Geschäft: Werden Kokain, Heroin und Cannabis bald legalisiert?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.21
TitelWerden Kokain, Heroin und Cannabis bald legalisiert?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung23.4.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. August 2019
VorstossWortlaut vom 23. April 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Ich muss etwas richtigstellen: Der Kanton St.Gallen vollzieht seine Gesetze, auch die Bundesgesetze sowie das Betäubungsmittelgesetz, selbstverständlich 1:1. Wenn im Betäubungsmittelgesetz definiert wird, dass der Besitz von 10 Gramm Cannabis, die zum Konsum bereitgestellt sind, nicht bestraft wird, dann gilt bei Cannabis eben diese Definition. Bei allen anderen Betäubungsmitteln gibt es auch etwas, aber das ist im Gesetz so nicht definiert. Wenn andere Kantone jetzt so tun, wie wenn bei Kokain und Heroin – möglicherweise ist das so, ich habe das nicht überprüft – dass unabhängig von der Menge bestraft wird, dann vollziehen diese anderen Kantone das Gesetz nicht.

Und es trifft auch nicht zu, dass wir Dealer schonen. Selbstverständlich geht die Polizei taktisch schon etwas schlauer vor, als Sie vermuten, indem sie Scheinkäufe macht, denn der Verkauf ist immer strafbar. Der reine Transport oder das reine Mitführen sind nicht strafbar. Wir klopfen die natürlich nicht ab, und die sagen uns dann, das sei für den eigenen Konsum gedacht, sondern die Polizei geht selbstverständlich sehr viel sorgfältiger vor.

Den Vorwurf, dass wir das Gesetz nicht anwenden, muss ich zurückweisen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Haag-Jonschwil: ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Es wurde eine interne Weisung erlassen, welche laut direkt involvierten Fachleuten kaum umsetzbar ist und die Betäubungsmittelfahndung massiv erschwert, ja in diesem Bereich kaum mehr ermöglicht. Die Regierung schreibt, dass in Art. 19 b Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetztes geringfügige Mengen aller Betäubungsmittel eingeschlossen sind. Das stimmt nicht. In Abs. 2 desselben Artikels geht es um Mittel mit dem Wirkungstyp Cannabis und nicht um alle.

Kokain und Heroin haben definitiv nicht die gleiche Wirkung wie Cannabis. Auch dann nicht, wenn man die Menge auf zwei Gramm definiert. Es merkt ja wohl jeder, dass so zehn Gramm auf fünf Personen aufgeteilt werden und die Summe dieser Stoffe nicht reduziert wird. Wir sprechen hier von Drogen und Betäubungsmitteln und nicht von Puderzucker.

Die sogenannt interne Weisung wird nun dazu führen, dass es für die Dealer immer einfacher wird und für den Polizeibeamten vielleicht eine Erleichterung beim administrativen Aufwand gibt. Es wird jedoch schwierig werden, den Konsum von Betäubungsmitteln nachzuweisen. Der Dealer wird in Zukunft nur noch mit den kleinen Mengen handeln und eine geschützte Stelle anlaufen, um Material zu lagern. Dies entspricht trotz erleichtertem Aufwand nicht dem Berufsstolz einer Polizistin oder eines Polizisten.

Die Regierung schreibt zudem, dass sie nicht in die Strafverfolgung involviert sei und lediglich Aufsichtsbefugnis in organisatorischer Hinsicht hat. Ja, ich weiss, dass der zuständige Regierungsrat nicht selber auf Fahndung geht. Wir sprechen hier aber von der Kantonspolizei, da darf ja wohl auch die Regierung ihre Verantwortung übernehmen, auch wenn es um unangenehme Themen geht.

Ich habe angefragt, ob es ein Schritt zur Legalisierung ist. Ich frage mich einfach, wie laut Regierung der Konsum nach wie vor strafbar sein kann, wenn der Besitz in geringfügigen Mengen nicht strafbar ist.

Nun noch zur internen Weisung: Es wurde entschieden, die interne Weisung nicht öffentlich zu kommunizieren. Die Unzufriedenheit eines Teils der Polizeibasis hat nun dazu geführt, dass die sogenannte «interne Weisung» jetzt öffentlich ist. Warum soll das nicht öffentlich sein? Hat man ein schlechtes Gewissen, weil man weit und breit der einzige Kanton ist, der das so handhabt und nicht will, dass der Kanton St.Gallen zu lukrativ für Dealer wird?

Ob legal oder nicht, bitte kommunizieren Sie klar, was gilt und was nicht. Eine «Zwischendurchlösung» funktioniert einfach nicht. Bitte erstellen sie in Zukunft Richtlinien und Weisungen, welche auch von Polizistinnen und Polizisten mit ihrem Berufsstolz umgesetzt werden können und zum Erfolg führen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019