Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Junisession 2019)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.19.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission (Junisession 2019)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung20.5.2019
Abschluss12.6.2019
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinBericht 2019 der Rechtspflegekommission
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium24.7.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
12.6.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident: Im Namen der Rechtspflegekommission nehme ich kurz Stellung zum Geschäftsbericht der kantonalen Gerichte.

Die Rechtspflegekommission unterbreitet Ihnen heute den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr.

Wie in der Einleitung zum Bericht erwähnt, erfolgte im letzten Jahr ein tiefgreifender Wechsel in der Rechtspflegekommission, mit welchem der letzte Schritt zur Auswechslung einer langjährigen Crew getan wurde. Mit dieser Blutauffrischung wurde die Kommission nicht nur verjüngt. Gewisse Zungen, die ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht als böse bezeichnen will, könnten auch behaupten, dass die Kommission in der neuen Besetzung eine gewisse Sturheit abgelegt habe, was die Frist zur Weiterleitung der Sitzungsprotokolle betrifft. Wie dem auch sei, das Präsidium dieses Rats wird es freuen, dass es in diesem Punkt keinen Anlass mehr hat, die Rechtspflegekommission auf die Vorschriften des Geschäftsreglements hinzuweisen.

In einem im Wesentlichen ruhigen Berichtsjahr war doch ein tragischer Unfall zu vermelden, in welchem Kantonsrichter Benedikt Landolt tödlich verunglückte. Im Zusammenhang damit und mit anderen Ersatzwahlen für Richterstellen hat die Rechtspflegekommission auf Bitte des Ratspräsidiums einen Vorschlag zu einem leicht geänderten Vorgehen bei Richterwahlen ausgearbeitet.

Daneben befasste sich die RPK in sechs Sitzungen mit den für sie üblichen Geschäften, zu denen etwa die Vorbesprechung von Petitionen oder die Behandlung von Eingaben privater Personen an den Kantonsrat im Sinn von Art. 14 des Geschäftsreglements und Art. 17 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung, gehören.

Zu einer der Sitzungen wurden – zur kurzen Vorstellung vor der RPK – auch der neue erste Staatsanwalt Christoph ILL und die neue Leiterin des Amtes für Justizvollzug, Barbara Looser, eingeladen. Zweimal pro Jahr findet sodann ein Austausch mit den Präsidenten des Kantonsgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Versicherungsgerichts statt. In diesem Austausch werden zum einen Themen der Visitationstätigkeit sowie der Geschäftsbericht der Gerichte besprochen. Zum andern dient der Austausch auch der frühzeitigen Vorbereitung von Ersatzwahlen, wenn sich solche abzeichnen. Regelmässiger Gast an den Sitzungen der Rechtspflegekommission ist neben dem Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes seit diesem Jahr auch der Generalsekretär der Gerichte. Die bisherige, kurze Erfahrung zeigt, dass die Aufsichtstätigkeit durch den frühzeitigen Austausch erleichtert wird.

Die vier Subkommissionen konnten in einem ruhigen Jahr ihrer Tätigkeit nachgehen:

Die Subkommission Richterwahlen bereitete im Zusammenwirken mit den Präsidenten der kantonalen Gerichte und dem Generalsekretär des SJD die Prüfungstätigkeit vor. Die Subkommission 1 visitierte das Kreisgericht Toggenburg und die Subkommission 2 die Anklagekammer. Beide Kommissionen legten dabei einen Schwerpunkt auf die gerichtlichen Zwangsmassnahmen. Die Subkommission 3 erkundigte sich beim Verwaltungsgericht über die Erfahrungen im ersten Jahr nach dessen Neuordnung. Von allen drei Visitationen konnte ein positives Fazit gezogen werden.

Damit schliesse ich meine mündlichen Anmerkungen zum Bericht der Rechtspflegekommission und beantrage Ihnen, auf den Bericht einzutreten.

Zur Vereinheitlichung der Darstellung der Geschäftstätigkeit der verschiedenen Gerichte hatte die Rechtspflegekommission im Jahr 2017 Vorgaben zur Gestaltung der Geschäftsberichte gemacht. Wie sich im jetzt zweiten Bericht nach dieser Vorgabe zeigt, ist der Nutzen gut erkennbar. Die Berichte zeigen sich erneut schlank, einheitlich und übersichtlich im Aufbau über alle Gerichte, sowohl im Text wie auch in den statistischen Angaben.

Anlässlich der Diskussion der Berichte im Plenum, an welcher auch die Vertreter der Gerichte teilnahmen, machte die Rechtspflegekommission unter anderem folgende Feststellungen:

  • Die Plenarsitzungen der Konferenz der Gerichte sind ein gutes Instrument des Austauschs und der Koordination unter den Gerichten;

  • Die Geschäftslast am Kantonsgericht und an den Kreisgerichten ist unvermindert hoch. Die Gerichte begegnen dem auf verschieden Weise;

  • Der überproportionale Anstieg von Fällen aufgrund der Ausschaffungsinitiative wurde am Kantonsgericht mit Effizienzsteigerungen aufgefangen;

  • Wenn ein Kreisgericht zeitweise überlastet ist, setzt das Kantonsgericht für eine bestimmte Zeit dort Richter aus einem anderen Kreisgericht ein. Auf Beginn einer neuen Amtsdauer wird die Zuteilung dann grundsätzlich geprüft.

  • Das Kantonsgericht hat in Zusammenarbeit mit den Kreisgerichten ein Springerkonzept geschaffen, mit welchem an den Kreisgerichten St. Gallen, Werdenberg und Wil Springerrichterstellen geschaffen wurden.

  • Der letztjährigen Höchstlast der Geschäfte in der Anklagekammer wurde mit einem internen Lastenausgleich begegnet.

  • Das Verwaltungsgericht auf der anderen Seite konnte infolge der neue Struktur bereits Pendenzen abbauen, und die Verfahrensdauern verkürzen. Dies wegen des Einsatzes und der Effizienz des Personals sogar ohne die ursprünglich budgetierten neuen Stellen.

  • Bei der Verwaltungsrekurskommission war der Pendenzenabbau die Folge eines Rückgangs von Falleingängen. Allerdings erhöhte sich die Verfahrensdauer, weil die Fälle komplexer geworden sind.

  • Auch beim Versicherungsgericht gingen die Zahl der Pendenzen und die Verfahrensdauer leicht zurück. Dies als Folge von weniger Eingängen und gesteigerter Effizienz, in dem bspw. in den Entscheidbegründungen vermehrt eine Beschränkung auf die von den Parteien gerügten Sach- und Rechtsfragen erfolgt.

Insgesamt darf festgestellt werden, dass den von den Gerichten geforderten Bemühungen zur Effizienzsteigerung nachgelebt wird.

Mit dieser abschliessenden Bemerkung bitte ich Sie namens der Rechtspflegekommission, auf den Geschäftsbericht der Gericht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme des Berichtes 2019 der Rechtspflegekommission und der Geschäftsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2018 fest.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019