Geschäft: Volkswille ist ernst zu nehmen und umzusetzen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.18.91 |
Titel | Volkswille ist ernst zu nehmen und umzusetzen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 26.11.2018 |
Abschluss | 28.11.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.11.2018 | Dringlicherklärung | 75 | Zustimmung | 37 | Ablehnung | 8 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich muss nicht mehr allzu viel sagen, ich habe auch am Abstimmungssonntag deutlich gesagt, das kann auch noch nachhören auf den Streams, die immer noch online sind, dass dieses Gesetz selbstverständlich konsequent angewendet wird. Ich habe aber gleichzeitig gesagt, dass ich keine Anwendungsfälle sehe. Das habe ich in der vorberatenden Kommission, im Kantonsrat, in der schriftlichen Botschaft und auch heute noch bin ich am gleichen Ort. Aber selbstverständlich wird dieses Gesetz umgesetzt. Die Kantonspolizei hat mir heute Morgen noch eine Fachweisung überreicht. Auf 50 Seiten wird da ausgeführt wie vorzugehen ist, wenn man eine verhüllte Personen antrifft, welche die öffentliche Sicherheit gefährdet. Selbstverständlich wird diese angehalten, die Personalien werden aufgenommen, die Verhüllung wird Fotografie, die Hintergründe / Motive werden abgefragt, das Ganze geht an die Staatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft hat dann zu prüfen, ob strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. Im Gegensatz zum Tessin, das nur eine Ordnungsbusse von 200 Franken vorsieht führt die konsequente Durchsetzung dieses Verbots im Kanton St.Gallen dazu, dass maximal 10'000 Franken Busse ausgesprochen werden kann. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
28.11.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Am 23. September 2018 hat die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen mit über 65 Prozent den III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz, der ein Verhüllungsverbot im Kanton St.Gallen fordert, angenommen. Keine einzige Gemeinde im Kanton St.Gallen lehnte dieses Gesetz ab, welches zuvor auch im Kantonsrat eine Mehrheit fand. Umso störender war, dass am Abstimmungssonntag, nach Bekanntgabe der Ergebnisse, der zuständige Regierungsrat Fässler des Sicherheits- und Justizdepartementes den Volkswillen nicht akzeptieren wollte und in verschiedenen Medien verlauten liess, dass das Gesetz nicht anwendbar sei und er sich keinen möglichen Anwendungsfall vorstellen könnte. Ich erinnere Regierungsrat Fässler gerne an die Botschaft der Regierung zum III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz, dort macht auf S. 44 die Regierung selbst den Vorschlag zum aktuellen Gesetzesartikel. Und nun spricht der gleiche Regierungsrat, welcher hoffentlich an der Ausarbeitung der Vorlage beteiligt war, von einer Nichtumsetzbarkeit. Für uns als Volkspartei nicht akzeptabel. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, dass es selbstverständlich sei, dass sie Volksentscheide ernst nimmt. Ich bitte die Mitglieder der Regierung inständig, diesen Worten Taten folgen zu lassen und Volksentscheide auch zu respektieren, wenn sie auch gegen den Willen der Regierung zustande gekommen sind. Denn eines ist für mich als Volksvertreter klar, das Volk hat nicht nur das letzte Wort, das Volk hat auch immer Recht. Ich bedanke mich nun bei der Regierung für die rasche Beantwortung unserer Fragen, bedaure aber sehr, dass sich die Regierung hinter dem Paragraphen verschanzt und keine einfache und unkomplizierte Lösung für die Umsetzung dieses Gesetzes anstrebt. Die SVP-Fraktion wird ab dem 1. Januar 2019 genau schauen, wie sich die praktische Anwendung des Gesetzes entwickelt. Wir werden, falls notwendig, weitere gesetzgeberische Massnahmen prüfen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |