Geschäft: Fortschrittliche Deregulierungsmassnahmen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.18.101 |
Titel | Fortschrittliche Deregulierungsmassnahmen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Allgemein |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 26.11.2018 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hess-Balgach | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Bärlocher-Eggersriet | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Müller-Lichtensteig | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2019 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Es scheint ganz einfach so, als sei in diesem Staat nichts mehr lösbar. Es gibt keine Lösung für die Altersvorsorge, keine Lösung bezüglich steigender Staatsbeiträge, keine Lösungen für steigende Gesundheitskosten, keine Lösungen für die steigende Regulierungsdichte usw. Ganz in diesem Sinne erscheint uns auch die Antwort der Regierung als ungenügend bezüglich dem grassierenden Regulierungswahn. In der Antwort der Regierung wird erklärt, dass es im Kanton St.Gallen gar nicht so schlimm sei, dass sich das System in der Schweiz kaum implementieren lasse und es zu viele Nachteile mit Deregulierungsmassnahmen gebe. Die fehlende Bereitschaft der Regierung, sich überhaupt einmal ernsthaft Gedanken über mögliche Massnahmen zu machen, erstaunt schon. Es werden einfach Antworten des Bundesrates abgetippt. Das Stöhnen der Wirtschaft bezüglich administrativem Aufwand und regulatorischen Lasten wird immer lauter und ist ernst zu nehmen. Die Regulierungsdichte führt nicht nur zu mühsamen Prozessen und Mehrkosten, sondern auch zu grossen Standortnachteilen, und diese Meinung ist weit verbreitet. Es ist uns klar, dass eine 1:1 Übernahme des Systems aus dem Ausland nicht möglich ist, aber zumindest die Offenheit für eine vertiefte Prüfung weiterer Varianten ist zu erwarten. Beispielsweise erscheint die Einführung eines «Opting-outs» bei internationalen Regulierungen als umsetzbar. Dies würde Start-Ups und heimmarktfokussierte KMU von unnötigen Regulierungen entlasten. Auch die «One-in-one-out» Regel wäre sinnvoll. Für jedes neue Gesetz müsste im Gegenzug ein altes abgeschafft werden. Grossbritannien, Kanada, Deutschland und weitere Länder konnten mit diesen Rezepten Erfolge verbuchen. Eine pragmatische Umsetzung solcher Regeln würde zu einem generellen Umdenken in der Politik und Verwaltung führen. Denn wenn vor jedem neuen Anlass darüber nachgedacht werden müsste, ob dieser notwendig ist oder nicht, dann wird sorgfältiger mit neuen Regulierungen umgegangen. Im Bereich der Überregulierungen ist eindeutig Handlungsbedarf vorhanden und die Interpellanten werden an diesem Thema dranbleiben ganz im Sinne unserer Wirtschaft und der ganzen Bevölkerung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |