Geschäft: Auswirkungen des EU-Rahmenabkommens auf den Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.04
TitelAuswirkungen des EU-Rahmenabkommens auf den Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung18.2.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. Februar 2019
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2019Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort nicht zufrieden.

Die Regierung scheint vom EU-Rahmenabkommen begeistert zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass ihr Tenor trotz diverser Pferdefüsse positiv ausfällt. So verwundert auch der grosse Bogen um das Killerargument nicht, den Europäischen Gerichtshof; obwohl seine Entscheide auch für den Kanton St.Gallen verbindlich wären.

Die bilateralen Beziehungen werden hochgelobt. Dumm ist nur, dass die Bilateralen mit dem Institutionellen Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (InstA) zu unilateralen Verträgen mutieren, auch wenn das manche nicht wahrhaben möchten.

Mit dem Rahmenabkommen werden neue Sanktionen und Guillotinen installiert. Unter dem Begriff «Ausgleichsmassnahmen» kann die EU Sanktionen «bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung der betroffenen Abkommen ergreifen». Gleichzeitig wird die bisherige Guillotineklausel der bilateralen Verträge I zementiert und mit dem Rahmenabkommen sowie – noch schlimmer – mit zukünftigen Abkommen verknüpft. Dies schmälert unseren zukünftigen Handlungsspielraum und die Erpressbarkeit wird massiv erhöht.

Die Regierung nennt in ihrer Antwort weitere Pferdefüsse. Unter all diesen Vorzeichen wären eigentlich umfassende Nachverhandlungen eine gute Idee. Nur hält die Regierung selber fest, dass der Bundesrat die Verhandlungen bereits abgeschlossen hat; auch die EU kommunizierte dies wiederholt.

Der Bundesrat spricht denn auch in seiner Stellungnahme zuhanden der EU nicht von Nachverhandlungen, sondern von Klärungen und Präzisierungen. Man ist geneigt zu fragen, was für Dilettanten das vorliegende Vertragswerk ausgehandelt haben, die nicht wissen oder verstehen, was sie zu Papier brachten.

Dass die Regierung das InstA insofern nicht ablehnt, ist nicht verständlich. Die Unterzeichnung des InstA wäre staatspolitisch verwerflich. Insbesondere die Verpflichtung zur automatischen Rechtsübernahme und die Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit sind existenzielle Verstösse gegen unsere Verfassung und verletzen in krasser Weise unsere tragenden staatspolitischen Grundwerte. Das Abkommen höhlt die direkte Demokratie aus, missachtet unsere Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus und gefährdet unsere Wohlfahrt.

Selbst zur Unionsbürgerrichtlinie hätte letztlich der Europäischen Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort; denn der Entscheid des EuGH ist nicht referendumsfähig. Einem solchen Knebelvertrag – welcher in Tat und Wahrheit nichts anderes als einen verkappten Beitrittsvertrag darstellt – kann ein normaler Bürger nicht zustimmen.

Zum Abschluss noch eine zynische Fragestellung: Kann denn das EU-Rahmenabkommen für uns derart vorteilhaft sein, dass wir von der EU mit dem Brecheisen zu unserem Glück gezwungen werden müssen? Warum erpresst uns die EU mit der Nichtanerkennung der Schweizer Börse, wenn doch das InstA angeblich ohnehin dermassen vorteilhaft für uns wäre?

Warum erpresst uns die EU mit der Nichtanerkennung der Schweizer Börse, wenn doch das InstA angeblich ohnehin dermassen vorteilhaft für uns wäre.

Die SVP SVP-Fraktion kann sich der Antwort der Regierung nicht anschliessen, zumal sie trotz diversester Pferdefüsse des InstA und Mangels Nachverhandlungsmöglichkeiten nicht bereit ist, das InstA kritisch zu hinterfragen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019