Geschäft: XVII. Nachtrag zum Steuergesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.19.03
TitelXVII. Nachtrag zum Steuergesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung18.2.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 23. April 2019
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 16. September 2019
ErlassReferendumsvorlage vom 18. September 2019
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 26. Februar 2019
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2019Schlussabstimmung113Zustimmung0Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XVII. Nachtrag zum Steuergesetz mit 113:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den XVII. Nachtrag zum Steuergesetz in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
12.6.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gerne berichte ich betreffend die Beratungen der vorberatenden Kommission zum XVII. Nachtrag zum Steuergesetz vom Montag, 6. Mai 2019. Die vorberatende Kommission tagte vollzählig und in Anwesenheit:

Von Seiten des zuständigen Departementes:

  • Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher Finanzdepartement;

  • Felix Sager, Amtsleiter des kantonalen Steueramtes, Finanzdepartement;

  • Henk Fenners, Hauptabteilungsleiter Rechtsdienst, kantonales Steueramt, Finanzdepartement.

Geschäftsführung / Protokoll:

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;

  • Gerda Göbel-Keller, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.

Vielen Dank für die grosse Unterstützung!

Basierend auf der Botschaft der Regierung vom 26. Februar 2019 diskutierte die vorberatende Kommission die gegenständliche Vorlage. Im Gegensatz zum XVI. Nachtrag stellte die vorberatende Kommission überwiegende Einigkeit bei den Kommissionsmitgliedern fest.

Am 21. Mai 2017 sowie am 10. Juni 2018 wurden an den Volksabtimmungen dem Energiegesetz des Bundes bzw. dem Bundesgesetz über Geldspiele zugestimmt. Aufgabe des Kantons ist es nun zu entscheiden, ob er die neuen Möglichkeiten auch im Kanton St.Gallen ermöglichen soll resp. das Bundesrecht ins kantonale Recht zu überführen. Ich kann es vorwegnehmen: der Kanton erachtet die Instrumente als sinnvoll und richtig. Er sieht die Möglichkeiten vor und leistet einen Beitrag zur Unterstützung von Hauseigentümern, welche Investitionen in Klimaschutzmassnahmen vornehmen, auch wenn dies wohl zu erhöhtem Vollzugsaufwand führen dürfte. Mit Steuerausfällen ist längerfristig eher nicht zu rechnen.

Konkret lässt das Energiegesetz neu Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau als Abzug vom steuerbaren Einkommen zu und sieht zudem einen beschränkten Abzugsvortrag vor, indem entsprechende Rückbaukosten sowie Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen auf die nachfolgenden zwei Steuerperioden vorgetragen werden können. Dies gilt, soweit sie in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, nicht berücksichtigt werden konnten. Ziel der entsprechenden Bestimmungen ist die Förderung des Ersatzes von älteren, energieintensiven Gebäuden durch neue, wenig Energie benötigende Bauten.

Das Geldspielgesetz beinhaltet eine Neuordnung der Besteuerung von Geldspielgewinnen. So werden die steuerfreien Einkünfte aus Geldspielen neu geregelt. Es ist darauf hinzuweisen, dass nur Gewinne aus rechtmässig in der Schweiz durchgeführten Spielen («sog. zugelassene Geldspiele») von der Einkommenssteuer befreit werden. Die Gewinne aus Spielen, die ohne gültige Bewilligung durchgeführt werden, sind weiterhin steuerbar. Gleiches gilt für Gewinne aus im Ausland durchgeführten Spielen. Dem Kanton bleibt dabei bei der Umsetzung nur wenig Spielraum. Der Kanton knüpft bei den jeweiligen Beträgen an diejenigen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer an. Infolge der neuen Regelungen sind Einnahmenausfälle zu erwarten, wobei im Gegenzug infolge verbesserter Rahmenbedingungen für schweizerische Spielbanken höhere Spielbankenabgaben und Gewinnsteuereinnahmen erzielt werden dürften, die teils auch den Kantonen zu Gute kommen. Dies dürfte namentlich auch für den Kanton St.Gallen zutreffen, der in St.Gallen und in Bad Ragaz über konzessionierte Spielbanken verfügt. Insgesamt ist damit mittelfristig eher von positiven finanziellen Folgen der neuen Gesetzgebung auszugehen.

Formalredaktionelle Bereinigungen betreffend Regelungen über die Quellensteuer, infolge Anpassungen des Gesetzes über die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften sowie der Verzicht auf die Quellenbesteuerung von nicht in der Schweiz ansässigen Seeleuten runden die Vorlage ab.

Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung dem Kantonsrat mit 15:0 Stimmen Eintreten auf die bereinigte Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie schon aus der Eintretensdebatte des Kommissionspräsidenten und Sprecher anderer Fraktionen zu entnehmen war, gibt der XVII. Nachtrag zu keinen grossen Diskussionen Anlass, da ein relativ geringer Gestaltungsspielraum besteht. Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen an das Harmonisierungsrecht sowie um kantonale Umsetzungen, welche die Regelungen des Geldspielgesetzes und des Energiegesetzes betreffen, welche auf Bundesebene bereits beschlossen und rechtskräftig verabschiedet wurden.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019