Geschäft: Spitex - Kostenverschiebung von den Krankenkassen hin zu Gemeinden und Versicherten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.80
TitelSpitex - Kostenverschiebung von den Krankenkassen hin zu Gemeinden und Versicherten
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung17.9.2018
Abschluss27.11.2018
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Wortlaut vom 17. September 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 30. Oktober 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2018Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Bei der Spitex, insbesondere bei deren Finanzierung, ist aktuell einiges im tun, vor allem mit entsprechenden finanziellen Folgen für die Gemeinden:

  1. übernehmen künftig die Krankenkassen einen tieferen Anteil an den ambulanten Kosten zu Lasten der Gemeinden und

  2. werden die Kosten für Pflegematerialien nicht mehr von den Krankenkassen übernommen, sondern sind ebenfalls von den Gemeinden zu tragen. Für diese Kostenverschiebungen an die Gemeinden ist der Bund verantwortlich.

Einen positiven Aspekt gibt es auch, aufgrund der tieferen Krankenkassenbeiträge sinkt auch die Patientenbeteiligung sinkt. Diese bleibt zwar in Prozent bei 20 reduziert sich aber in Franken.

Bezüglich der Durchlässigkeit zwischen ambulanter und stationärer Pflege hat die Regierung, meine ich, durchaus Handlungsspielraum.

Wir haben im Rahmen des V. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz der Regierung den Auftrag gegeben, dass die Mehrkosten für eine angepasste, barrierefreie Wohnung mit gesicherter Betreuung künftig nach den Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen vergütet werden können. Nachdem ja der Nationalrat im September auf die Einführung einer adäquaten Finanzierung für dieses betreute Wohnen verzichtet hat, ist nun die Regierung gefordert, hier einen Vorschlag für eine kantonale Umsetzung innerhalb von sechs Monaten aufzuzeigen, darauf sind wir gespannt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018