Geschäft: Keine Doppelmandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.19.02 |
Titel | Keine Doppelmandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 18.2.2019 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.2.2019 | Dringlicherklärung | 41 | Zustimmung | 70 | Ablehnung | 9 | |
18.9.2019 | Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung | 113 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 7 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst die Motion mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung mit 113:0 Stimmen gut. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratsvizepräsident: stellt Eintreten auf die Motion fest. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Regierungspräsidentin Hanselmann: Auf die Motion ist einzutreten. Vielen Dank für die gute Aufnahme. Ja, die Regierung teilt diese Fragen grundsätzlich. Es geht eigentlich um eine pragmatische Lösung, wir möchten beliebt machen, dass man in einer Gesamtrevision des Gesetzes über die Unvereinbarkeit des Amtes eines Regierungsrates mit der Mitgliedschaft in der Bundesverwaltung das auch prüfen und gemeinsam diskutieren kann, jetzt in der heutigen Welt, das ist sicher zielführend. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Bereits bei der Behandlung zur Dringlichkeit in der Februarsession 2019 haben wir erklärt, dass wir die Stossrichtung des Vorstosses unterstützen. Es freut mich, dass die SVP-Fraktion dem Antrag der Regierung zustimmt. Es ist wichtig, wie es auch Lemmenmeier-St.Gallen schon gesagt hat, das Ganze zu sehen, das Gesetz ist 79-jährig. Aber man muss auch klar festhalten, dass das Gesetzt seit dem Jahr 1940 keine Probleme dargestellt hat. Wir sind bereit, die Doppelmandate gesetzlich klarer abzubilden. Es wurde auch von Lemmenmeier-St.Gallen gesagt, dass es eine gewisse Flexibilität braucht. Wie können wir sonst erklären, warum ein Regierungsmitglied über längere Zeit zwei Departemente führen soll, wenn man hingegen ein Mandat auf nationaler Ebene und ein Regierungsmandat nicht zusammen tätigen kann. Es ist wichtig, dass man das prüft. Wir sind gespannt, was uns die Regierung vorlegen wird. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die SP-GRÜ-Fraktion lehnt Doppelmandate grundsätzlich ab. Sie ist wie die Regierung der Meinung, dass Mitglieder der Regierung nicht gleichzeitig der Bundesversammlung angehören sollten, weil die Anforderungen an ein kantonales Exekutivamt hoch sind und die Aufgaben nicht entsprechend erfüllt werden könnten. Ein umfassender Ausschluss ist aber auch für die SP-GRÜ-Fraktion nicht in jedem Fall zweckentsprechend. Wenn ein Mitglied der Regierung in die Bundesversammlung gewählt wird, ergibt sich mit einem Doppelmandat eine gewisse Flexibilität. Insbesondere können auf diese Weise Vakanzen der Regierung vermieden werden. Das vorzeitige Ausscheiden eines Mitglieds der Regierung aus dem Amt führt zu einer erheblichen Doppelbelastung für die Vorsteherin bzw. den Vorsteher des stellvertretenden Departements. Ausserdem führt das vorzeitige Ausscheiden eines Regierungsmitglieds zu einer erheblichen Schwächung des betroffenen Departements. Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt deshalb den Vorschlag der Regierung, den Ausnahmecharakter eines Doppelmandats auch gesetzlich zu regeln und die Ausübung eines Doppelmandats auf eine Höchstdauer zu begrenzen. Diese Frist ist nach Ansicht der SP-GRÜ-Fraktion möglichst kurz anzusetzen, d.h. höchstens acht Monate. In dieser Frist ist eine Neuwahl eines Regierungsrates in jedem Fall möglich. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
18.9.2019 | Wortmeldung | Gartmann-Mels: Es freut uns, dass die Regierung eingesehen hat, dass Doppelmandate auf eidgenössischer und kantonaler Ebene auf längere Zeit gesehen nicht gut sind. Man sieht, dass Regierungsrat Würth grossen Stress hat: Heute hier, morgen in Bern, das ist wahrscheinlich nicht so einfach. Aus diesem Grund hat die SVP-Fraktion die Motion eingereicht. Es geht darum, dass man im Gesetz, dass schon über 80 Jahre alt ist, eine Anpassung vornimmt. Die Regierung hat Gutheissung mit geändertem Wortlaut beantragt, was wir begrüssen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen. Das fragliche Gesetz stammt aus dem Jahre 1940 und wurde seither nie revidiert. Es hat also offenbar 79 Jahre gut funktioniert. Die Auseinandersetzung mit dem berechtigten Anliegen der SVP-Fraktion braucht Zeit. Die Frage nach der Einschränkung des passiven Wahlrechts hat eine verfassungsrechtliche sowie demokratie- und ordnungspolitische Dimension, die einer raschen Abhandlung entgegensteht. Die SVP-Fraktion verlangt die Dringlichkeit nur aus wahlkampftaktischen Überlegungen im Zusammenhang mit den Ständeratswahlen, zumal eine Änderung, wie sie die SVP-Fraktion wünscht, aufgrund der parlamentarischen Prozesse sowieso keinen Einfluss auf die aktuelle Situation mit dem Kandidaten der CVP hätte. Das neue Gesetz würde wohl erst lange nach den nächsten Gesamterneuerungswahlen für die Regierung in Kraft treten. Es gab immer wieder Überschneidungen zwischen Amtszeit auf Kantons- und Bundesebene. Zuletzt bei der damaligen Sicherheits- und Justizdirektorin Karin Keller-Sutter in den Ständerat. Die Doppelbelastung belief sich in diesen Fällen aber immerhin nur auf wenige Monate zwischen Amtsantritt in Bundesbern, d.h. beim Start der Wintersession und dem Beginn der neuen kantonalen Legislatur, insgesamt knapp sechs Monate. Beim Ständeratskandidaten der CVP handelt es sich um einen weitaus längeren Zeitraum, was er jeweils nicht erwähnt. Dies erachtet auch die FDP-Fraktion als problematisch. Die Bevölkerung hat aber zum Glück die Wahl zwischen verschiedenen Kandidierenden und kann einem allfälligen Unbehagen in dieser Frage auch Ausdruck verleihen. In der Person von Kantonsrätin Susanne Vincenz-Stauffacher stellt sich eine Kandidatin zur Wahl, die sich ab dem Tag ihrer Wahl im Ständerat voll für den Kanton, d.h. für die Menschen und die Wirtschaft in diesem Kanton einsetzen kann. Dennoch ist die FDP-Fraktion überzeugt, dass die von der SVP-Fraktion gestellten Fragen seriös geprüft werden müssen, damit die entsprechenden Abklärungen [Zwischenrufe / Ordnungsantrag ??] auf Konformität mit dem Anfassungssystem [?? 08.37.39] in anderen Kantonen demokratie- und ordnungspolitisch Überlegungen getätigt werden können, wäre ein Postulate adäquat. Ein Postulat beauftragt die Regierung einen Bericht zu verfassen und dem Kantonsrat Antrag zu stellen. Ob die FDP-Fraktion eine Umwandlung in ein Postulat unterstützen würde, müssen sie zuerst diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen. Es wurde bereits erwähnt, seit 79 Jahren schlummert die gesetzliche Grundlage in der st.gallischen Gesetzessammlung, ohne dass sie bis jetzt zu Aufregung geführt hätte. Und jetzt wo es um die Ständeratswahlen geht, ist das plötzlich ein Thema und wird auf die Person gespielt. Weder im Jahr 2011, als Karin Keller-Sutter ihr Amt als Ständerätin antrat, und auch früher nicht, ich möchte daran erinnern, dass die Regierungsräte Paul Gemperli und Ernst Rüesch in die kleine Kammer gewählt wurde und jetzt ist es ein grosses Problem, wenn unser Finanzchef Regierungsrat Würth erklärt, dass er im Falle einer Wahl das Mandat bis zum Schluss der Legislatur ausüben möchte. Aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion sind die Doppelmandate auf lange Sicht nicht anzustreben, und wenn man das anschaut, gibt es derzeit erst einen Fall, der uns bekannt ist, wo das über sehr viele Jahre hinaus lief. Es ist Thomas Müller, er bekleidet das Amt als Stadtpräsident und gleichzeitig ist er Nationalrat. Die Praxis, die jetzt hier erwähnt ist, die man jetzt dringlich ändern müsste, die kennen auch andere Kantone. Böhi-Wil, das ist nichts Unübliches und nichts Spezielles, nein, das wird auch hier gelegt. Die Dringlichkeit ist ebenfalls nicht gegeben, wenn man den Wahlkalender anschaut. Ich bitte Sie, dies auch einmal zu tun. Ich kann den Wunsch der Regierung, dass wenn ein Mitglied der Regierung in den Ständerat gewählt wird, bis Ende der Amtsdauer zu bleiben, nachvollziehen. Wenn ein zweiter Wahlgang stattfindet, würde dieser im Mai erfolgen und die Ersatzwahl würde frühestens im September oder Oktober mit den eidgenössischen Wahlen stattfinden. Wenn dort ein zweiter Wahlgang getätigt würde, würde das im November stattfinden, dann wäre es so, dass natürlich die neue Regierungsrätin bzw. der neue Regierungsrat erst anfangs 2020 das Amt annehmen kann. Das heisst, der bisherige Finanzschiff müsste/sollte bis Ende Jahr bleiben, weil wichtige Geschäfte anstehen (AFP 20212022, Budget 2020). Es kann nicht sein, dass sich in dieser Zeit niemand um unsere Finanzen kümmert. Wir wehren uns nicht gegen die gesetzliche Grundlage, wir wehren uns gegen die Dringlichkeit und wir wehren uns, dass gegen die Person gespielt wird. Es ist ein rein wahltaktisches Geplänkel. Wir lehnen das ab und verurteilen das auch. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen. Nachdem wir uns in der komfortablen Situation befinden, keinen Wahlkampf betreiben zu müssen, kann ich mich wirklich auf die Frage der Dringlichkeit konzentrieren und dies wurde von meinen Vorrednern der FDP- und der CVP-GLP-Fraktion bereits ausführlich dargelegt. Wir können dieses Gesetz gar nicht derart zügig revidieren, damit das noch Auswirkungen hätte auf diese konkrete Fragestellung. Die Fragestellung an sich ist auch in unseren Augen berechtigt. Auch wir sind der Meinung, dass Doppelmandate sehr problematisch sind, allerdings in diesem konkreten Fall, wie Dürr-Widnau ausgeführt hat, wäre es wohl kaum möglich, überhaupt noch eine Ersatzwahl durchzuführen. Wir stellen uns selbstverständlich auch die Frage, wie unser Finanzchef, sollte er gewählt werden, beides nebeneinander handhaben kann, dies auch aufgrund seiner eigenen Person und Gesundheit. Wir sind ja immer der Meinung, Menschen sollten nicht zu viel arbeiten müssen, aber auf der anderen Seite, es gäbe dann hier Stellvertreterlösungen. Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie viel Kapazität denn ein stellvertretendes Regierungsratsmitglied, das ja 100 Prozent in seinem Regierungsamt ist, mitbringen kann. In diesem Sinne sehen wir hier keine Dringlichkeit, möchten das Anliegen aber im Grundsatz unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag auf Dringlichkeit ist zuzustimmen. Wir beantragen die Dringlichkeit unserer Motion, weil das Thema eines allfälligen Doppelmandats hoch aktuell ist. Dies seitdem bekannt wurde, dass wir unter Umständen die Situation haben könnten, dass ein Mitglied der Regierung gleichzeitig Mitglied der Bundesversammlung ist. Das Gesetz, das eine solche Konstellation ermöglicht, ist rund 80 Jahre alt und bestimmt, dass zwei Mitglieder der Regierung gleichzeitig Mitglied der Bundesversammlung sein können. Diese Bestimmung ist natürlich aus heutiger Sicht völlig veraltet und muss revidiert werden. Mit der Dringlichkeit möchten wir erreichen, dass sich die Fraktionen jetzt dazu äussern, ob solche Doppelmandate möglich sein sollen oder nicht. Für die SVP-Fraktion ist klar, das geht gar nicht. Jedoch haben die Wählerinnen und Wähler das Recht vor dem 10. März 2019 zu wissen, welche Haltung die Parteien zu dieser Frage haben. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | zieht den Ordnungsantrag zurück. Tinner-Wartau hat mir dir Worte aus dem Mund genommen... | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
19.2.2019 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Böhi-Wil hat einen Ordnungsantrag gestellt. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |