Geschäft: Der neue 5G-Mobilfunkstandard – harmlos oder Gefahr für die Gesundheit?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.31
TitelDer neue 5G-Mobilfunkstandard – harmlos oder Gefahr für die Gesundheit?
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung23.4.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. Juli 2019
VorstossWortlaut vom 23. April 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
13.11.2019Person21.11.2024
13.11.2019Person27.6.2024
13.11.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Cozzio-Uzwil

Die Interpellanten sind mit der Antwort teilweise zufrieden, damit dies die Interpellation beantwortet und das Geschäft erledigt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Dudli-Oberbüren

Ob führen geschätzter Herr Vizepräsident geschätzte Damen Herren der Regierung und des Rates, die interpellanten Danken der Regierung für die Beantwortung der Interpellation. Was uns aber auch noch Sorgen bereitet, sind folgende Punkte: Die Gesetzgebung in Bern das Fernmeldegesetz ist noch nicht beraten ein Mediengesetz noch in weiter Ferne und beim Radio und TV-Gesetz müsste der Teil über die Verbreitung abgeändert werden. Parlament und Volk werden vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Antennen werden schon gebaut Gefahr die Gesetze überhaupt existieren auch die so weiter expandieren gewillt um die Betten.

Inzwischen wischen die Probleme unter den Tisch. Störend ist auch der Kantönligeist ein. Die umbauarbeiten Baubewilligung Westschweizer Kantone haben teilweise Baumann Moratorien haben Kantons und der Glarus wird allen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Bundesrat hat aber den Kantonen befohlen. Auch da hat der Bewilligungen neu und vollständig zu beurteilen und am 17. April 2019 voten die Kantone mit einem Schreiben des Bundesamts für Umwelt zum Thema Mobilfunk und Strahlung bedient. Gerne zitieren ich daraus: Erstens, es wird davon ausgegangen, dass 5 G insbesondere im Verkenntbereich von 3,6 Ligaherz eingeführt wird. 5 G ist aber in allen Mobilfunkfrequenzen einsetzbar.

Längerfristig soll 5 gegen noch deutlich führen Frequenzbereichen zur Anwendung gelangen dies eine Anmerkung zur Debatte über das und Baumoratorium für 5 G Antennengeschäft zwei und vierzig neunzehn zwölf. Zweitens zum heutigen Tag Kenntnisstand nach wissenschaftlichen Kriterien ich zitiere aus diesem Bericht als Wissenschaftlicher nach wissenschaftlichen Kriterien ausweichend nachgewiesen ist eine Beeinflussung der Finanzströme. Begrenzte Evident besteht für eine Beeinflussung der doch Blutungen des Gehirns für eine Beeinträchtigung der Stemmen, Qualität für eine Destabilisierung der Therapie, Information sowie für Auswirkungen auf die Express Johann von Genen den programmierten Zelltod und ob Situativen zählt Stress.

Drittens, die W Hau hat hoch Frequenzstrahlung als möglicherweise krebserregend klassiert. Das sind beunruhigen. Der Jahr zugab besorgniserregende Verlautbarungen von weit herum gewürdigt den Organisationen trotzdem nach der Kanton St.Gallen die Augen zu zählt etwa das Bundesamt für Umwelt und die Weltgesundheitsorganisation mittlerweile auch zu den Verschwörungstheorien die kommt. Es sollte zu denken geben, dass man kritische Statements von 8 sofort Bauens würdigen Organisationen bei Bedarf die Fliessenpflicht ausblendet. Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019