Geschäft: Untergräbt das Grundbuchinspektorat die Gemeindeautonomie?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.53
TitelUntergräbt das Grundbuchinspektorat die Gemeindeautonomie?
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung24.4.2019
Abschluss12.6.2019
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. Mai 2019
VorstossWortlaut vom 24. April 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person22.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
12.6.2019Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Das Positive vorweg: Die Regierung bestätigt schwarz auf weiss, dass das Grundbuchinspektorat keine Regionalisierung anstrebt, da die Organisation der Grundbuchämter in die Gemeindeautonomie fällt. D.h. die Gemeinden entscheiden in Eigenverantwortung über die Führung und Organisation ihrer Grundbuchämter. Es sind sowohl kommunale als auch regionale Lösungen möglich, wobei letztlich die Stimmbevölkerung in den Gemeinden entscheidet.

Die Gemeindeautonomie ist eines der höchsten Güter im Schweizer Staat und ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Beispiele aus anderen, viel zentraler organisierten Ländern, zeigt, dass die Zentralisierung zu mehr Kosten, komplizierteren Verfahren und Ineffizienz führt und letztlich trotzdem nicht professioneller gearbeitet wird.

Um die dezentrale Organisation auch künftig erhalten zu können, ist es wichtig, dass genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Hier bestand grosser Nachholbedarf in den letzten Jahren und deshalb wurden entsprechende Massnahmen getroffen von den Gemeinden. Unter anderem wurden neue Praktikumsstellen aufgebaut und die Bemühungen zur Gewinnung von Grundbuch-Fachkräften verstärkt.

Diese Bemühungen waren von Erfolg gekrönt und es konnte eine gewisse Beruhigung erzielt werden. So konnten die Vakanzen inzwischen alle besetzt werden. Der «Fachverband» NetzSG bestätigt diesen Eindruck. 

Aber auch in Zukunft wird es wichtig sein, dass diese Bemühungen nicht abflachen. Auch eine jährliche Durchführung der Grundbuchprüfungen muss drin liegen, d.h. es braucht auch eine entsprechende Flexibilität und Bereitschaft zum Mitwirken auch vom Grundbuchinspektorat. Ganz sicher sind aber alle zwei Jahre die Prüfungen durchzuführen, um nachhaltig funktionieren zu können.

Es ist uns bewusst, dass nicht unendlich viele Ressourcen zur Verfügung stehen, allerdings erwarten wir vom Grundbuchinspektorat Flexibilität in dieser Angelegenheit. Der Ausbildung ist höchste Priorität beizumessen. Nur so kann die Professionalität hochgehalten werden. Weniger relevant sind die teils doch sehr detaillierten Revisionsberichte des Grundbuchinspektorats, wo insbesondere bezüglich «Wesentlichkeit» Optimierungsbedarf vorhanden ist und welche immer wieder zu Diskussionen führen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019