Geschäft: Tätigkeit des Parlamentes 2014 bis 2018
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 81.19.01 |
Titel | Tätigkeit des Parlamentes 2014 bis 2018 |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Präsidium des Kantonsrates |
Eröffnung | 4.4.2019 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 3.6.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 81.19.01 / 27.19.01 voKo Tätigkeit des Parlamentes 2014 bis 2018 und XVIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Präsidium des Kantonsrates bis 2020 | 3.8.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2019 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir beraten heute unseren eigenen Bericht, den Bericht über unsere Tätigkeit als Parlament. Da es eigentlich doch immer ein bisschen langweilig ist, über sich selbst zu sprechen, möchte ich hier die Gelegenheit wahrnehmen, um meinen Dank auszusprechen. Einen Dank an die Parlamentsdienste, die uns hier stets zur Seite stehen, die uns begleiten bei unserer parlamentarischen Arbeit unter gewissenhafter Anleitung von Lukas Schmucki, der uns auch jeweils hier im Rat begleitet und zur Seite steht. Ich glaube, wir können Ihnen dafür wirklich herzlichsten Dank aussprechen. Ich möchte nun auf das Geschäftsreglement zu sprechen kommen: Vorab, wir werden selbstverständlich auf das Reglement eintreten, wir werden es auch so annehmen , wie es nun vorliegt von Seiten der Kommission. Für uns wäre es gut gewesen, und wir hätten es begrüsst, wenn wir in der Kommission auch über mehr ständige Kommissionen, über die Einführung von Fachkommissionen, hätten diskutieren können. Wir führen im Moment sehr viele Diskussionen, insbesondere über die Spitäler und im Bereich der Bildung und hier Fachkommissionen einzuführen, dass fänden wir eigentlich richtig und unseres Rates würdig. Die Kommission wollte dies nicht diskutieren, mit dem Verweis darauf, dass wir dies erst vor kurzem einmal diskutiert hatten. Wir können das soweit nachvollziehen, sind aber der Meinung, dass uns die aktuelle Entwicklung mit diesen vielen Fragen, die in verschiedenen Bereichen auftauchen, das Recht gegeben hätte, diese Fachkommissionen einzuführen. Wir stellen aber hier im Rat keinen Antrag. Im Weiteren zum Geschäftsreglement sind wir froh, dass es diese Klärung zur Nachfolge in ständigen Kommissionen nun gegeben hat, so wie es bereits mein Vorredner von der FDP-Fraktion ausgeführt hat. Auch wir sind klar der Meinung, dass jemand, der aus einer ständigen Kommission zurücktritt, nicht sein eigener Nachfolger werden kann. Dies haben wir nun in der Kommission zuhanden der Materialien besprochen und dies sollte nun klar sein. Es braucht mindestens einen Rücktritt aus der eigenen Fraktion, bis man wieder kommen darf. Wie lange das dann dauert, hängt vom nächsten Rücktritt ab. Aber sein eigener Nachfolger sein, darf man nicht, das ist für uns zentral. Im Weiteren sind auch wir der Meinung, dass es eine Anpassung bei den Entschädigungen braucht. Wir werden für diese Arbeit, die wir hier im Rat leisten, sehr mager entschädigt und auch wir wollen hier mitdiskutieren und eine Lösung finden, die dem entgegen kommt und die andererseits aber auch den Kantonshaushalt nicht allzu sehr belastet. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir danken dem Präsidium für den umfassenden Bericht und Entwurf zur Tätigkeit des Parlamentes 2014 bis 2018 sowie dem XVIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates. Aus unserer Sicht führt die Vorlage weitgehend zu einer gewissen Präzisierung und formalen Festschreibung der heute gelebten und auch bewährten Praxis. Dass sich das Präsidium neu für einen intensiveren Austausch mit dem Jugendparlament verantwortlich zeichnet, können wir unterstützen. Ebenso begrüssen wir die Vereinheitlichung der Bestimmungen zu den ständigen Kommissionen und die Möglichkeit, in Ausnahmefällen besondere Kommissionen zu bestellen, welche durch Reglement eigentlich einer ständigen Kommission zugewiesen wären. Bei der Frage der Amtszeitbeschränkung in ständigen Kommissionen teilen wir die Auffassung des Präsidiums und unterstützen die heutigen Bestimmungen zur sechs- bzw. achtjährigen Amtszeitbeschränkung. Mit der zusätzlichen Anmerkung zuhanden der Materialien, dass ein Mitglied einer ständigen Kommission nicht sein eigener Nachfolger werden kann, sind wir zufrieden. Die Präzisierung der finanziellen Schwellenwerte für Einladungen von Sachverständigen, Interessenvertreten und Gutachtern sind folgerichtig, und erhalten unsere Zustimmung. Hingegen lehnen wir ein Antragsrecht von Mitgliedern der Regierung in Kommissionen klar ab und werden den Antrag der vorberatenden Kommission unterstützen. Die FDP-Fraktion unterstützt ebenso die Anträge des Präsidiums auf S. 64 des Berichts und Entwurfs des Präsidiums vom 4. April 2019. Insbesondere bei der Entschädigungsfrage des Kantonsrates befürworten wir eine Gesamtschau mit verbindlicher Anpassung auf die neue Legislaturperiode und werden dem Antrag des Präsidiums folgen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Göldi-Gommiswald (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis und unterstützen die Anträge der vorberatenden Kommission sowie den Antrag des Präsidiums zur Präzisierung bzw. Ergänzung des Auftrags nach Ziff. 3. Jeweils auf Mitte einer Amtsdauer unterbreitet das Präsidium des Kantonsrats seinen Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes und schlägt ebenfalls Verbesserungen der Organisation von Verfahren vor. Ich erlaube mir, drei Punkte gegenüber dem Vorredner zu ergänzen: Die CVP-GLP-Delegation regte bereits in der vorberatenden Kommission die Funktion eines zweiten Vizepräsidenten an. Grund dafür ist eine Stärkung dieses Parlamentes durch höhere Konstanz im Präsidium dank längerer Verweildauer. Das Präsidium wurde in der vorberatenden Kommission ohne formellen Auftrag eingeladen, die Frage zu prüfen. Die CVP-GLP-Fraktion erwartet eine entsprechende Würdigung bis spätestens zum nächsten Bericht über die Tätigkeit des Parlaments. Die CVP-GLP-Fraktion erachtet es als richtig, dem Mitglied der Regierung beim Einsitz in der vorberatenden Kommission das Recht, Anträge zu stellen, weiterhin nicht zu gewähren. Grund dafür ist aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion der Umstand, dass die Regierung Beschlüsse als Kollegialbehörde fasst und damit eine Legitimierung eines einzelnen Mitglieds fehlt. Es fehlt die Legitimierung, dem von der Regierung verabschiedeten und dem Parlament zugeleiteten Beratungsgegenstand gegenüber Änderungen vorzuschlagen. Dies ist Aufgabe der höchsten Instanz im Kanton, namentlich des Parlaments bzw. dessen Mitgliedern. Die CVP-GLP-Fraktion hat weitere Vorschläge zu Verschlankung des Parlamentsbetriebs eingereicht, namentlich die Anwesenheit digital statt analog zu erfassen oder die Aprilsession nur bei Bedarf, z.B. zu einer Legislatur, durchzuführen. Leider haben nicht alle Vorschläge die vorberatende Kommission überlebt. Festzuhalten bleibt immerhin, dass Einigkeit darüber besteht, dass auf ein Verteilen der Vorstösse in Papierform verzichtet werden kann, sobald die Technik bereit ist und die Verteilung der Geschäfte elektronisch erfolgt. Dazu ist keine Änderung des Kantonsratsreglementes erforderlich, weil die geltende Regelung keine entsprechende Formvorschrift enthält. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Zunächst als Vorbemerkung: Das Präsidium wollte den von ihr verabschiedeten Bericht ohne weitere Vorberatung durch das Parlament behandeln lassen. Dies stiess nicht nur wegen der sehr kurzen Vorbereitungszeit auf grundsätzlichen Widerstand im Parlament. In der Aprilsession 2019 wurde eine Rückweisung und die Einsetzung einer vorberatenden Kommission beschlossen. Dies mit deutlichem Mehr von 72 Ja-Stimmen gegen 39 Nein-Stimmen. Mit diesem Beschluss wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass bei Vorlagen, welche vom Präsidium erarbeitet und dem Rat vorgelegt werden, dem Präsidium die gleiche Rolle wie der Regierung bei den übrigen Geschäften zukommt, weshalb es richtig ist, die Vorlage ebenfalls durch eine vorberatende Kommission vorberaten zu lassen und dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass das Präsidium, anders als die vorberatenden Kommissionen, nicht nach dem Parteienproporz zusammengesetzt ist. Zur Tätigkeit des Parlaments 2014 bis 2018: Im leicht verspäteten Bericht, der eigentlich im vergangenen Jahr hätte erstattet werden sollen, informiert das Präsidium sehr ausführlich über die Tätigkeit des Kantonsrates, seine Stellung und Probleme, aber auch über sich. Der Bericht enthält zweifellos viel Wissenswertes. Es stellt sich aber die Frage, wie viele Kantonsratsmitglieder diese 64 Seiten gelesen haben, bzw., ob der Nutzen diesen grossen Aufwand rechtfertigt. Damit soll nicht auf den Bericht verzichtet, aber angeregt werden, jene Themen und Punkte, die nicht zu Änderungen des Geschäftsreglementes des Kantonsrates führen, kürzer zu fassen. Als Beispiel sei das Kommissionssystem unseres Rates erwähnt. Darüber haben wir beim letzten Tätigkeitsbericht lange diskutiert und abgestimmt. Wenn dieses Thema wieder eingebracht würde, dann genügt diese Information mit der Ergänzung, dass das Präsidium auf Anträge an den Kantonsrat verzichtet, weil keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Zudem wäre es wünschenswert – dies als Anregung –, wenn im ersten Teil die allgemeinen Informationen abgehandelt werden würden und in der Folge die Anträge zum Geschäftsreglement zusammengefasst und begründet würden. Heute muss man sich quer durch den Bericht durcharbeiten, wenn man die Begründung der verschiedenen Anträge sucht. Trotzdem sei der Bericht verdankt. Zum XVIII. Nachtrag des Geschäftsreglementes unseres Rates: Nach unserer Beurteilung betreffen die Anträge des Präsidiums und der vorberatenden Kommission wenig zentrale Fragen unseres Ratsbetriebes. Einzig die besondere Kommission nach Art. 21bis (neu) erweitert und präzisiert eine vermeintliche Lücke bzw. Unklarheit, welche die Diskussionen bei der Einsetzung der Spitalkommission gezeigt haben. Mit dieser Bestimmung wird nun festgehalten, dass der Kantonsrat zu jedem Thema, welches einer ständigen Kommission zugewiesen ist, eine Spezialkommission, wie die besondere Kommission auch genannt werden könnte, einsetzen kann. Davon soll aber zurückhaltend Gebrauch gemacht werden, auch nach unserer Ansicht. Der Entscheid liegt aber letztlich immer beim Kantonsrat selber. Zu den übrigen Änderungen verweise ich auf die Botschaften und die Anträge der vorberatenden Kommission. Diese Beschlüsse sind, wenn nicht einstimmig, mit grossem Mehr gefasst worden. Ich werde mich dann nur noch kurz zum Antrag – wenn notwendig – der Rechtspflegekommission betreffend der Dauer oder Wiederwahl in eine ständige Kommission äussern. Weil aber die Entschädigung des Kantonsrats im Bericht behandelt wird und die Anträge zum Geschäftsregelement ein Thema sind, haben wir zuhanden der vorberatenden Kommission einige dringend notwendige Anpassungen in einem Arbeitspapier zusammengefasst, welches von der SVP-Fraktion unterstützt wird. Auf eine Abstimmung wurde jedoch verzichtet, da das Präsidium mit Ziff. 3 der Aufträge diese Aufgabe zu erfüllen hat, mit Wirkung ab der Amtsdauer 2020 bis 2024. Der Zeitpunkt ist unserer Ansicht nach richtig. Dies unter anderem deshalb, weil in der Zwischenzeit oder seit den letzten Anläufen, die noch nicht zu einer wesentlichen Veränderung geführt hatten, nun auch die Entschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder der kantonseigenen Unternehmungen, wie Hochschulräte, Spitalverwaltungsrat, Aufsichtskommission von GVA und SVA, sehr stark erhöht wurden. Deshalb soll nun auch eine angemessene Erhöhung in eigener Sache beschlossen werden. Aus unserer Sicht – das SVP-Modell werden wir dem Präsidium als Arbeitshilfe zustellen – sind es im Wesentlichen zwei Punkte, die aber selbstverständlich vom Präsidium ergänzt werden können: Einerseits die Neuregelung des Sitzungsgeldes – aus unserer Sicht ist es richtig und wichtig, mit neu vorgeschlagenen Halbtagesentschädigungen zu arbeiten, dass z.B. eine ganztägige Sessionssitzung anders entschädigt wird, als eine dreistündige Kommissionssitzung. Andererseits ist die Einführung einer generellen Entschädigung zu prüfen. Wenn man bei früheren Diskussionen darüber immer sagte, es gibt nicht den richtigen Zeitpunkt, dann haben wir wirklich die Meinung, es gibt ihn jetzt, und offensichtlich besteht in der Bevölkerung ein völliges Unwissen über die Ansätze der Entschädigungen, von Bezahlung kann man ja gar nicht sprechen. Viele Steuerzahlende im Gespräch gehen von einer deutlich höheren Gesamtentschädigung aus, als wir sie heute haben. Wenn wir informieren, dass ein Kantonsratsmitglied ohne Spezialfunktion im Jahr deutlich weniger als 10'000 Franken erhält, wird das zunächst bezweifelt. Eine Erhöhung müsste und könnte deshalb auch offen und klar kommuniziert werden und würde bestimmt auch auf grosses Verständnis in der Bevölkerung stossen. So viel im Moment zu diesem Bereich der Entschädigungen. Nun komme ich noch zum Auftragsantrag unserer Fraktion: Der kürzlich angekündigte, verdiente Rücktritt des Staatssekretärs Canisius Braun auf Ende der Amtsdauer 2016/2020 ist aus Sicht der SVP-Fraktion der richtige Zeitpunkt, die Verselbständigung der Parlamentsdienste einen Schritt weiter zu führen und den künftigen Staatssekretär von seinen Aufgaben für das Parlament zu entbinden. Da die Ausschreibung der Nachfolge des Staatssekretärs bereits erfolgte, erachten wir es als dringlich, diese Aufgabenentflechtung umgehend publik zu machen, damit mögliche Interessentinnen und Interessenten davon Kenntnis haben, bevor sie ihre Bewerbung einreichen. Wir haben uns deshalb für den schnellsten Weg entschieden, nämlich mittels Auftrag an das Kantonsratspräsidium. Die weiteren Begründungen zum Auftrag nach Ziff. 4 entnehmen Sie dem Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 4 vom 18. September 2019. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Louis-Nesslau, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich darf Ihnen Bericht erstatten über die Sitzung der vorberatenden Kommission zu den Geschäften 81.19.01 «Tätigkeitsbericht des Parlamentes 2014 bis 2018» sowie 27.19.01 «18. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates». Die vorberatende Kommission wurde nach dem Willen des Rats während der Aprilsession mit einer Rückweisung bestellt. Die vorberatende Kommission traf sich am Freitag, 28. Juni 2019 zu einer eintägigen Sitzung. Die Kommission amtete in der Zusammensetzung wie durch den Kantonsrat bestellt. Von Seiten des Präsidiums waren der Staatssekretär Canisius Braun und Vizestaatssekretär Lukas Schmucki anwesend. Mit der Geschäftsführung wurde Aline Tobler betraut, stellvertretend war Matthias Renn eingesetzt. Ihnen gebührt der Dank für die Arbeit. Der Staatssekretär und der Vizestaatssekretär stellten zum Eingang in die Sitzung den Bericht und die Vorlage vor. In der allgemeinen Diskussion votierten sämtliche Fraktionen für Eintreten auf die Vorlage. Es wurde zudem eine Grundsatzdiskussion über zusätzliche ständige Fachkommissionen geführt, wobei kein Antrag gestellt wurde. In der Spezialdiskussion wurde vorerst der Tätigkeitsbericht beraten. Ich möchte bereits hier festhalten, dass finanzielle Beträge im Geschäftsreglement einschliesslich Mehrwertsteuer zu verstehen sind. Der Entwurf des Präsidiums wurde Artikelweise beraten. Sollten die einzelnen Artikel diskutiert werden, werde ich dann die Haltung der Kommission präsentierten. Folgende Punkte wurden konkret diskutiert:
| Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | Sprecher des Präsidiums, beantragt im Namen des Präsidiums: «das Geschäft an das Präsidium zurückzuweisen, eine Vernehmlassung bei den ständigen Kommissionenen und der Fraktionen bis Mitte Mai durchzuführen und das Geschäft in der Septembersession zu beraten». Namens des Präsidiums nehme ich Stellung zu den beiden Rückweisungsanträgen. Das Präsidium anerkennt den von allen vier Fraktionen im Rat geäusserten Wunsch, den Fraktionen und Kommissionen mehr Zeit einzuräumen, um sich sorgfältig mit der umfangreichen Vorlage auseinanderzusetzen. Das Präsidium beantragt Ihnen deshalb im Sinn des Antrags der CVP-GLP-Fraktion, die beiden Geschäfte an das Präsidium zurückzuweisen und das Präsidium zu einer Konsultation der ständigen Kommissionen und der Fraktionen zu verpflichten. Um der Konsultation genug Zeit einzuräumen das Präsidium denkt an eine Konsultationsfrist bis Mitte Juni , beantragt Ihnen das Präsidium die erneute Traktandierung nicht in der Junisession, sondern in der Septembersession 2019. Dies ermöglicht es dem Präsidium, die Stellungnahmen der ständigen Kommissionen und der Fraktionen auszuwerten und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wo es am vorliegenden Entwurf festhalten will und wo nicht. Als nicht zielführend erachtet das Präsidium die im einen Antrag enthaltene Forderung, über die Konsultation der ständigen Kommissionen und der Fraktionen hinaus auch noch eine vorberatende Kommission zu bestellen. Mit dem Verzicht auf die Bestellung einer vorberatenden Kommission werden auch verschiedene Probleme vermieden, die sich ergeben, wenn eine vorberatende Kommission für eine Vorlage des Präsidiums oder einer ständigen Kommission bestellt wird. Im Gegensatz zur Vorberatung von Vorlagen der Regierung stellen sich nämlich verschiedene Fragen in Bezug auf die Zusammensetzung der Kommission und der Vertretung der Vorlage in der Kommission. Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag des Präsidiums zuzustimmen und damit die Rückweisung der beiden Geschäfte an das Präsidium, die Verpflichtung des Präsidiums zur Konsultation der ständigen Kommissionen und der Fraktionen sowie die erneute Traktandierung in der Septembersession 2019 zu beschliessen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion: «Rückweisung an das Präsidium mit dem Auftrag, die Geschäfte für die Junisession 2019 nach vorgängiger Konsultation der Rechtspflegekommission, der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Finanzkommission erneut zu traktandieren.» | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | beantragt im Namen der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion: «Rückweisung an das Präsidium mit folgendem Auftrag, eine vorberatende Kommission zu bestellen und dieselbe einzuladen, bei der Vorberatung der Rechtspflegekommission, die Staatswirtschaftliche Kommission sowie die Finanzkommission zu konsultieren». | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion einen geänderten Wortlaut. Das Geschäft soll in der Septembersession und nicht in der Junisession beraten werden. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |
24.4.2019 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019 |