Fällen, die keinen Aufschub gestatten, und in denen die Gesamtbehörde nicht rechtzeitig einberufen werden kann, der Vorsitzende an deren Stelle verfügt. Die StwK konnte aber keinen dringlichen Handlungsbedarf feststellen, da die Vorkommnisse bereits durch das IFF und die Finanzkontrolle ausgearbeitet wurden und die nötigen Schritte zum Zeitpunkt der Präsidialverfügung bereits eingeleitet waren.

Die Präsidialverfügung wurde am 24. Mai 2019 erlassen – ungeachtet dessen, dass die nächste Sitzung des Universitätsrates auf den 15. Juni 2019 angesetzt war. Aus Sicht der StwK hätte der Universitätsrat als oberstes Organ oder Finanzausschuss zeitnah in die Entscheidungen zur Administrativuntersuchung und zu den Disziplinarverfahren einbezogen werden sollen, allenfalls mit einer ausserordentlichen Sitzung. Ebenso lässt nach Ansicht der StwK die Wahl des Beauftragten für die Administrativuntersuchung politisches Feingefühl vermissen. Beim genannten Rechtsanwalt handelt es sich um ein Mitglied dieses Rates, der den Universitätsrat wählt und beaufsichtigt. Die Wahl einer vom Kanton St.Gallen und dessen Gremien unabhängigen Person hätte auf deutlich mehr Verständnis in der Öffentlichkeit zählen können und keinerlei Anlass für Vorwürfe über fehlende Unabhängigkeit gegeben. Zudem erfolgte die Wahl ebenfalls durch eine universitätsrechtliche Präsidialverfügung. Eine Wahl des Beauftragten durch den Universitätsrat oder den Finanzausschuss hätte dessen Auftrag zudem breiter abgestützt und besser nachvollziehbar gemacht. Es ist mir hier im Rat wichtig zu erwähnen, dass die StwK keine Kritik an der Person als solches oder der inhaltlichen Arbeit ausübt. Zur Arbeit darum nicht, da der Schlussbericht der Administrativuntersuchung nur durch eine Abordnung der Staatswirtschaftlichen Kommission gelesen und somit keine Meinung in der Gesamtkommission gebildet werden konnte. Bei der Kritik der StwK geht es lediglich um die Wahl des Beauftragten für diese Untersuchung. In diesem Zusammenhang weist die StwK auf ihr Unverständnis hin, dass ihr als Oberaufsichtskommission der Zugang zum Schlussbericht der Administrativuntersuchung anfänglich verwehrt wurde und erst nach zweimaliger Aufforderung Einsicht gewährt wurde. Die StwK erwartet nicht zuletzt aus Respekt vor der Gewaltenteilung, dass sie zur Prüfung der Amtsführung sämtliche Akten, die ein Geschäft betreffen, einsehen kann, wie es das Gesetz auch vorsieht.

Weiter wurde bei der Prüfung der gesetzlichen Grundlagen ersichtlich, dass die Aufsichtsrechte und-pflichten in den rechtlichen Grundlagen zwar erwähnt sind, sich in der Universität aber eine Praxis gebildet hat, die in den Grundlagen so nicht vorgesehen ist. So definiert Art. 8 des Gesetzes über die Universität St.Gallen (sGS 217.11; abgekürzt UG) den Universitätsrat als oberstes Organ der Universität. In der Praxis beschränkt sich der Universitätsrat aber auf die Kontrolle über die anderen Universitätsorgane, da der Rektor die Leitung der Universität übernimmt und nach Aussagen der Vertretung des Universitätsrates der Senat das oberste Führungsorgan sei. Zudem hat der Universitätsrat keine verwaltungsrätlichen Kompetenzen. Vielmehr ist der Universitätsrat konzipiert, die Eigentümerinteressen wahrzunehmen. Nach Ansicht der StwK gilt es, im Rahmen der Totalrevision des UG die Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Organe und Gremien der Universität zu klären und zu präzisieren. Aufsicht und Führung sind dabei voneinander zu trennen.

Aufgrund der Befragungen und der Analyse der rechtlichen Grundlage stellten wir zudem ein weiteres Spannungsfeld in Bezug auf die Aufgaben des Kantonsrates fest. Art. 6 UG legt die Kompetenzen des Kantonsrates fest. Art. 6 Abs. 3 Bst. c UG besagt, dass der Kantonsrat die Vorschriften über Besoldung und berufliche Vorsorge von Dozenten und Verwaltungspersonal genehmigt. Der Universitätsrat hat somit spätestens mit dem Personalreglement vom 5. Mai 2014 den Weg eingeschlagen, auch Vorschriften über Besoldung und berufliche Vorsorge nicht nach dem in Art. 7 Abs. 2 Bst. a UG und Art. 6 Abs. 3 Bst. c UG vorgesehenen Verfahren zu erlassen, sondern mittels Beschluss durch den Universitätsrat und Genehmigung durch die Regierung. Die StwK hält dieses Vorgehen für inakzeptabel. Sie sieht die Zuständigkeit zur Genehmigung des Personalreglementes nach wie vor klar beim Kantonsrat. Solange die Bestimmung in Kraft ist, ist sie zu befolgen.

Umfassende Prüfung des Spesenmissbrauchs: Die StwK würdigt in ihrem Bericht das schnelle, verantwortungsvolle und korrekte Handeln des betroffenen Instituts IFF gegenüber seinen Aufsichtsgremien positiv. Alle zuständigen Gremien hatten zeitnah Kenntnis von den festgestellten bzw. vermuteten Spesenmissbräuchen. Das Institut bearbeitete den Fall rasch und gemäss den vorhandenen Vorgaben. Bereits die internen Abklärungen des IFF ergaben, dass die Verstösse von Professor Sester gegen das Spesenreglement massiv waren, weshalb der Präsident des GLA Professor Sester telefonisch mit der Problematik konfrontierte. In der Folge beschloss Professor Sester per sofort aus dem IFF auszusteigen. Die Austrittsvereinbarung wurde am 8. Mai 2018 gegenseitig unterzeichnet, damit war der Austritt vollzogen. Bei der Information an die Gremien hält die StwK klar fest, dass der Präsident des geschäftsleitenden Ausschusses und der Vorsitzende der Direktion des IFF im Spesenfall von Professor Sester korrekt und richtig gehandelt haben.

Der Präsident des geschäftsleitenden Ausschusses wurde vom Vorsitzenden der Direktion am 10. März 2018 über intern festgestellte, mutmassliche Verstösse gegen des Spesenreglement informiert. Am 12. März 2018 wurde die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen informiert und gebeten, eine vertiefte Spesenüberprüfung für den Zeitraum der Jahre 2014 bis 2017 vorzunehmen und darüber Bericht zu erstatten. Der Präsident des GLA informierte aufgrund des Ergebnisses des Berichts der Finanzkontrolle den Rektor Ende April über mögliche Unregelmässigkeiten bei den Spesenabrechnungen am IFF der HSG. Der Rektor wiederum informierte unmittelbar danach den Präsidenten des Universitätsrats. Das für die Situation des IFF zuständige Mitglied des Universitätsrats wurde nach der Information an den Rektor vom Vorsitzenden der Direktion über die Situation in Kenntnis gesetzt. Zudem veranlasste der Präsident des GLA sofort eine Sonderprüfung der Spesen aller IFF-Direktoren durch die kantonale Finanzkontrolle. Die Universitätsleitung reagiert in der Folge, indem sie den Präsidenten des Universitätsrats und die kantonale Finanzkontrolle informierte. Am 23. Mai 2018 wurde dem Präsidenten des GLA und dem Vorsitzenden der Direktion vom Rektor mitgeteilt, dass das Rektorat die weiteren Untersuchungen übernehmen werde. Ebenso wurde mitgeteilt, dass sämtliche Untersuchungshandlungen seitens des IFF demnach zu unterlassen seien, wobei der Rektor in Aussicht stellte, dass das IFF über den Gang und Stand des Verfahrens informiert werde. Diese Informatierung fand nicht statt. Der Schlussbericht der Administrativuntersuchung wurde dem GLA und der Direktion nie zugestellt. Nach Ansicht der StwK war dies formell wohl korrekt, da die Verantwortung für die Administrativuntersuchung beim Universitätsrat liegt. Die StwK hätte es aber für angemessen gehalten, wenn das IFF als geprüfte Stelle über die Ergebnisse der Untersuchungen informiert worden wäre. Zudem blieben diverse Interventionen seitens der Mitglieder des GLA unbeantwortet. Ebenso war die Anordnung des Rektors, dass die GLA keine weiteren Abklärungen mehr treffen darf, unangemessen und kontraproduktiv, da dieser nur Institute beauftragen kann. Deshalb wurde im Nachgang auch hier eine universitätsrechtliche Präsidialverfügung erlassen. Ausführungen dazu habe ich bereits gemacht.

Aufgrund dessen beurteilt die StwK das Verhalten des Präsidenten des Universitätsrats und des Rektors gegenüber dem Institut und seinem GLA kritisch, insbesondere was die Kommunikation und die Information an die Gremien anbelangt.

Weiter stellt die StwK fest, dass der Spesenmissbrauch durch das Institut aufgedeckt wurde. Dies weist trotz fehlendem internen Kontrollsystem (IKS) auf funktionierende Abläufe im Institut hin. Am Institut galt bei Visierung von Spesen eine Art Kollegialitätsprinzip, das heisst man vertraute auf die Ehrlichkeit, Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Spesen sowie auf den Anstand und den gesunden Menschenverstand im Umgang mit Spesen.

Diese Prinzipien wurden aber offensichtlich nicht immer bzw. nicht von allen respektiert. Mit den neuen Vorgaben zur Visierung der Spesenabrechnung gilt nun, dass die Spesenabrechnung auf Grundlage entsprechender Originalbelege durch die Spesenbeziehenden sowie durch die gemäss der Kompetenzordnung der Organisation übergelagerten Stellen als Zweitunterschrift zu Visieren sind, wodurch beide die Verantwortung für die Einhaltung des Spesenreglements übernehmen. Die StwK begrüsst diese wichtige Klärung, stellt sich aber die Frage, warum diese Vorgaben erst jetzt gelten, zumal dies doch allgemein bekannte Grundsätze sind. Nach Ansicht der Kommission hätte mit einem etablierten IKS und klaren Richtlinien zur Organisationsstruktur am Institut ein solcher Fall vielleicht verhindert werden können.

Die Feststellungen im Revisionsbericht zu den Rechnungen der Institute der Finanzkontrolle betreffen verschiedene Institute, insbesondere in den Bereichen internes Kontrollsystem, Lohnausweise sowie die Auszahlung von Referentenhonoraren. Dies weist nach Ansicht der StwK auf das grundsätzliche Problem des fehlenden IKS an der Universität hin.

Nebenbeschäftigungen: Zufrieden zeigt sich die StwK damit, dass die Universität die Aufsicht über die Nebentätigkeiten ihrer Professorinnen und Professoren verstärken und weiterentwickeln will. Besonders die Anforderungen an die Übernahme von Mandaten an die Bewilligungsprozesse und an die Kontrollen sollen erhöht und weiterentwickelt werden. Am 26. August 2019 informierte die Universität, dass neu eine Kommission für Nebenbeschäftigungen dafür eingesetzt werden soll.

Als kritisch bewertet die StwK den umfassenden Kündigungsschutz. Sie kann jedoch der Argumentation, dass dies ein wesentlicher Teil einer akademischen Karriere und eines akademischen Lebenswegs ist, ein Stück weit folgen. Die Kommission weist darauf hin, dass ein deliktisches Verhalten unabhängig davon geahndet werden muss.

Dies war nun meine ausführliche und mündliche Berichterstattung über die Prüfungstätigkeit der StwK in dieser Sache. Nebst all den negativen Äusserungen ist es mir hier im Rat dennoch ein Anliegen festzuhalten, dass die Universität St.Gallen ein Leuchtturm im Kanton St.Gallen ist. Die Erarbeitung aller Grundlagen für die getroffenen Massnahmen hat sehr viel Zeit und Energie in Anspruch genommen. Diese Arbeiten bringen der Universität in ihrem Umfeld aber viele Vorteile und sie hat sich damit auch einen Vorsprung für die kommenden Jahre erarbeitet.

Nebst dem nun zur Hauptprüfung gewordenen Bericht über die Spesenaffäre der Universität standen noch weitere ordentliche Berichterstattungen im Jahre 2019 an, welche in diesem Bericht Niederschlag finden:

  1. der Geschäftsbericht 2018 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen, von der Verwaltungskommission am 15. März 2018 genehmigt;
  2. der Geschäftsbericht 2018 der Gebäudeversicherung und des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen, vom Verwaltungsrat am 7. März 2019 genehmigt.

Die Subkommission öffentlich-rechtliche Anstalten unter dem Präsidium von Kantonsrat Bruno Dudli-Oberbüren hat die betroffenen Berichte einer Prüfung unterzogen und der Gesamtkommission berichterstattet. Der Bericht wurde am 8. August 2019 in der vorliegenden Form durch die Gesamtkommission genehmigt und anschliessend dem Kantonsrat zugeleitet. Ich verzichte hier auf eine detaillierte Berichterstattung und weise auf die Würdigung und Bewertung in Abschnitt 3.3 des Berichtes hin.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Folgende Mitglieder des Kantonsrates treten in den Ausstand:

  • Locher-St.Gallen
  • Güntzel-St.Gallen
  • Suter-Rapperswil-Jona
  • Scheitlin-St.Gallen

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
12.6.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): zum Bericht 2019 Staatswirtsschaftliche Kommission, Ziffer 2.2.1, Öffentlichkeitsgesetz.

Die Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes war eine lange und schwierige Geschichte: wir hatten einen Verfassungsartikel seit 2003, der Kantonsrat verweigerte elf Jahre lang die Umsetzung. In einem einzigartigen Vorgang ermahnte das Verwaltungsgericht den Kantonsrat: wenn wir das Gesetz nicht schaffen, wären die Gerichte gezwungen, selber Richtlinien zu erarbeiten; Bei der Einführung des Gesetzes war ich selber schon im Rat, es war meine erste Kommission als frisch gewähltes Ratsmitglied,gemessen an der schwierigen Vorgeschichte empfand ich die Diskussion fast als harmonisch.

Die Handhabung in den Gemeinden mag noch sehr unterschiedlich sein – da wir heute schon interna der Stadt Rapperswil diskutiert haben, ich erlaube mir die Bemerkung, dass es Gemeinden gibt, die sogar der Ansicht sind, dass die Wahl von Kulturpreisträgern nicht in die Öffentlichkeit gehöre. Das verstehe wer will.

Insgesamt lässt sich aber sagen, dass das die Einführung des Gesetzes so lief, wie das die Staatswirtschaftliche Kommission in ihrem Bericht schreibt: «unspektakulär, ruhig und reibungslos» - befürchtete Anfragenflut ist ausgeblieben: 17 Verfahren seit Einführung beim Kanton; auch die Gemeinden blieben verschont: zwar legen fast alle Gemeindepräsidenten ihre Löhne offen und auch deswegen ist die welt nicht untergegangen; selbst die VSGP ist der Ansicht, dass das Gesetz nicht angepasst werden muss;

Man hört in diesem Parlament häufig den Satz, «man darf ja auch klüger werden»: Mit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes sind wir zumindest endlich auch im 21. Jahrhundert angekommen. Noch nicht ganz bei allen angekommen – ich erlaube mir einen Blick in Richtung des Universitätsrates und der HSG; aber es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei: Wer beim Staat tätig ist, in egal welcher Funktion, für den ist Transparenz nicht einfach eine Option, sondern ein Gebot, sonst verspielen wir das Vertrauen unserer Bevölkerung. Wir sind für die Bürgerinnen und Bürger da und nicht umgekehrt – also schulden wir ihnen Rechenschaft über unsere Tätigkeiten: Die Verwaltung, die Exekutiven und eben auch die Parlamente.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftliche Kommission:

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eitreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

zur Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Intergrationsagenda

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Abschnitt 5 (Anträge). Ratspräsident: Wir behandeln die drei Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission unter Ziff. 2.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission fest.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019